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TF: Corona-Meldungen

Die 7-Tage-Inzidenz liegt im Landkreis Teltow-Fläming am heutigen 12. November 2021 bei einem Wert von 315,4. Die exponentielle Ausbreitung weist darauf hin, dass diese Entwicklung in den kommenden Tagen weiter zunehmen wird. Dadurch ist nicht auszuschließen, dass in absehbarer Zeit die intensivmedizinischen Kapazitäten ihre Grenzen erreichen, im Süden des Landes Brandenburg ist das zum Teil schon der Fall. „Deshalb sind auch die Krankenhäuser unseres Versorgungsgebietes durch die Gesundheitsministerin aufgerufen worden, zusätzliche Bettenkapazitäten bereitzustellen. Ein großes Problem dabei sind die fehlenden Pflegekräfte im intensiv medizinischen Bereich“, so Landrätin Kornelia Wehlan.

Infektionen im Landkreis

Derzeit werden im Landkreis Teltow-Fläming die mit Abstand meisten COVID-19-Neuinfektionen seit Pandemiebeginn Frühjahr 2020 verzeichnet. Die Stadt Trebbin sowie die Gemeinde Dahme/Mark weisen 7-Tages-Inzidenzen von mehr als 500 Infizierten pro 100.000 Einwohner*innen auf. Großbeeren und Jüterbog liegen als einzige Kommunen bei einer 7-Tages-Inzidenz von unter 200. Sämtliche weitere Gemeinden und Städte liegen bei 7-Tages-Inzidenzen zwischen 200 und 500. Die Infektionen verteilen sich über den gesamten Landkreis.

Kinder und Jugendliche

Rund ein Drittel aller infizierten Personen im Landkreis sind Kinder und Jugendliche (291, Stand: 12. November 2021). In 111 Fällen besteht ein bekannter Kontext zu einer der 26 aktuell im Landkreis betroffenen Schulen sowie in 23 Fällen ein bekannter Kontext zu einer der 13 betroffenen Kitas.

Neuregelungen in Brandenburg ab 15. November 2021

Während die Bundesregierung an einer Anpassung des Infektionsschutzgesetzes arbeitet, hat die Landesregierung heute weitere Änderungen in der Umgangsverordnung veranlasst. Sie sollen ab Montag, 15. November, bis zum 5. Dezember gelten, um die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen. Dazu gehören unter anderem:

Anordnung von 2G (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12) in folgenden Bereichen: Gastronomie, Beherbergung, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge, Kultur (insb. Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos), Schwimmbäder, Diskotheken, Clubs, Festivals.


Beibehaltung bzw. Anordnung von 3G (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) in folgenden Bereichen: Körpernahe Dienstleistungen, Sport und Fitnesseinrichtungen, Innen-Spielplätze


Maskenpflicht in Schulen auch für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (aktuell müssen nur alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 eine medizinische Maske im Unterricht tragen)


Erhöhung der Testfrequenz in Schulen: verpflichtend dreimal pro Woche Antigen-Schnelltest


Anhebung des Maskenstandards auf FFP2 z. B. im Öffentlichen Personennahverkehr


Testpflicht am Arbeitsplatz für nicht-immunisierte Beschäftigte, die während ihrer Arbeit direkten Kontakt zu anderen Personen haben


Personenobergrenze für den Besuch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens


Testungen auch für immunisierte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens als Soll-Vorschrift.


Information des Landes Brandenburg zur neuen Eindämmungsverordnung ab 15. November 2021


Landrätin mahnt zu Achtsamkeit

Vor diesem Hintergrund fordert Landrätin Kornelia Wehlan die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis auf, auf, ihre Achtsamkeit zu erhöhen, die Verordnungsregeln und die allgemeingültigen Empfehlungen zum Verhalten bei persönlichen Treffen (Abstand, Hygiene, Lüften) zu beachten sowie soziale Kontakte nach Möglichkeit zu reduzieren. "Das Wichtigste für uns alle ist jetzt, Um- und Vorsicht zu leben – privat wie im Dienst".

Allgemeinverfügung Selbstisolierung

Im Landkreis Teltow-Fläming gilt nach wie vor die "Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, und von Verdachtspersonen". Demnach müssen sich Erkrankte, Ausscheider und Verdachtspersonen ohne Anordnung des Gesundheitsamts unverzüglich in Quarantäne begeben und dem Gesundheitsamt die konkrete Anschrift des gewählten Aufenthaltsortes und die Meldeanschrift mitteilen.

Information über Verlängerung der Allgemeinverfügung zur Selbstisolierung, Veröffentlichung im Amtsblatt 31/2021


Tests und Impfungen

Die nun vom Bund wieder in Aussicht gestellten kostenlosen Tests sollten zügig verfügbar sein – auch in der Fläche. "Deren Abschaffung war aus heutiger Sicht ein Fehler", so die Landrätin.

Besonders wirbt sie für die Auffrischungsimpfung. Das Gesundheitsministerium kümmert sich hierbei um die Pflegeheime. "Alle sollten durch das persönliche Vorbild wirken, ob Leiter*in eines Pflegeheimes, einer Verwaltung, eines Unternehmens oder einer Gaststätte. Dabei darf der Respekt vor abweichenden Meinungen für eine Erstimpfung nicht aufgegeben werden. Jede ungeimpfte Person, die sich jetzt anders entscheidet, ist ein Gewinn im Kampf gegen die Pandemie und erneuten Eindämmungen und zum Schutz von Menschenleben.“

Informationen zu Impfungen im Land Brandenburg


Krisenstab arbeitet auf Hochtouren

Auf Hochtouren läuft in der Kreisverwaltung wieder die Arbeit des Krisenstabes und des Gesundheitsamtes. Aktuell sind Mitarbeiter*innen zusätzlich zur Unterstützung eingesetzt. Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag erreichbar. Priorität hat aktuell die Kontaktnachverfolgung. Seit Donnerstag gibt es Verstärkung durch die Bundeswehr, ab Montag kommt weitere Unterstützung vom Job-Center. Hohe Belastung im Gesundheitsamt - Kontaktnachverfolgung stößt an Grenzen Die täglichen Infektionszahlen bringen auch den Pandemiebereich im Gesundheitsamt an die Belastungsgrenzen. Die Mitarbeiter*innen sind seit nunmehr fast zwei Jahren diesem Dauerstress ausgesetzt. Die Kontaktnachverfolgung ist bei den aktuellen Zahlen extrem gefordert und kann tagaktuell nicht mehr im vollen Umfang gesichert werden. Dazu informierte die Gesundheitsdezernentin Kirsten Gurske heute in der Telefonkonferenz der Landrätin mit den Bürgermeister*innen: „Auf Grund der aktuell rasant wachsenden Anzahl von Coronavirus-Infektionen im Landkreis Teltow-Fläming und den damit verbundenen Schwierigkeiten, Kontaktpersonen zuverlässig und auch zeitnah nachzuverfolgen, wird im Landkreis TF die Kontaktpersonen-Nachverfolgung ab sofort priorisiert. Der Schwerpunkt der aktiven Kontaktpersonen-Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt wird künftig auf Haushaltsangehörige, auf die Familie sowie Einrichtungen mit vulnerablen Personen (Kliniken, stationäre Pflegeeinrichtungen u. a.) gelegt.“ Beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen in Schulen werden nur noch positiv getestete Schülerinnen und Schüler häuslich abgesondert (Anordnung von Quarantäne). Kontaktpersonen in den Schulen werden nicht mehr nachverfolgt. Um das Infektionsgeschehen in den Schulen unter Kontrolle zu behalten, ist u. a. eine engmaschige Testung (PoC-Antigen-Testung – Selbsttest – der Schüler*innen und Lehrkräfte weiterhin notwendig.

Dem trägt die angepasste SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung des Landes, die ab dem 15. November in Kraft tritt, Rechnung.

Kranke Kinder nicht in Einrichtungen bringen

Die Eltern sind angehalten und aufgefordert, bei Auftreten von Erkältungszeichen oder Krankheitssymptomen, die auf COVID-19 deuten, umgehend einen Kinderarzt zu konsultieren. Bei Kindern und Jugendlichen treten, das zeigen die Krankheitsverläufe seit 2020, überwiegend akute Atemwegsinfektionen mit kurzem Krankheitsverlauf und rascher Genesung auf.

Sozialdezernentin Kirsten Gurske: "Eine wichtige bekannte Regel gilt weiter: Ein Kind darf nicht in die Schule gehen, wenn es akut erkrankt ist oder auch nur leichte Grippesymptome zeigt. Dies galt schon immer, es ist jetzt aber von sehr großer Bedeutung für die Unterbrechung von Infektionsketten in der Schule. Gerade im Herbst sind Erkältungen weit verbreitet. Deshalb sollten nur Kinder zur Schule kommen, die keine Krankheitssymptome haben oder die ein ärztliches Attest vorlegen können, dass ihre Symptome eine andere Ursache (z.B. eine Allergie) haben."



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