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Sommerfeste in Zeiten der Pandemie

Hinweise des Gesundheitsamts Teltow-Fläming an Veranstalter*innen und Gäste

Datum: 17.08.2021

Volksfeste, Dorffeste, Musikfestivals: Veranstaltungen unter freiem Himmel haben jetzt Saison.

Allerdings sind aufgrund der Corona-Pandemie dem Genuss Grenzen gesetzt.


Das Gesundheitsamt weist auf Folgendes hin:


Informationen für Veranstalter*innen


Auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts ist sicherzustellen:


Der Zutritt und Aufenthalt aller Personen ist zu steuern.

Zutritt haben nur geimpfte, genesene oder getestete Personen (Ausnahme: Kinder bis zum zwölften Lebensjahr). Bei Veranstaltungen mit mehr als 750 Besucher*innen ist der Nachweis zu kontrollieren. Ein negativer Antigen-Testnachweis muss formell ausgestellt und darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Die Personendaten aller Besucher*innen sind zu erfassen (Vor- und Familienname, Telefon/E-Mail, Datum, Zeitraum Anwesenheit). Dieser Kontaktnachweis muss vier Wochen lang unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen aufbewahrt und auf Verlangen an das Gesundheitsamt Teltow-Fläming herausgegeben werden.

Die Dokumentation darf auch elektronisch via App erfolgen, die Luca-App wird hierbei nicht vom Landkreis Teltow-Fläming unterstützt.


Das Abstandsgebot von 1,5 Metern ist zu kontrollieren. Zwischen festen Sitzplätzen darf der Abstand auf bis zu 1 Meter verringert werden.

Bei Festivals ist die maximale Anzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste auf 7.000 Personen begrenzt.


Für die Anzahl der Besucher*innen von Volksfesten gibt es weitere Bestimmungen - wenden Sie sich an Ihr Ordnungsamt!

Bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen dürfen maximal 5.000 Personen an Veranstaltungen teilnehmen.

Informationen für Besucher*innen

Die Hygieneregeln und Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sind zu beachten.

Es ist grundsätzlich 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen einzuhalten.

Bei Vorliegen typischer Symptome oder Anhaltspunkte auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus sind grundsätzlich Kontakte zu vermeiden (also auch keine Veranstaltungen zu besuchen).


Bei Veranstaltungen mit mehr als 750 Besucher*innen muss ein auf die Personen ausgestellter negativ-Testnachweis, maximal 24 Stunden alt, vorgezeigt werden (Ausnahmen: vollständig Geimpfte, Genesene oder Kinder bis zum zwölften Lebensjahr, Definitionen nach COVID-19-Schutzmaßnahmen Ausnahmeverordnung).


Details: Zweite Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Umgangsverordnung - 2. SARS-CoV-2-UmgV) vom 29. Juli 2021 (gültig bis vorerst 28. August 2021)

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