Heute erhielt ich erneut einen dicken Briefumschlag vom Amtsgericht Zossen.
Ich dachte: noch eine weitere Klage. Aber ich hatte mich geirrt. Ein Richter am Amtsgericht Zossen hat bereits in der letzten Woche im Eilverfahren zur einstweiligen Verfügung, beantragt
durch den Berliner RA Herr A. Berjach für seinen Mandanten, den RA der Zossener AfD-Abgeordneten Frau J. Küchenmeister, ein Urteil abgegeben. Dieses Urteil lautet: dem Wunsch nach einstweiliger Verfügung wird nicht stattgegeben.
Die fünfseitige Begründung ist zu lang und mit zu vielen juristischen Elementen gespickt, als dass ich sie hier veröffentlichen möchte. In einfachen Worten lässt sich ihr Inhalt wie folgt beschreiben: ich hatte für meine Verwendung des Wortes "Winkeladvokat" einen Sachbezug, d.h. es handelt sich nicht um eine Beleidigung oder gar eine Schmähkritik; meine politischen Kolumnen seien von § V des Grundgesetzes auf Meinungsfreiheit gedeckt; eine Verletzung der "persönlichen Ehre" sei nicht erkennbar; ebensowenig sei in Bezug auf Frau Küchenmeister in meinem von ihr angefochtenen Text eine Verletzung ihrer Ehre erfolgt; politische, wissenschaftliche, künstlerische und ähnliche Äusserungen verdienen besonderen Schutz; das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das von Herrn Berjach bemüht worden ist, um seinen dringlichen Wunsch nach einstweiliger Verfügung zu begründen, fordere Einzelfallprüfung und träfe in seiner Fallentscheidung auf mich nicht zu.
Herr RA Berjach und sein Mandant haben Recht auf Beschwerde. Beendet ist die Auseinandersetzung also möglicherweise noch nicht.
Amüsant an der Angelegenheit ist, dass Herr RA Berjach nicht wusste, dass er mit einem Streitwert über 5000 Euro beim Amtsgericht Zossen fehl am Platz ist und zum Landesgericht in Potsdam hätte gehen müssen. Aber anstatt dieser Auskunft durch das Zossener Amtsgericht Folge zu leisten, reduzierte er den (willkürlich festgelegten) Streitwert von 7500 Euro auf 4995 Euro, um die Angelegenheit am Zossener Gericht verfolgen zu können. Hat er vielleicht angenommen, dass Richter am hiesigen Amtsgericht laxer im Schutz des Grundgesetzes sind als die in Potsdam?