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Rechtliche Erwägungen zur Straßenüberführung in Wünsdorf

Aktualisiert: 7. Dez. 2020


Am 25. Juni 2019 haben das Eisenbahnbundesamt und das Bundesverkehrsministerium die von unseren Bürgern und Bürgerinnen als notwendig erachtete Straßenüberführung nördlich des Bahnhofs Wünsdorf aus der Planung für den Umbau des Bahnhofs Wünsdorf-Waldstadt gestrichen. Damit fiel die Beteiligung beider Institutionen an der Finanzierung des 4,5 Millionen Euro teuren Projekts weg. Eine Widerspruchsklage hätte bis zum 25. Juli 2019 eingereicht werden können. Darauf hat aber die Amtsvorgängerin von Bürgermeisterin Wiebke Schwarzweller verzichtet. Trotz aller Bemühungen von Frau Schwarzweller die Deutsche Bahn AG doch noch zu einem Einlenken zu bewegen, ist jetzt klar, dass die Stadt Zossen schlechte Karten hat. In der Stellungnahme des von ihr beauftragten Anwaltsbüro zur Prüfung der rechtlichen Optionen der Stadt heißt es, dass der Planfeststellungsbeschluss vom 25. Juni 2019 bestandskräftig und für die Stadt bindend sei, weil Frau Schreiber im vergangenen Jahr die Klagefrist versäumt habe. Außerdem lägen keine weiteren juristischen oder sachlichen Voraussetzungen für nachträgliche, die Bestandskraft durchbrechende Änderungen vor.

Das Anwaltsbüro schätzt darüber hinaus ein, dass die Stadt den Planfeststellungsbeschluss selbst dann nicht erfolgreich hätte anfechten können, wenn die Klagefrist eingehalten worden wäre. Alle bisherigen Verkehrsuntersuchungen legen nämlich nahe, dass das gesamte Verkehrsaufkommen künftig auf der L74 abgewickelt werden kann. Auch das Argument, dass bei Starkregenereignissen die Unterführung in der Chausseestraße (L74) in der Vergangenheit unpassierbar war und deshalb eine Straßenüberführung erforderlich sei, würde ein Gericht wohl nicht anerkennen. Die Anwältin räumt zwar ein, dass ein planerischer Konflikt entstehen könnte, wenn wegen des Vorhabens das örtliche Rettungskonzept beeinträchtigt werden sollte. Da aber neue Schmutzwasserkanäle im Bau seien und notfalls der Einbau weiterer Entwässerungsanlagen hätte erfolgen können, sei auch aus diesem Konflikt kein Anspruch der Stadt auf einen zweiten Bahnübergang abzuleiten.

Hinzu kommt, dass für die Straßenüberführung nebst Anschlüssen an das gemeindliche Straßennetz die Stadt Zossen selbst zuständig ist. Die Stadt kann selbstverständlich die Straße als alleiniger verantwortlicher Träger planen und bauen, hat aber keinen juristisch verbrieften Anspruch auf eine Kostenerstattung von der DB Netz AG oder der öffentlichen Hand.

In der Sitzung des städtischen Ausschusses für Bauen, Bauleitplanung und Wirtschaftsförderung (BBW) am 19. August 2020 wollte Bürgermeisterin Schwarzweller die Mitglieder des Gremiums über den aktuellen Sachstand informieren und mit ihnen über die weitere Vorgehensweise beraten. Das war jedoch nicht möglich, da Ausschussmitglieder von Plan B und AfD und Bürger*innen es bevorzugt haben, in zum Teil recht aggressiver Art und Weise die Nordumfahrung von Dabendorf zu einem Hauptthema der Sitzung zu machen. Gegen die Rechtsauffassung des von der Stadt beauftragten exzellenten Rechtsanwaltsbüros hat Frau Schreiber wiederholt in scharfem Ton unterstrichen, dass ihrer Meinung nach die finanzielle Beteiligung des Eisenbahnbauamts und möglicherweise auch des Bundes am Bau der Überführung in Wünsdorf keineswegs rechtlich ausgeschlossen sei. Nur vergaß sie dabei zu erwähnen, dass sie den Termin der Klageeinreichung im Juli 2019 verstreichen ließ ohne die rechtlich notwendigen Schritte dafür zu unternehmen. Selbst wenn ihre Rechtsauffassung also eine Chance gehabt haben sollte, was eher unwahrscheinlich erscheint, hat sie mit ihrer Unterlassung einer Klage deren Prüfung und eventuelle Anerkennung unmöglich gemacht.

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