Am 24. August 2020 hat Plan B eine Presseerklärung zur Unterschriftensammlung im Rahmen ihrer Aktion "Wir retten Zossen" auf der Webseite ihrer Wählervereinigung veröffentlicht. Darin wird u. a. mitgeteilt, dass die Wählervereinigung die Unterschriften für ihren sogenannten Einwohnerantrag im Rathaus abgegeben hat. Die Presseerklärung teilt außerdem mit, dass 1351 Unterschriften für diesen Antrag gesammelt worden seien und fährt fort: "Damit liegen wir höher, als zum Beispiel das Ergebnis der SPD bei der letzten Kommunalwahl". Unterschrieben haben das Pamphlet Herr R. Lewinsohn und Frau B. Böhme als Vertrauenspersonen und eifrige Unterschriftensammler.
Dass Herr Lewinsohn wenig vertrauenswürdig ist, habe ich schon in meiner Kolumne Das Flyer-Ei von Plan B : 3. und letzter Akt dargelegt. Wie sieht es nun mit Frau Böhmes Vertrauenswürdigkeit aus? Sie ist eine beständige Besucherin der SVV- und Ausschusssitzungen. Dort fiel sie in den letzten Monaten durch unqualifizierte Zwischenrufe auf. Diese Zwischenrufe verletzen die 2010 von Frau Schreiber unterschriebene und von der SVV im Juni 2019 erneut bestätigte Geschäftsordnung*. Aber damit nicht genug. Sie fällt auch immer mal wieder mit Gelächter, Prusten und ähnlichen Tönen auf, wenn die Bürgermeisterin davon spricht, sie und die Stadt seien verpflichtet den Gesetzen zu folgen und wollten dieser Pflicht auch stets nachkommen. Frau Böhme hat also nicht nur Schwierigkeiten demokratisch zu handeln. Sie versteht auch offenkundig die einfachsten Pflichten einer Einwohnerin dieses Staates nicht: sich den Gesetzen gemäß zu verhalten.
Herr Lewinsohn hat sich auf der Webseite von Plan B und auf dem Flyer-Ei als kompetenten Bankfachwirt dargestellt. Wie bereits festgestellt, ist er schon geraume Zeit nicht mehr in diesem Beruf tätig. Dennoch sollte er auch jetzt einfache Zahlen lesen und vergleichen können. Um so erstaunlicher ist es, dass er die öffentlich verfügbaren Zahlen zum Abschneiden der SPD bei der letzten Kommunalwahl missversteht und behauptet, sie seien kleiner als 1351. Ein Blick ins Internet zeigt, dass die SPD in diesen Wahlen insgesamt 2019 Stimmen erhalten hat*. In absoluten Zahlen also lag das Ergebnis der SPD bei den Kommunalwahlen vom 26. Mai 2019 deutlich höher als die in 14 Tagen gesammelten 1351 Stimmen für Plan B. Hätten die Schreiber der Presseerklärung auch nur 5 Minuten nachgedacht, hätten sie die Fehlerhaftigkeit ihrer Behauptung erkennen müssen. Ihre Behauptung gilt nämlich für die Prozentzahlen: 7,67% für die SPD im Jahr 2019; 8,37% für den Einwohnerantrag von Plan B. Fazit: Frau Böhme schafft es ebensowenig wie Herr Lewinsohn, ein einfaches Argument zu Zahlen korrekt zu formulieren. Kompetenz ist offenbar nur bedingt bei Plan B vorhanden. Korrekte Angaben sind in dem von ihnen aufgeheizten Spiel um angebliche demokratische Willensbildung und das Wohl der Zossener Einwohner*innen offenbar nicht nötig, sondern vielmehr hinderlich.
Aber das sind bei weitem nicht die einzigen Defizite, die Plan B in seinem Verständnis demokratischen Handelns hat. Frau Schreiber und ihre Mitstreiter*innen haben nicht nur am 13. August bei ihrer Unterschriftenaktion vor der Post und auf dem Markt die Menschen getäuscht, indem sie mit der rhetorischen Frage "Sind Sie gegen höhere Steuern?" dazu aufgefordert haben, ihre fehlerhaften Unterschriftenlisten zu unterschreiben. Vielmehr sind sie mit dieser irreführenden Verkürzung ihres Anliegens von Haus zu Haus gezogen. Ich frage mich, wie viele Zossener*innen sich noch wohlfühlen werden, wenn sie feststellen müssen, dass sie mit einem Rosstäuschertrick zum Unterschreiben verführt worden sind. Effektiv war die Strategie gewiss. Nur demokratisch ist sie nicht!
Am 26. August 2020 hat Plan B auf seiner Webseite mitgeteilt, dass die Unterschriftensammlung nun doch noch nicht abgeschlossen sei. Die Wählervereinigung habe sich entschieden, trotz ihres in der Presseerklärung bekanntgegebenen Abschlusses der Aktion diese weiterzuführen. Begründung: so viele Zossener*innen würden gern den Antrag noch unterschreiben und andere würden noch immer fertige Unterschriftenlisten im Briefkasten einwerfen. Das ist natürlich ein Grund für Freude für Plan B. Aber eine einmal abgeschlossene Aktion ist nach meinem Verständnis der Kommunalverfassung abgeschlossen und kann nicht erneut eröffnet werden.
Mein nochmaliges Lesen der Kommunalverfassung hat mich darüber hinaus zu der Ansicht gebracht, dass die ersten beiden, tatsächlich auf den Unterschriftenlisten formulierten Anträge, den Haushalt der Stadt Zossen einzufrieren, bis der Jahresabschluss für 2019 von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft worden ist, gar nicht Gegenstand eines Einwohnerantrages sein dürfen. Die Kommunalverfassung verbietet neben vielen anderen Themen nämlich klipp und klar Jahresabschlüsse für Bürgerbegehren. Nun ist ein Einwohnerantrag eine niedrigere Kategorie als ein Bürgerbegehren. Deshalb schlussfolgere ich aus diesem Verbot, dass Jahresabschlüsse auch kein Gegenstand von Einwohneranträgen sein dürfen. Ich mag mich irren. Ich bin ja schließlich keine Juristin. Aber laut Dienstaufgaben nach der Kommunalverfassung wird Bürgermeisterin Schwarzweller gar nichts anderes übrigbleiben, als einen Beschluss der SVV am 9. 9. zu Gunsten der drei Punkte des Einwohnerantrages von Plan B zu beanstanden und der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorzulegen. Dann werden die ach so demokratisch gesonnen Damen und Herren von Plan B, begeistert unterstützt von Mitgliedern der AfD Fraktion, wieder gegen die Bürgermeisterin lärmen und ihr undemokratisches Handeln vorwerfen. Aber abgesehen davon, dass Frau Schwarzweller in dieser Angelegenheit keinen Ermessensspielraum hat und einen fehlerhaften und den Gesetzen widersprechenden Antrag zur Prüfung einreichen muss, hatten bis zum 24.08.2020 91,63% der Zossener*innen diesen Antrag nicht befürwortet. Im Gegenteil, viele Zossener*innen haben mir gesagt, dass sie mit diesen Unfrieden stiftenden Verhaltensweisen von Plan B nicht einverstanden sind und sie satthaben.
Ich kann nur hoffen, dass diese Zossener*innen sich bei einer weiteren Runde pseudodemokratischer Spielchen von Plan B, von der in den sozialen Medien mal leiser, mal lauter getönt wird und die auf die Abwahl der jetzigen Bürgermeisterin abzielen soll, laut und deutlich gegen Plan B, Frau Schreiber und ihre AfD Freund*innen äußern und ihnen eine Strich durch die Rechnung machen werden. Ich jedenfalls werde mein Möglichstes dazu tun, denn ich sage zu Frau Schreiber & Co: Nein danke, unter Ihrer Führung nicht noch einmal Politik in Zossen!
* https://www.zossen.de/fileadmin/user_upload/Sitzungsdienst/Beschlussvorlagen_2019/BV-Nr.064-19.pdf
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https://www.wahlergebnisse.brandenburg.de/wahlen/KO2019/tabelleLandkreis.html#72477477