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Plan B's Unterschriftensammlung verführt, täuscht, nötigt

Aktualisiert: 18. Aug. 2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Zossen und aller Ortsteile!

Sie werden seit dem 13. August von Abgeordneten und Mitgliedern von Plan B, allen voran Frau Schreiber, mit dem Slogan

"Wenn Sie keine Steuererhöhungen wollen, müssen Sie hier unterschreiben"

aufgefordert, eine Unterschriftenliste zu unterschreiben, die sich Einwohnerantrag nennt.

Ein Einwohnerantrag ist ein legitimes Mittel der demokratischen Beteiligung von Einwohner*innen an den Prozessen politischer Entscheidungsfindung einer Kommune.


Frau Schreiber und ihr Team verletzen mit ihrem Slogan jedoch die grundlegenden Bedingungen einer solchen demokratischen Aktion der Bürgerbeteiligung. Sind Sie davon überrascht? Ich nicht!

Worin besteht die Verletzung Ihrer demokratischen Rechte?

Bei einer Unterschriftensammlung, egal welcher Art, muss den Unterschriftleistenden stets der gesamte Begehrenstext vorgelegt werden und nicht nur ein kleiner Auszug, wie in dem oben genannten Slogan. Das bedeutet, Bürger*innen dürfen über die Ziele der Aktion nicht im Unklaren gelassen, d.h. getäuscht, werden. Bürger*innen dürfen auch nicht zur Unterschrift genötigt werden.

Was sollten Sie also über das Begehren von Plan B wissen, für das Ihre Unterschrift gefordert wird?

Plan B fordert auf den Unterschriftenlisten, dass im September 2020 auf der nächsten Stadtverordnetenversammlung Beschlüsse zu den drei folgenden Punkten gefasst werden sollen:

1. "Die Abstimmungen über die Satzungen zur Erhöhung der Gewerbesteuer, Grundsteuer B und Hundesteuer werden ausgesetzt, bis durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer die verbindlichen Zahlen zum Jahresabschluss 2019 vorliegen und damit feststeht, wie es um den Haushalt und die Finanzlage der Stadt Zossen wirklich steht."


2. "Die Abstimmungen über die Erhöhung von Gebühren und Entgelten (insbesondere Entgelte für Dorfgemeinschaftshäuser, Sportanlagen, Kita- Gebühren, Friedhofsgebühren) werden ausgesetzt, bis durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer die verbindlichen Zahlen zum Jahresabschluss 2019 vorliegen und damit feststeht, wie es um den Haushalt und die Finanzlage der Stadt Zossen wirklich steht."

3. "Der Verkauf von Grundstücken (außer unbebaute zum Zwecke der Eigenheimbebauung) wird für die Dauer von 2 Jahren ausgesetzt. Dies dient der Sicherung des Eigentums der Stadt Zossen vor einem Ausverkauf."

Was bedeuten diese Forderungen für unsere Stadt, für uns alle?

1. bedeutet, die Stadt wieder in die vorläufige Haushaltsführung zu zwingen. Die Verwaltung könnte dann wieder nur noch ihre Pflichtaufgaben sowie die unabdingbar durchzuführenden Aufgaben, aber keinerlei freiwillige Aufgaben erledigen. Die Konsequenz wäre: keiner unserer Vereine könnte die durch den Beschluss der SVV vom 1. 7. 2020 erhöhten Ausgaben für die Vereine auf etwa 75% der bisherigen Beträge erhalten, für den auch die anwesenden Plan B Mitglieder M. Wilke und S. Christ gestimmt haben.

Die Stadt kann dann auch die Eigenanteile für Fördermittelanträge nicht mehr aufbringen und somit keine zusätzlichen Mittel für Investitionen in die Stadt holen. Erhebliche Verzögerungen bei der Sanierung von Zossener KITAs, beim neuen Hortgebäude (ehemaliges FDGB Heim), dem Heimatmuseum Alter Krug, dem Strandbad Kallinchen und anderen im Haushalt geplanten Investitionen wären die Folge.

Nicht übersehen werden darf auch, dass dann die Stadt Zossen nicht an der Beseitigung ihres Personalmangels arbeiten könnte, was gravierend negative Auswirkungen auf die Betreuung unserer Kinder in den KITAs und Horts der Stadt sowie eine bürgerfreundliche, zügige Arbeit im Rathaus und seinen Fachabteilungen hätte. Auch der Personalmangel in der städtischen Bibliothek würde fortbestehen statt schrittweise abgebaut zu werden. Aber gerade hinsichtlich der Wichtigkeit der Bibliothek für alle Bevölkerungsgruppen der Stadt hatten Plan B und AfD Abgeordnete immer wieder lautstark in den Ausschüssen und der SVV ihre Stimme erhoben und sich gegen Kürzungen und Einschränkungen ausgesprochen. Jetzt fordern sie eine Blockade aller dieser Bereiche städtischer Bildungs-, Kultur- und Verwaltungsarbeit!

2. vergisst zu erwähnen, dass die Gebühren Teil der Satzungen sind. Hier verschleiert Plan B die Tatsache, dass unter der ehemaligen Bürgermeisterin und 'ihren' Abgeordneten die Arbeit an den Satzungen vernachlässigt worden ist. Deshalb sind heute viele Satzungen der Stadt veraltet und widersprechen den gegenwärtigen gesetzlichen Auflagen. Zwar betont Frau Schreiber immer wieder ihre Ausbildung zur Volljuristin, aber mit dem Gesetz stand und steht sie nicht auf vertrautem Fuß. Veraltete Satzungen betreffen z. B. die KITAs und die Friedhöfe. Deshalb jammert der Ortsvorsteher von Horstfelde, Herr M. Juricke, auf dem Flyer-Ei, dass mit neuen Satzungen "das Sterben teurer werden würde". Das wäre jedoch nur der Fall, wenn die dafür zutreffenden gesetzlichen Vorschriften solche Gebührenerhöhungen zwingend erfordern würden. Zossen ist keine Insel mit eigener Jurisdiktion. Die Stadt muss die gesetzlichen Vorschriften einhalten oder, wenn es Sinn macht, Klage erheben. Aber weiterhin einen Kurs der Missachtung der Gesetze zu verfolgen, schadet der Stadt!

3. ist die bereits im Wahlkampf der abgewählten Bürgermeisterin und ihres Teams von Plan B wiederholt vorgetragene Unterstellung, Frau Schwarzweller würde den Ausverkauf der Stadt betreiben wollen. Das stimmte damals nicht und stimmt auch heute nicht. Die Bürgermeisterin kann so etwas gar nicht tun, da jeder Verkauf städtischen Eigentums laut Gesetz eines Beschlusses der Abgeordneten bedarf, also stets der Kontrolle Ihrer Abgeordneten unterliegt.

Die Wahrheit ist, dass sehr viel Eigentum der Stadt unter Frau Schreiber verkauft worden ist. Das sieht man klar an den Bilanzen der Stadt der letzten Jahre.* Von 2015 bis 2019 ist Bauland im Wert von 1.612.083,19 Euro veräußert worden. Selbst wenn Frau Schwarzweller den "Ausverkauf" der Stadt betreiben wollte, was nicht der Fall ist, käme sie damit zu spät! Das hat offenkundig bereits ihre Vorgängerin systematisch betrieben.

Meine Bitte an Sie:

Bitte überlegen Sie sich also, ob Sie dem Antrag von Plan B, dessen Sprecherin Frau Schreiber ist, Ihre Stimme und Unterschrift geben wollen und damit unsere Stadt und unsere Vereine in weitere Monate finanzieller Engpässe und Unsicherheit stürzen wollen! Bitte überlegen Sie sich, ob Sie von Politikerinnen und Politikern, die es mit der Wahrheit und dem Wohl unserer Stadt nicht so genau nehmen, über den Tisch gezogen werden wollen! Bitte stimmen Sie für unsere Zukunft! Verweigern Sie dem Einwohnerantrag Ihre Stimme und Unterschrift!

Prof. Dr. Sonja Brentjes


* Ich habe diesen Teil meines Textes korrigiert, nachdem ich jetzt in der Lage gewesen bin, die veröffentlichten Jahresabschlüsse von 2011 bis 2017 und die Präsentationen von Frau Schwarzweller in den Stadtverordnetenversammlungen durchzuarbeiten. Die diesbezüglichen Zahlen finden Sie im Faktencheck.

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