2 Hauptthemen
In dieser SVV gab es aus meiner Sicht zwei Hauptthemen – den Einwohnerantrag von Plan B und die Frage nach der Prüfung der Übereinstimmung des Gesellschaftervertrages der ZWG (Zossener Wohnungsbaugesellschaft) mit den Gesetzen. In beiden Fragen waren die Abgeordneten klar in zwei Lager gespalten. Auf der einen Seite standen geschlossen Plan B, AfD, der unabhängige Abgeordnete Herr Klucke und die Hälfte der CDU Fraktion. Ihnen gegenüber standen die Abgeordneten der VUB, SPD, Die Linke, Grüne/Bündnis 90 und die andere Hälfte der CDU Fraktion. So ist es auch nicht überraschend, dass bei allen vier Abstimmungen zu diesen Punkten die Ergebnisse einheitlich gemäß diesen beiden Blöcken ausfielen. Damit sind die drei Teile des Einwohnerantrages in der Sache abgelehnt worden, auch wenn der Antrag selbst in seinen förmlichen und materiellen Aspekten als zulässig anerkannt worden ist. Der Antrag zum Gesellschaftervertrag der ZWG wurde bestätigt.
Bei den Gästen war die Lagerbildung weniger scharf abgegrenzt. Gelächter, Buh-Rufe und Geklatsche für Plan B und AfD markierten unmissverständlich die Gruppe, die auf der rechten Seite hinter den Abgeordneten dieser beiden Fraktionen saß. Zurückhaltende Zustimmung zu Redebeiträgen von Abgeordneten der SPD/Die Linke Fraktion kam von einigen Gästen auf der linken Seite der Sporthalle, nachdem die Damen und Herren auf der rechten Seite zum wiederholten Male die Geschäftsordnung verletzt hatten. Die Einhaltung der Geschäftsordnung ist nicht die Stärke der Anhänger von Plan B und AfD und gewiss auch eine schwache Seite von Frau Küchenmeister.
Einwohnerantrag
Die Vorträge und Diskussionsbeiträge zu den beiden Hauptpunkten dieser SVV brachten wenig Neues und unterstrichen die Schwächen beider Seiten. Herr Lewinsohn (Plan B) trug die Begründung für den von seiner politischen Gruppierung initiierten und getragenen Einwohnerantrag vor. Sein Hauptpunkt war: die im Haushaltsplan 2020-21 vorgesehenen Erhöhungen der Grundsteuer B und der Hundesteuer würden vor allem die sozial Schwachen Zossens treffen, die infolge ihre Hunde auf die Straße setzen würden; auch die im Haushalt nicht vorgesehenen und laut Bürgermeisterin von ihr auch nicht geplanten Gebührenerhöhungen für die Nutzung von Dorfgemeindehäusern und Sporthallen sowie die Friedhofsgebühren würden sich vor allem gegen Menschen mit geringem Einkommen richten; bei Punkt 3, der sich gegen den angeblichen Ausverkauf der Stadt durch die Bürgermeisterin richtet, verzichtete Herr Lewinsohn weislich auf diese Erklärung. Nun bin ich ganz bestimmt jemand, der die Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen am öffentlichen Leben unserer Stadt gern unterstützt und sich auch um das Wohlergehen von Tieren sorgt. Schließlich haben wir selbst drei Hunde und zwei Katzen, die uns lieb und besonders teuer sind. Aber ohne klare Angaben, die Auskunft darüber geben, wie viele Menschen mit geringem Einkommen von den Steuererhöhungen tatsächlich betroffen sind und wie viele von ihnen wegen 35 Euro Steuer pro Jahr ihren Hund aussetzen wollen, kann zumindest ich die Schwere des sozialen Problems, das möglicherweise durch die Steuererhöhungen erzeugt werden könnte, nicht beurteilen und damit auch nicht über mögliche Lösungen nachdenken. Da weder Herr Lewinsohn in seiner Ansprache noch Plan B auf seiner Webseite dazu auch nur eine Zahl vorgelegt haben, bezweifle ich, dass sie sich in der Tat bemüht haben, hier zuverlässige Informationen zu erheben. Dasselbe betrifft den Punkt der vorgeblich in Zukunft vorgesehenen Gebührenerhöhungen. Die soziale Begründung des Einwohnerantrages durch Herrn Lewinsohn ist damit für mich schlicht unglaubwürdig und vorgeschoben, um die eigentliche Absicht zu verschleiern: Unruhe stiften, die Größe der möglichen Anhängerschaft in Zossen für das eigene Vorgehen zu testen und sich auf eine Kampagne zur Abwahl der jetzigen Bürgermeisterin vorzubereiten. Wer meint, ich hätte zu viel Fantasie und sei zu misstrauisch, der möge sich auf den Internet- oder Facebookseiten der ehemaligen Bürgermeisterin, Wohnhaft in Zossen, Plan B oder AfD über Ziele, Wünsche und Emotionen informieren. Ein AfD-Abgeordneter hat das Ende von Frau Schwarzweller als Bürgermeisterin auch am Rande dieser SSV in provokanter Weise privat vorhergesagt.
Gesellschaftervertrag der Zossener Wohnungsbau GmbH (ZWG)
Die Äußerungen zur Prüfung auf Gesetzesanpassung des Gesellschaftervertrages der ZWG von Abgeordneten von Plan B und AfD waren von einer Rhetorik biedermännischer Unschuld und Empörung sowie von vorgeblicher Sachkompetenz und Naivität geprägt. Herr Kühnapfel las die Antragspunkte der Verwaltung zu diesem Thema wiederholt vor, um den wirklichen Inhalt des abzustimmenden Antrages gegen die abweichenden Behauptungen der Herren des Aufsichtsrates in Erinnerung zu rufen. Aber solche Kleinigkeiten interessierten weder Herrn Hummer noch Herrn Blanke. Sie betonten erneut, sie hätten all die Jahre im Aufsichtsrat ordentlich gearbeitet, würden von einer verlässlichen, unabhängigen Firma in ihren Jahresabschlüssen geprüft und wüssten gar nicht, warum irgendetwas geändert werden sollte oder gar müsste. Herr Blanke trug noch einmal, wenn auch ziemlich konfus, seine Ansichten zu den Kosten der im Antrag formulierten rechtlichen Prüfung des Gesellschaftervertrages vor und wischte das von der herausragenden Rechtsanwaltsfirma Dombert unterbreitete Angebot als zu billig und damit unzuverlässig beiseite. Den Vogel schoss Frau Küchenmeister ab. Sie schlug mit Unschuldsmiene vor, die Bürgermeisterin könne doch den von ihr so nachhaltig behaupteten Willen zu demokratischem Verhalten ganz einfach dadurch umsetzen, dass sie nach den jeweiligen Beschlüssen der ZWG dieselben freiwillig in der SVV vorlege. Sie musste sich dazu von anderen Abgeordneten belehren lassen, dass eine freiwillige Vorlage einmal gefasster Beschlüsse der ZWG in der SVV nichts an den Beschlüssen der ZWG ändern könne. Solches sei nur durch die den Gesetzen entsprechende Änderung des Gesellschaftervertrages möglich, wenn die SVV als Gesellschafterin wieder festgeschrieben sei, wie das offenbar im Gründungsvertrag der ZWG der Fall gewesen ist.
Fragen und Deutungen
Es wäre interessant zu wissen, warum diese Zuständigkeit in einem später geänderten Vertrag aufgehoben worden ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben haben. Ich kenne diese Verträge nicht, will mich aber gern bemühen, Antworten auf diese Fragen in Erfahrung zu bringen. Zum anscheinenden Kernpunkt des Widerstandes der vier Herren von Plan B, CDU und AfD im Aufsichtsrat der ZWG gegen die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Gesellschaftervertrages hatte mich Herr Gurczik jedoch bereits am Rande der SVV vom 27. August privat aufgeklärt: der Fanclub der Bürgermeisterin würde jeder von ihr gewünschten Grundstücksveräußerung zustimmen. Als ich mich gegen diesen Vorwurf verwahrte, den ich als gegen mich gerichtet aufgefasst hatte, korrigierte er sich: er meine nicht mich, sondern die Abgeordneten der SVV. Noch klarer konnte er also die Hintergründe all dieser Vorhaben von Plan B und AfD nicht beschreiben. Es geht demnach neben der Vertreibung der Bürgermeisterin aus ihrem Amt um die Aushebelung der Wahlergebnisse vom 26. Mai 2019. Ein nettes Demokratieverständnis, dass die Herren des Aufsichtsrates da offenbar teilen! Aber vielleicht ist Demokratie auch nur wieder eine Nebelkerze und in Wirklichkeit geht es doch um viel banalere Dinge wie Grundstücke und ihre Werte. Wer weiß!