Zossen, den 30.08.21
Stadtverordnete und Stadtverwaltung
der Stadt Zossen
Antrag auf Reform der Einwohnerfragestunde in den SVV- und Ausschusssitzungen der Stadt Zossen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits am 01.02.21 hatte ich Herrn Kühnapfel als Vorsitzenden der SVV auf die Missstände der gegenwärtigen Verfahrensweise aufmerksam gemacht. Meines Erachtens hat sich die Verfahrensweise noch nicht wesentlich verbessert. Den Bürgern sollte bei der Fragestunde eingeräumt werden auch Ihre Meinung zur vorgetragenen Problematik darzulegen und ihre Verbesserungsvorschläge einzubringen. Dabei sollte die Redezeit von maximal 3 Minuten jedoch eingehalten werden.
Für die heutige SVV beantrage ich diese Redezeit bezüglich des Tagesordnungspunktes
9.1 Antrag der Stadt Zossen auf die zukünftige dauerhafte Aufgabenwahrnehmung der straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeit der StEG Kommunen Vorlage: 101/21.
Auf die anstehende Problematik bin ich erst durch den Artikel „Modellkommune versäumte Antrag“ in der MAZ vom 28/29.08.21 informiert worden.
Das Gejammer von Frau Schreiber in diesem Artikel „ich kann gar nicht in Worte fassen, wie enttäuscht und wütend ich bin, dass die Stadt Zossen eine Zuständigkeit im Straßenverkehrsrecht zum 1. September verbindlich verloren hat, die wir seit 15 Jahren hatten.“ ist nicht zu ertragen und beweist nur die Irrrationalität von ihr.
Schließlich war es hauptsächlich Frau Schreiber, die auf die Fortschreibung der großen Ortsumfahrung der B 96, für die Gemeindeteile Dabendorf, die Kernstadt Zossen und Wünsdorf sowie der Ortsumfahrung der B 246 für Nunsdorf, aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2003 in den BVWP 2030 verzichtet hat.
Damit hat sie in unqualifizierter und verantwortungsloser Weise der Gesundheit und der Lebensqualität, hauptsächlich der direkten Anwohner an den beiden Straßen, aber auch allen übrigen Zossener Einwohnern, einschließlich der folgender Generationen, geschadet.
Der eventuelle Verlust zeitweiliger Sonderrechte für Zossen, für die Aufstellung von Verkehrszeichen oder Anderem, sind meines Erachtens nur eine minimale Lappalie, gegenüber dem Unverstand von Frau Schreiber, bezüglich ihrer bürgerfeindlichen Verkehrspolitik für die Zossener Bürger.
Das vorliegende Schreiben wird, mit dem Schreiben vom 01.02.21 an Herrn Kühnapfel, namentlich allen Stadtverordneten und der Bürgermeisterin zugestellt. Weitere Veröffentlichungen behalte ich mir vor.
Mit freundlichem Gruß,
Manfred Teichmann