top of page

Herr Teichmann: Verkehrsdebakel im Straßenverkehr der Großgemeinde Zossen

Im Folgenden gebe ich eine Zusammenfassung, der umfangreichen Bemühungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Bürger der Großgemeinde Zossen, mit umfangreichen Belegen und Ausführungen zur irrrationalen Tätigkeit der Bürgermeisterin, in Ihrer Amtszeit von 2003 bis 2019 und der Unterlassung der übergeordneten Verwaltungshierarchien, zur Behebung dieser Missstände.

Aus dem Planfeststellungsbeschluss (PFB) des Ministeriums für Stadtentwicklung Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg vom 22.12.99 zur Marktplatzumfahrung von Zossen vom 22.12.1999 zitiere ich einige Aussagen der Landesbehörden und der betroffenen Einwohner. „Es kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden, dass die innerstädtischen Verkehrsverhältnisse mit ihren Auswirkungen auf die dort wohnende Bevölkerung einer dringenden Verbesserung bedürfen. Eine großräumige Ortsumgehung ist nach dem Bundesfernstraßenplan nicht vor dem Jahre 2012 vorgesehen ……..“

Die Kietz Anwohner bemängelten die Marktplatzumfahrung wie folgt: „Mit der geplanten Ortsumgehung wird die Entlastung des Marktplatzes auf Kosten der Bewohner des Kietzes betrieben.“ Und weiter: „Es wird von der Planfeststellungsbehörde nicht verkannt, dass die vorgesehene Straßenbaumaßnahme, welche als dringend erforderliche Verbesserung der örtlichen Verhältnisse Zossens in der Gesamtheit angesehen werden muss, durch die Verschlechterung der Lärm- und Abgassituation führt, ……..Dies betrifft eindeutig die Häuser an den Straßen Am Kietz-Nord und Am Kietz Ost.“

Am 09.05.2003 wurde der Platz Am Kietz noch in das innerstädtische Sanierungsgebiet aufgenommen, ohne dass bis heute eine Verbesserung der Lebensbedingungen erreicht wurde. Trotz zweier Unterschriftensammlungen und vieler Petitionen und Eingaben an alle Verwaltungs- Hierarchien, von der Stadtverwaltung, über den Landkreis Teltow-Fläming, die zuständigen Ministerien in Potsdam und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde auch von diesen Verwaltungen kein Finger krumm gemacht um die Missstände in der Verkehrspolitik der Stadtverwaltung, die hauptsächlich die Bürgermeisterin und die Wählergemeinschaft „Plan B“ zu verantworten haben, zu beheben. Ende 2006 zogen meine Frau und ich aus München wieder in ihr Elternhaus Am Kietz 23 in Zossen.

Bereits Ende 2007 wandte ich mich, bezüglich der hohen Verkehrsbelastung, an den Landesbetrieb für Straßenwesen und danach an das Amt für Straßenverkehr des Landkreises Teltow Fläming und die Stadtverwaltung. Ich sammelte Unterschriften von 45 Anwohnern und Beschäftigten am Platz


Am Kietz und sandte diese mit einem Schreiben am 28.03.08 an das MIR in Potsdam. Diese leiteten es zuständigkeitshalber an das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) weiter. Daraufhin wurde am 08.05.08 eine 24 h Verkehrszählung am Platz durchgeführt.


Im Schreiben des MLUV vom 15.07.08 wird ausgeführt: „Die Verkehrszählung erfolgte vor dem Haus 23 am Platz „Am Kietz“. Danach beträgt der durchschnittliche Verkehr 8.382 Fahrzeuge pro Tag, von denen 552 Fahrzeuge dem Schwerverkehr zuzuordnen sind (Anteil des Schwerverkehrs 7%).“


Diese Aussage ist bereits völlig unkorrekt. Die Kamera war am Knoten der beiden Bundesstraßen B 96 und B 246 montiert und nahm jeweils den zu- und abfließenden Straßenverkehr zum Platz aus/nach Wünsdorf (B 96), aus/nach Mittenwalde (B 246) und von/nach der Kreuzung Luckenwalder Str. (B 96 und B 246), einschließlich der Marktplatzzufahrt über die Baruther Str. auf.


Mit einem Schreiben vom 17.12.08 habe ich mich auch an die Stadtverordnetenversammlung (SVV) zur Immissionsbelastung der Zossener Bürger gewandt. Von der Sprecherin der Stadtverordneten erhielt ich am 16.01.09 die Mitteilung, dass sie das Schreiben zur Beratung an den Ausschuss für Recht, Sicherheit und Ordnung weitergeleitet hat. Zitat aus dem Schreiben: „Von dort erhalten Sie über die Verwaltung eine Information.“ Auf diese Information warte ich auch bis heute noch. Offensichtlich ist dieses Schreiben nicht bei den Fraktionen der Stadtverordneten, sondern im Papierkorb oder Zerreißwolf der Verwaltung gelandet. Der Vorsitzende der Fraktion „Die Linken“ hat mir bestätigt, dass er es nicht bekommen hat. Am 16.01.10 verteilte ich bei einer Stadtverordnetenversammlung an jede Fraktion nochmals ein Schreiben, mit dem Schreiben vom 17.12.08 als Anlage. Leider erhielt ich von keiner Fraktion eine Rückmeldung dazu.

Da mir die vom MLUV benannte Fahrzeugzahl entschieden zu niedrig erschien, besuchte ich das Ingenieurbüro in Berlin. Die wirklichen Zahlen sind in meiner Aktennotiz vom 21.02.09 festgehalten und betrugen vor dem Haus 23 nicht 8.382 sondern 14.199 Fahrzeuge an diesem Tag. Der gesamte Platz wurde von insgesamt 17.453 Fahrzeugen frequentiert.

Von der damaligen MAZ-Lokalredaktion von Zossen wurde meine diesbezügliche Stellungnahme am 10.02.10 (Seite 18) unter „Maßnahmen gegen Verwaltungswillkür“ veröffentlicht.

Ein kleines Trostpflaster, zum Verrat der Stadtverwaltung (SV) und dem Desinteresse der Mehrheit der gewählten Stadtverordneten, bezüglich der Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffenen Zossener Bürger, waren die MAZ-Artikel vom 12/13.03.11 „Wenn Brummis Elefant spielen“ und vom 15.04.11 „Alle reden nur vom Fluglärm“. In letzterem beschreibt ein Familienvater aus der Straße der Jugend seine Erfahrungen mit dem Straßenlärm der B 96 und den Arbeitsstiel der Bürgermeisterin. Hier ein Zitat daraus: „Meine Anfrage an die Bürgermeisterin der Großgemeinde Zossen, Xxxxxxxx Xxxxxxxxx, im Bauausschuss der Stadt vor gut sechs Jahren („Was gedenkt die Stadt für die betroffenen Bürger zu tun?“) wurde von ihr lapidar mit „Nichts“ beantwortet.

Versprechen gehalten!“.

Die Familie ist, meines Wissens, wegen dem Straßenlärm, nach Rügen fortgezogen.Im redaktionellen MAZ-Artikel vom 10.01.14 „Petition vorgeschlagen“ wurde ausgeführt, dass der Kreistag für die Stadt Trebbin, zusätzlich zur Ortumfahrung der B 101 auch noch eine Ortsumfahrung für die B 246 erhalten soll, da dann „das prognostizierte Verkehrsaufkommen von 5000 Fahrzeugen pro Werktag „ortsverträglich „abgewickelt, ….werden kann.“ Die Aufnahme dieser Ortsumfahrung könnte durch Streichung der Ortsumfahrung der B 96 für Zossen erfolgen. Zitat aus dem Artikel:

„Selbst die Stadt Zossen will diese Umfahrung nicht.“ Auf Grund dieses Artikels besuchte ich am 22.01.14 die Bauausschusssitzung in Zossen und bat um Auskunft, wer von der Stadtverwaltung die Ortsumfahrung für Zossen nicht wünscht. Vom Ausschussvorsitzenden erhielt ich die Zusage eine diesbezügliche Antwort zu erhalten. Vermutlich wurde dies jedoch von der Bürgermeisterin hintergangen, da ich keine Auskunft erhalten habe. Im MAZ-Artikel vom 27.02.14 wird ausgeführt, dass der Kreistag am 24.03.14 eine Petition, mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen an den Petitionsausschuss in Potsdam, zur Nachmeldung der Aufnahme der Ortsumfahrung der B 246 für Trebbin in den BVWP 2015, beschlossen hat. Der Vorsitzende des Kreistages bestätigte mir, dass an dieser Sitzung 8 Verordnete aus Zossen teilgenommen haben. Es ist frustrierend, für die betroffenen Bürger Zossens, dass mindestens 5 oder sogar alle Kreistagsabgeordneten aus Zossen für eine Nachmeldung in den BVWP 2015 für diese zweite Ortsumfahrung in Trebbin gestimmt haben, sich aber nicht für eine Fortschreibung der Ortsumfahrungen für Zossen eingesetzt haben.

Von dem Landesbetrieb für Verkehrswesen hatte ich die Auskunft bekommen, dass 2010 auch jeweils eine turnusmäßige Verkehrszählung der Bundesstraßen im Frühjahr und Herbst erfolgt ist. Auf eine Anfrage an die Stadt vom 29.03.11, zur Bekanntgabe dieser Zählwerte, für die zukünftige Verkehrsplanung, wie auch Kopien von Schreiben an die Ministerien, die ich teilweise auch bei der Stadt abgab, erhielt ich nach Art der SV, fast ausnahmslos keine Antwort. Der Bürgermeisterin genügte offensichtlich, die 2002 realisierte Marktplatzumfahrung, um ihren Boxsack in ihrem Büro im Rathaus zu bearbeiten, der Immissionsschutz der betroffenen Zossener hatte und hat, bei ihrer Tätigkeit, offensichtlich den Stellenwert Null.

Einzig auf meine Stellungnahme vom 17.12.2013, zum Entwurf des ersten Flächennutzungsplanes (FNP) erhielt ich am 25.04.14 von IDAS Planungsgesellschaft eine Mitteilung im Rahmen der der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB.

In meiner mehrseitigen Stellungnahme hatte ich ausgeführt, dass die Aussagen: „Die Stadt Zossen ist ein attraktiver Wohnstandort.“ und „Die Stadt Zossen verfügt nicht über ein Verkehrskonzept.“ nicht konform seien und keine Flächen für erforderliche Radwege zwischen den Ortsteilen und bürger- sowie umweltfreundliche Bahnquerungen der bestehenden Straßen ausgewiesen wurden. Meines Wissens, haben etwa 60-70 Zossener Bürger eine Stellungnahme zum Entwurf des FNP abgegeben. Zur Absicherung der totalen Intransparenz, für die interessierten Bürger, wurden die Einreicher ihrer Namen beraubt und erhielten Nummern. Ich erhielt „Bürger 59“ zugeteilt. Um in die Stellungnahmen zum Entwurf des FNP Transparenz zu erreichen, bat ich mit Schreiben vom 26.01.14 die SV um die komplette Aushändigung der Beschlussvorlagen. Entsprechend gefordertem schriftlichen Antrag, wurde ein Termin zum 28.01.14 benannt. Bei diesem Termin, wurde von einer Mitarbeiterin des Bauamtes, nicht nur die Aushändigung, sondern auch die Einsicht in die Stellungnahmen aller Einreicher verweigert.

Der Beschlussvorschlag auf meine Stellungnahme lautet: „Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die sich aus der Stellungnahme ergebenden Untersuchungen sind nicht Gegenstand des Flächennutzungsplanes. Es ist richtig, dass die Stadtverwaltung langfristig ein Lärmminderungsplan sowie ein umfassendes Verkehrskonzept entwickeln sollte. Diese Untersuchungen sind jedoch so langfristig anzulegen, dass sie den Planungshorizont des FNP übersteigen. In den hier aufgezeigten Einzelfällen zu den Wohnbebauungen müssen in den nachfolgenden Bebauungsplänen Maßnahmen festgesetzt werden, die alle Immissionen auf die zulässigen Werte reduzieren. In Bezug auf die Bahnquerungen ist der Wille der politischen Gremien im Flächennutzungsplan umgesetzt. Die politischen Gremien haben den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes genehmigt.“ Die Aussage im Beschlussvorschlag, dass die erforderlichen Maßnahmen den Horizont des FNP überschreitet heißtjedoch, dass die SV sich, erst nach vielen Jahren für die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bürger, einsetzen will.

Bereits auf ein Schreiben vom 15.12.08 an das MULV in Potsdam erhielt ich am 15.01.09 eine Antwort. Darin wird erklärt: „Mit der 2. Phase der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie, in Straßen mit Verkehrsbelegungen von über 8.000 Fahrzeugen pro Tag im Jahr 2013 zu erfassen sind, wird für Zossen eine Lärmkartierung durchgeführt werden, auf deren Grundlage die Stadt dann einen Lärmaktionsplan zu erstellen hat.“ und: „Über das Ergebnis werde ich Sie informieren.“ Leider habe ich weder von der Stadt noch vom MLUV ein Ergebnis erhalten. Auf ein Schreiben vom 12.03.14, an das neue Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL), erhielt ich am 08.04.14 eine Antwort und den Bundesverkehrswegeplan 2003, Bedarfsplan Bundesfernstraßen zugesandt.

Darin sind für Groß Machnow und Zossen eine Ortsumfahrung der B 96, östlich um Groß Machnow, Richtung Telz und durch das ehemalige Militärgebiet bis hinter Wünsdorf, in der niedrigen Prioritätsstufe „Weiterer Bedarf“ vorgesehen. Daraufhin führte ich am 28.04.14 eine telefonische Rücksprache mit dem entsprechenden Bearbeiter.

Dieser erklärte, dass die Stadtverwaltung eine große Ortsumfahrung nicht für erforderlich hält. Aus diesem Grund und aus finanzieller Sicht verliert Zossen bei der Fortschreibung des derzeitigen Bedarfsplanes (Stand 08.09.2003) für 2015 noch die geringere Prioritätsstufe „Weiterer Bedarf“ und entfällt somit ganz aus diesem Plan. Am 04.04.14 hatte ich ein weiteres Schreiben an das MIL gesandt um zu erfahren ob eine Lärmkartierung erstellt wurde, das aber nicht beantwortet wurde. Anstatt die gesetzlichen Vorgaben für die Lebensqualität der Bürger zu gewährleisten wurden und werden diese seitens der SV und den anderen zuständigen Verwaltungshirarchien weiterhin verweigert. Den Häuslebauern und Investoren von öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten, Ärztehäusern, Einkaufsmärkten und Anderen werden hohe zusätzliche Kosten für den Immissionsschutz der Bauten auferlegt.

Am 03.05.14 veröffentlichte die Werbezeitung „Blickpunkt“ unter der Überschrift „Viel Frust“ noch einen längeren diesbezüglichen Artikel von mir. Dafür bedanke ich mich nochmals, da ja weniger Platz für Werbeeinnahmen zur Verfügung stand.

Mit Unterstützung einiger betroffenen Bürger, die direkt an der B 96 wohnen bzw. wohnten, wurden bis zum 12.05.14 413 Unterschriften bei Haushalten gesammelt, die direkt an der Bundesstraße B 96 vom Ortseingang Dabendorf bis Neuhof und an der B 246 vom Chausseehaus in Nächst Neuendorf bis zum Chausseehaus in der Gerichtstraße wohnen. Die Bürger an der B 246 von Horstfelde, Schünow und Nunsdorf wurden nicht befragt. Die 11 Unterschriftlisten sandte ich mit den Schreiben vom 12.03./01.04 und 18.09.14 dem MIL zu, um die Streichung der beiden Ortsumfahrungen noch zu verhindern.

Die Listen enthalten den Namen und Vornamen eines Haushaltmitgliedes, die Straße und Hausnummer sowie die Personenzahl pro Haushalt. Danach lebten in den Haushalten, die unterschrieben haben, 951 betroffene Personen. Es wird geschätzt, dass bei der Unterschriftensammlung etwa 20 bis 25 % der Anwohner erreichbar waren. Daraus kann geschlossen werden, dass etwa 4.000 bis 5.000 Einwohner der Großgemeinde Zossen unmittelbar den Lärm- und Schadstoffimmissionen ausgesetzt sind. Nur etwa 10 bis 20 Haushalte lehnten eine Unterschriftsleistung ab. Die Begründungen lauteten: eine Unterschriftsleistung erbringt nichts, da bei Bürgerinitiativen und Unterschriftsleistungen zu sinnvollen Bahnquerungen und Kita Standorten in Zossen keinerlei Verbesserungen erreicht wurden, eine große Ortsumfahrung erlebe ich doch nicht mehr, eine große Ortsumfahrung schadet den Gewerbefirmen oder wir ziehen demnächst weg.

Die unqualifizierte, bürgerfeindliche und dominante Tätigkeit der Bürgermeisterin wird auch in dem redaktionellen MAZ-Artikel „Zossen sucht erneut Bauamtsleiter“ vom 08.01.15 aufgezeigt. Hierzu füge ich noch mein Resümee aus dem Artikel ein: „Zum Wohle der betroffenen Zossener Bürger an den beiden Bundesstraßen und für die übergroße Mehrheit aller Bürger Zossens rate ich, lieber die Bürgermeisterfunktion neu zu besetzen, als ständig die Bauamtsleiter zu wechseln. Dann könnten eventuell noch sinnvolle und bürgerfreundliche Bahnquerungen (gebaut), die Schließung des Bahnüberganges der B 246 in Bahnhofsnähe und die Streichung der großen Ortsumfahrung für Zossen verhindert werden. Leider ist dies bei den gegenwärtigen Mehrheitsverhältnissen in der Stadtverordnetenversammlung nicht möglich. Die Möglichkeit über die Kommunalaufsicht etwas zu erreichen, ist auch unwahrscheinlich.“

Für die Veröffentlichung meiner ausführlichen Leserzuschrift „Verkehrsplanung vernachlässigt“ vom 17.03.15 zu dem MAZ-Artikel „Neue Brücke über die Gleise“ vom 06.03.15. möchte ich mich nochmal bei dem Redakteur oder der Redaktion der MAZ bedanken, die dies ermöglicht haben.

In meinem Schreiben vom 08.04.15 an die Landrätin von TF bat ich, die Bürgermeisterin für ihre bürgerfeindliche Tätigkeit, bezüglich dem Verzicht auf die Fortschreibung der Ortsumfahrungen für Zossen und rechtswidrigen Fördermittelstreichungen, bezüglich einem Instandsetzungsvertag zur Hüllensanierung des Hauses Am Kietz 23, zur Verantwortung zu ziehen. Da ich bereits früher schriftlich vom Landkreis darüber informiert wurde, dass die Bürger im deutschen Königreich „Brandenburg“, entsprechend der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf), generell keinen Anspruch haben, ihre Probleme bei der Kommunalaufsicht vorzutragen, bin ich, als juristischer Laie, davon ausgegangen, dass dies nach § 132 der BbgKVerf möglich ist. Dort wird ausgeführt, dass der Landrat auch die Rechts-, Sonder- und Fachaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden ausübt. Leider wurde im Antwortschreiben der Landrätin vom 05.05.15 ausgewiesen, dass sie für Bundesstraßen nicht zuständig ist und bezüglich der Hüllensanierung nach der „Rechts- bzw. Kommunalaufsicht“ ….. „gemäß § 109“ der BbgKVerf nicht tätig werden kann.

Ist es möglich, dass im Landkreis noch keiner die Kommunalverfassung bis zum § 132 gelesen hatte, für die Landrätin der § 132 nicht zutrifft, weil dort nur Landrat und nicht Landrätin ausgewiesen wird oder haben die Bürger im Königreich Brandenburg wirklich keinerlei Möglichkeit, sich mit ihren Problemen an die sogenannte unterste Aufsichtsbehörde, die Landkreise, zu wenden? Im § 122 der BbgKVerf Verfassung wird unter Anderem, bezüglich der Landkreise, ausgeführt: „Er fördert insbesondere die wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Entwicklung seines Gebietes zum Wohle der Einwohner.“

Deshalb wandte ich mich am 27.06.15 nochmals mit einer Petition an das Ministerium des Innern. Die Antwort, vom 08.07.15 war noch deprimierender als die vom Landkreis. Entsprechend meinen Erfahrungen mit den verschiedensten Verwaltungsebenen und Gerichten, im Königreich Brandenburg, haben die Bürger wohl kaum mehr Rechte, als die Bürger in sogenannten „Bananenrepubliken“.

Wie aus verschiedenen redaktionellen MAZ-Artikeln im November 2020 hervorgeht, hat sich jedoch der Landkreis TF durchgerungen beim Verwaltungsgericht Potsdam eine Klage gegen die Ex- Bürgermeisterin, mit 17 Vorwürfen (vom Buchstaben a bis s) einzureichen. Ich gehe davon aus, dass die Problematik der verantwortungslosen und bürgerfeindlichen Verkehrspolitik der Ex- Bürgermeisterin, während ihrer Amtszeit, nicht dabei erwähnt wurde. Es ist jedoch erstaunlich, dass bei einem Antrag des Landkreises, der Bürgermeisterin: „sämtliche zukünftigen Pensionsansprüche“ zu streichen, bei der abschließenden Verhandlung, nur ein Urteil über die Streichung von 10% für 18 Monate herauskam. Die MAZ informierte in einem weiteren Artikel darüber, dass der Landkreis Berufung eingelegt hat.

Nach meiner Rechtsauffassung, hätte auf mein Schreiben vom 08.04.15 an die Landrätin, eine Klage gegen die Bürgermeisterin geführt werden müssen, mit der Maßgabe die Bürgermeisterin ihrer Verwaltungsfunktion zu entbinden und ihr gegebenenfalls auch auf Lebenszeit die nochmalige Übernahme einer öffentlichen Funktion zu untersagen. Vermutlich sieht dies das deutsche Rechtswesen oder die Rechtsprechung der brandenburgischen Gerichte nicht vor.

Am 13.08.15 wandte ich mich mit den Sachverhalten mit einer „Strafanzeige wegen unzumutbaren Verkehrsverhältnissen in der Großgemeinde Zossen“ an die Staatsanwaltschaft in Potsdam. In der Antwort vom 15.09.15 wurde ausgeführt, dass nicht genügend Anhaltspunkte vorlägen, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Bezüglich meines Schreibens vom 17.12.08 an die Stadtverordneten, wird seitens der Staatsanwaltschaft jedoch folgendes ausgeführt:

„Einzig Ihr Vorbringen im Zusammenhang mit einem Schreiben vom 17.12.2008 wäre geeignet gewesen, strafrechtliche Relevanz im Sinne von Urkundenunterdrückung (§ 274 Strafgesetzbuch) zu prüfen. Dem steht jedoch jetzt das Verfahrenshindernis der Verjährung entgegen, denn bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von einem Jahr bis fünf Jahren bedroht sind, beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre (§§ 78 ff. Strafgesetzbuch). Vorliegend wäre daher Anfang 2014 Verfolgungsverjährung eingetreten.“

Auf meine Schreiben an die Ministerien wurden durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) am Platz Am Kietz und an der Kreuzung Mittenwalder Straße, vom 13.11.15 bis 19.11.15 eine Wochenzählung durchgeführt. Die Summe der Fahrzeuge vom Platz


Am Kietz betrugen danach von Freitag dem 13.11.15 bis Donnerstag dem 19.11.15 jeweils 17.352; 11.798; 6.636; 17.605; 17.327; 16.481 und 17.462 Fahrzeuge. Dies sind die realen Zählwerte, keine DTV-Werte des Pkw, Lieferverkehr (< 3,5t) und Schwerlastverkehr (>3,5t). Motorräder wurden bei der Zählung nicht erfasst. Der gezählte reale Verkehr an der KreuzungLuckenwalder Str. entspricht etwa der gleichen Größenordnung.

Diese realen Zählwerte werden vom Landesumweltamt „hochgerechnet“. Dabei wird der geringere Verkehrswert an Wochenenden und Feiertagen berücksichtigt und es wird ein sogenannter imaginärer durchschnittlicher täglicher Verkehrswert „DTV“ definiert.

Ende 2015 erhielt ich die Auswertung der Wochenzählung vom November 2015 zugesandt. Mit der „Hochrechnung“ der realen Zählwerte in DTV-Werte wird nunmehr an den einzelnen Zählpunkten folgender Gesamtverkehr (Pkw, Liefer- und Schwerlastverkehr; ohne Motorradverkehr) ausgewiesen:

Am Dammgarten 10.608; Am Kietz 11.278; Bahnhofstr. 13.444; Gerichtstr. 6.151; Luckenwalder Str. 4.124; Mittenwalder Str. 8.383; Straße der Jugend 9.998 Fahrzeuge. Der frühere Zeitraum, von 15 Jahren für die Fortschreibung der BVW-Pläne, wurde vermutlich vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) geändert und aus dem BVWP 2015 wurde jetzt BVWP 2030.

Mit Schreiben vom 11.05.16 wandte ich mich nochmals mit einem Aufruf an die Stadtverordneten von Zossen und am 27.04.16 an den Ausschussvorsitzenden des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung des Landtages. Dieser leitete es mit Zwischenbescheid vom 02.6.16 an den Petitionsausschuss des Landtagesweiter, der auch mit Schreiben vom 07.06.16 den Eingang bestätigte.

Am 15.04.16 sandte ich, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum BVWP 2030, eine 4seitige Stellungnahme mit 21 Anlagen (44 Blatt), an das (BMVI). Nach der Eingangsbestätigung vom 21.04.16 erhielt es die Eingangsnummer 1468. Bereits bei meinen Recherchen im Internet über das Beteiligungsverfahren vermutete ich bereits die Sinnlosigkeit der Teilnahme, da dort darauf hingewiesen wurde, dass die Stellungnahmen an externe Sachverständige weitergeleitet werden. Am 19.04.16 sandte ich ein weiteres Schreiben, zu Händen des Ministers, mit meiner Stellungnahme vom 15.04.16 und drei weiteren Anlagen. Die Antwort vom 25.04.16 darauf ist gleichlautend wie auf das erste Schreiben nur, dass darin die Eingangsnummer 2326 benannt wurde. In beiden Antworten wird ausgeführt: „Das BMVI wird Ihre Stellungnahme nun unter fachlich-inhaltlichen Gesichtspunkten auswerten.“

Wie viele der Zehntausenden Bürger, die sich gleichfalls an das Ministerium, zwecks Verbesserung ihrer Lebensbedingungen gewandt haben und enttäuscht wurden, ist mir nicht bekannt. Mit großer Wahrscheinlichkeit hat kein Mitarbeiter des BMVI in deren- und meine beiden Schreiben geschaut, sondern diese bezüglich der geforderten Kennung im Anschreiben: „Verkehrswegeplan 2030“, bestenfalls (zutreffend ist schlechtesten Falls) an das MIL in Potsdam, bzw. andere Ministerien gesandt.

Die Krönung der Untätigkeit und der Verspottung der geschädigten Zossener Bürger, erhielt ich vom Petitionsausschuss des Brandenburger Landtages serviert. Am 23.11.16 erhielt ich noch einen Zwischenbescheid, mit der Auskunft: „Im Ergebnis seiner Beratung hat der Petitionsausschuss noch weiteren Ermittlungsbedarf festgestellt.“ Das Endergebnis, auf mein Schreiben vom 27.04.16 an den Ausschussvorsitzenden für Infrastruktur und Landesplanung, erhielt ich am 24.01.17. Darin wird unter Anderem ausgeführt: „Auf Nachfrage des Petitionsausschusses, welche Aspekte dazu geführt haben, dass die von Ihnen angesprochene Ortsumgehung Groß Machnow – anders als eine Ortsumgehung Zossen – mit vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan 2030 ausgewiesen worden ist, hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung erklärt, dass mit dieser Maßnahme die Erreichbarkeit von Berlin für das Mittelzentrum Zossen verbessert werden soll. Laut Auskunft des Ministeriums handelt es sich bei der Ortsdurchfahrt Groß Machnow um den einzig noch verbliebenen Engpass auf der verkehrsbedeutsamen B 96 in Richtung Norden, der im Interesse einer Erhöhung der Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit beseitigt werden soll. Damit verbunden ist eine deutliche Entlastung der Anwohner von „echtem“ Durchgangsverkehr.“ Ob diese Aussage auf die Irrrationalität der Zossener Bürgermeisterin oder dem „Mist“ des MIL gewachsen ist kann ich nicht beurteilen. Eventuell kann es sich auch um Argumente der Gemeindeverwaltung Rangsdorf handeln, um die Fortschreibung der Ortsumfahrung für Groß Machnow in die hohe Prioritätsstufe „Vordringlicher Bedarf“ abzusichern.

Der BVWP 2030 wurde am 03.08.16 vom Bundeskabinett beschlossen und trat Ende 2016 in Kraft.

Wird der neue Zyklus von etwa 30 Jahren für die Überarbeitung der Pläne beibehalten, können sich die Bürger, die gewählten Stadtverordneten und/oder die Stadtverwaltung der Großgemeinde sich bemühen, in den BVWP 2060, wieder mit der niedrigen Prioritätsstufe „Weiterer Bedarf“, aufgenommen zu werden. Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit werde ich nicht mehr mitwirken.

Dieses Schreiben wurde bereits am 03.08.21 erstellt jedoch geringfügig konkretisiert.

Hinweis: Die meisten der benannten Schreiben können auf meiner Internetseite http://manfredteichmann.de bei der Firma Contabo unter der Rubrik „Straßenverkehr“ aufgerufen werden. Mit dem Smartphon kann man wohl auch unter WWW.manfredteichmann.de dorthin gelangen.


Zossen, den 02.04.22 Manfred Teichmann

49 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Leider hat sich Sonja Brentjes aus FB verabschiedet, und Kommentierungen ihre letzten Beitrages sind nicht mehr möglich. Ich mache das deshalb über diesen Weg und lasse meine Meinung ihr zur Veröffent

Zossen, den 30.08.21 Stadtverordnete und Stadtverwaltung der Stadt Zossen Antrag auf Reform der Einwohnerfragestunde in den SVV- und Ausschusssitzungen der Stadt Zossen Sehr geehrte Damen und Herren,

bottom of page