Guten Tag Frau Prof. Dr. Brentjes,
entsprechend unserem Telefonat, bitte ich um Unterstützung bei meinen langjährigen Bemühungen, die Lebensbedingungen aller Zossener Bürger, im Besonderen aber der Anwohner an den beiden Bundesstraßen B 96 und B 246, zu verbessern. Seit etwa 2 Jahren habe ich die Internetseite http://manfredteichmann.de eingerichtet. Zur Zeit veröffentliche ich darin in dem Kapitel Straßenverkehr einen chronologischen Ablauf dieser Bemühungen seit dem 27.12.2007. Da Ihre Internetseite HalloZossen@web.de offensichtlich mehr Leser hat, bitte ich auch um Veröffentlichung der Aktennotiz vom 28.04.14, dem Schreiben 07.05.14 und vom 14.09.14. an das MIL in Potsdam.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich.
Mit freundlichem Gruß, Manfred Teichmann
Anhang 1
Zossen, den 28.04.14
Aktennotiz zu einem Telefonat mit Herrn F. vom 28.04.14
Entsprechend dem Antwortschreiben des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 08.04.14 auf die Petition vom 12.03.14 bezüglich der Realisierung einer großen Ortsumfahrung der beiden Bundesstraßen B 96 und B 246 im Bereich der Großgemeinde Zossen führte ich eine telefonische Rücksprache mit Herrn F. durch.
Dieser erklärte, dass die Stadtverwaltung eine große Ortsumfahrung nicht für erforderlich hält. Aus diesem Grund und aus finanzieller Sicht verliert Zossen bei der Fortschreibung des derzeitigen Bedarfsplanes (Stand 08.09.2003) für 2015 noch die geringere Priorität „Weiterer Bedarf (WB)“ im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) und entfällt somit ganz aus diesem Plan.
Anhang 2
Informationen und Vorschläge zu einer großen Ortsumfahrung (OU) der B 96 und B 246 für Zossen
Im Planfeststellungsbeschluss (PFB) des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg zur Marktplatzumfahrung von Zossen vom 22.12.99 wird auf Seite 6 ausgeführt: „ Es kann nicht ernsthaft in Zweifel gezogen werden, dass die innerstädtischen Verkehrsverhältnisse mit ihren Auswirkungen auf die dort wohnende Bevölkerung einer dringenden Verbesserung bedürfen. Eine großräumige Ortsumgehung ist nach dem Bundesfernstraßenbedarfsplan nicht vor dem Jahr 2012 vorgesehen und stellt sich im Übrigen angesichts der rund um die Stadt Zossen gelegenen ausgedehnten Feuchtegebiete und Moore als technisch schwieriges und naturschutzfachlich problematisches Vorhaben dar. Ein verkehrsgerechter Ausbau der innerstädtischen Trasse und die damit verbundene Entlastung von Mensch und Natur im Stadtgebiet sind daher nicht zu umgehen.“
Durch die Realisierung der Marktplatzumfahrung wurde eine spürbare Entlastung im Lärm- und auch im Immissionsschutz der Anwohner der Berliner und der Baruther Straße erreicht. Unzweifelhaft wurde damit aber auch eine wesentliche Verschlechterung für die Anwohner der Nord- und Ostseite des Platzes Am Kietz herbeigeführt, da die Schließung der Einbahnstraße an der Westseite des Platzes das Verkehrsaufkommen an den beiden anderen Platzseiten wesentlich erhöht hat. Im PFB wird auf der Seite 8 weiter ausgeführt: „ Wie bereits unter Punkt 1.1 dieses Abschnittes dargelegt worden ist, entspricht die Ortsdurchfahrt Zossen im Zuge der beiden Bundesstraßen 96 und 246 weder in ihrem Querschnitt noch in ihrem baulichen Zustand den Anforderungen, die an eine leistungsfähige überregionale Straßenverbindung zu stellen sind.“ Und weiter: „ Der Aufenthalt für die Menschen dort und erst recht das Wohnen für die dortige Bevölkerung müssen als unzumutbar bezeichnet werden, eine städtebauliche Entwicklung ist ebenfalls unter diesen verkehrlichen Vorzeichen nicht möglich.“ Dieser Sachverhalt trifft nunmehr hauptsächlich auf den Knotenpunkt der beiden Bundesstraßen auf dem Platz Am Kietz und den Kreuzungsbereich Berliner-, Bahnhofs- und Luckenwalder Str. zu. Die Stadtverwaltung nahm jedoch den Platz Am Kietz, nach der Realisierung der Marktplatzumfahrung, 2003 noch in das innerstädtische Sanierungsgebiet auf, ohne sich im Geringsten um die Realisierung der großräumigen OU zu bemühen. Stattdessen favorisierte sie eine unsinnige „Nordumfahrung“ für Dabendorf mit dem Verzicht auf die beiden Straßenquerungen im Ortsbereich von Dabendorf.
In einer Bürgerbefragung wurde diese Variante, bei einer hohen Wahlbeteiligung von der Mehrheit der Dabendorfer Bürger abgelehnt. Zusätzlich wird nunmehr, seitens der Stadtverwaltung und leider auch einer Mehrheit der Stadtverordneten, auch noch die Schließung der Straßenquerung der B 246 am Bahnhof angestrebt um eine neue unsinnige Straßenquerung der Bahnlinie im Bereich des Kauflandes und des Autohauses Markwardt, mit einem völlig überflüssigen Kreisverkehr zur Anbindung an die derzeitige B 96 durchzusetzen.
Bei Inbetriebnahme des Großflughafens BER erhöht sich der derzeitige Verkehr hauptsächlich und wesentlich auf der B 96, aber auch auf der B 246.
Den noch steigenden Verkehr der beiden Bundesstraßen in einer Konzentration mit dem Liefer- und Kundenverkehr des Kauflandes über einen Kreisverkehr an die derzeitige B 96 anzubinden wiederholt nur den Fehler, der bereits bei der Marktplatzumfahrung mit der Schließung der Einbahnstraße an der Westseite des Platzes Am Kietz gemacht wurde. Der wesentlich steigende Verkehr nach Eröffnung des BER ist durch den Zubringerverkehr für die Flugfracht und die Fluggäste sowie die Ansiedlung neuer Gewerbegebiete in Flughafennähe begründet. Selbst im, von den Stadtverordneten bereits voreilig verabschiedeten Entwurf des Flächennutzungsplanes (FNP), wird diesbezüglich das (zumindest überdimensionierte) Gewerbegebiet G 2 in Dabendorf West mit 61 ha ausgewiesen.
Dieses hohe Verkehrsaufkommen erfordert mit Sicherheit, vor allem im Berufsverkehr, zum Kreisverkehr noch den zusätzlichen Betrieb einer Ampel um den Verkehrsfluss an dem neuen Knoten der beiden Bundesstraßen am Kaufland überhaupt zu gewährleisten.
Die Städte Trebbin, Luckenwalde, Jüterbog und Königswusterhausen können bereits fertige OU für die Bundesstraßen B 101 und B179 vorweisen. Anstatt sich rechtzeitig für die Weiterplanung und Realisierung der im noch gültigen Bundesverkehrswegeplan von 2003 aufgezeigten großen Ortsumfahrung für die B 96 einzusetzen, wird die völlig unsinnige Sperrung der Bahnquerung der B 246 in Bahnhofsnähe von Zossen und die geplante Nordumfahrung, bei Verzicht auf die beiden Straßenquerungen der Bahnlinie in Dabendorf; gegen den mehrheitlichen Bürgerwillen, betrieben.
Auf eine Petition der betroffenen Anwohner des Platzes Am Kietz wurde am 08.05.08 eine
24 h Verkehrszählung durchgeführt. Diese ergab ein Verkehrsaufkommen von 17.453 KFZ. Von/nach Westen (B96/B246) wurden 14.199 KFZ gezählt. Dies ist bereits eine Überschreitung von 29% gegenüber der damaligen Prognose von 11.000 KFZ für das Jahr 2010 aus dem PFB. Von/nach Süden (B96) und Osten (B246) wurden für 2010 15.000 Fahrzeuge prognostiziert. Mit 20.707 KFZ lag bereits 2008 eine Überschreitung von 38% gegenüber der Prognose für 2010 vor.Diese Verkehrszahlen werden heute sicherlich noch weiter überschritten.
Am 24.02.14 beschloss der Kreistag in Luckenwalde mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen eine Petition an den Landtag für eine zweite Ortsumfahrung für Trebbin. Dort wird ein Verkehrsaufkommen von 5.000 KFZ pro Tag prognostiziert. Meines Wissens haben 8 Kreistagsabgeordnete aus Zossen an dieser Abstimmung teilgenommen. Es haben folglich mindestens 5 Abgeordnete aus Zossen für die Umfahrung in Trebbin gestimmt. Es ist für die betroffenen Zossener Bürger an der B96 und B246 frustrierend, dass sich die Mehrheit der gewählten Abgeordneten nicht für die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen einsetzt, aber bedenkenlos dieser Petition zustimmt.
Auf eine Petition vom 12.03.14 der Zossener Bürger, die unmittelbar an den beiden Bundesstraßen wohnen oder dort tätig sind, zur Realisierung der großen OU, an das heutige Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft wurde erklärt, dass ein wichtiger und entscheidender Grund für den Bau einer OU von Bundesstraßen die Verfügbarkeit von Finanzmitteln ist und deshalb keine Fortschreibung der OU für Zossen vorgenommen wird.. In einem diesbezüglichen Telefonat am 28.04.14 mit dem Bearbeiter des Antwortschreibens verwies dieser darauf, dass auch die Stadtverwaltung eine große Ortsumfahrung für Zossen für nicht erforderlich hält. Leider wird wohl dieser Sachverhalt auch von einer Mehrheit der derzeitigen Kreistags- und Stadtverordneten vertreten.
In dem noch gültigen Bundesverkehrswegeplan 2003 ist Zossen und Groß Machnow mit einer OU der B 96 mit einer neuen Streckenführung von Rangsdorf Richtung Groß Machnow, Telz und östlich von Zossen durch das ehemalige Militärgebiet ausgewiesen. Weiterhin ist auch noch eine OU der B 264 für Nunsdorf ausgewiesen. Beide haben die niedrigere Priorität „ Weiterer Bedarf“ gegenüber der höhern Priorität „Vordringlicher Bedarf“.
Die Streckenführung für eine große OU Zossens der B 96 mit einer gleichzeitigen OU von Groß Machnow und die Weiterführung Richtung Telz und durch das ehemalige Militärgebiet stellt meines Erachtens, aus ökonomischer und ökologischer Sicht, die günstigste Variante dar. Bei einer qualifizierten Weiterplanung dieser Strecke können, die angeblich vorhandenen ökologischen und naturschutzrechtlichen Bedenken weitgehend ausgeräumt werden. Entsprechend FNP gehört dieses Gebiet zum Zossen –Teupitzer –Platte- und Hügelland. Zudem werden, im bereits verabschiedeten Entwurf des FNP, die Konzentrationsflächen 1a mit 576,1 ha, 1b mit 323,3 ha und 2 mit 146,5 ha für die Windenergieerzeugung ausgewiesen. Weiterhin wurde bereits eine große Anlage zur Gewinnung der Sonnenenergie dort realisiert und auch ein Sportschießplatz soll seitens der Stadtverwaltung dort verwirklicht werden.
Der erhöhte Verkehr nach einer BER-Eröffnung macht sicherlich auch einen zukünftigen vierspurigen Ausbau der B 96 von Rangsdorf bis zum Knoten bzw. Kreuzungspunkt mit der B 246 erforderlich. Mit diesen Baumaßnahmen sollte die B 246 vom Chausseehaus in Nächst Neuendorf nordöstlich des Dorfes zum Gewerbegebiet G 2 nach Dabendorf geführt werden.
Damit werden die Anwohner der B 246 und B 96 von Nächst Neuendorf bzw. Zossen und Dabendorf auch vom Verkehr entlastet und die bisher unsinnige Nordumfahrung bekäme, bei Realisierung mindestens einer innerörtlichen Straßenquerung in Dabendorf einen positiven und bürgerfreundlichen Sinn. Der Verkehr auf der B 246 kann dann über Knoten oder eine Kreuzung an eine, in Nordrichtung vierspurige B 96, eingebunden werden. Ökologische Beeinträchtigungen und überhöhte Kosten sind für eine solche Trasse nicht zu erwarten, da von Nächst Neuendorf bis Dabendorf früher bereits eine Lorenbahn für den Kiestransport existierte.
Zossen, den 07.05.14
Manfred Teichmann
Anhang 3
Stellungnahme zu Ihrem Schreiben vom 08.04.14 und Übersendung weiterer Unterschriftslisten unmittelbar betroffener Zossener Bürger zur Ortsdurchfahrt der Bundesstraßen B 96 und B246; Gesch-Z.: 45.2
Sehr geehrter Herr F.,
für die Zusendung des bisher gültigen Bundesverkehrswegeplanes (BVWP- Stand 2003) und die Auskünfte zu einigen Anfragen meines Schreiben vom 12.03.14 und 01.04.14 bedanke ich mich.
Für die von dem Verkehrslärm und den Schadstoffimmissionen betroffenen Zossener Bürger ist es jedoch erschreckend und frustrierend, dass Sie ankündigen, dass eine Fortschreibung der Ortsumfahrung (OU) der B 96 für Zossen von der Gemeinde Rangsdorf östlich durch das ehemalige Militärgebiet bis zum Ortsausgang Wünsdorf, aus finanziellen Rahmenbedingungen aber auch wegen dem Desinteresse der Stadtverwaltung Zossen (hierzu Aktennotiz zu unserem Telefonat vom 28.04.14 als Anlage 4), nicht vertretbar sei.
Ich sende heute die Unterschriftslisten 7 bis 11 zu. Die mehrwöchige Unterschriftensammlung bei den betroffenen Anwohnern Zossens, die unmittelbar an der B 96 und B 246 wohnen oder arbeiten, wurde vorerst am 12.05.14 eingestellt. Es wurden in den 11 Listen 413 Unterschriften für 951 betroffene Anwohner gesammelt. Bei den, von mir gesammelten Unterschriften, habe ich nach einer groben Schätzung etwa 20 bis 25% der Anwohner an den beiden Bundesstraßen B 96 und B 246 angetroffen. Die übergroße Mehrheit dieser Anwohner hat eine Unterschrift zur Verbesserung ihrer Lebensqualität und Gesunderhaltung geleistet. Ein sehr geringer Anteil von 10 bis höchstens 20 Personen hat keine Unterschrift geleistet. Die Begründungen dafür waren:
Eine Unterschriftsleistung erbringt nichts, da bei Bürgerinitiativen und Unterschriftsleistungen zu sinnvollen Bahnquerungen und Kita-Standorten in Zossen keinerlei Verbesserungen erreicht wurden
Eine große Ortsumfahrung erlebe ich doch nicht mehr
Eine große Ortsumfahrung schadet den Gewerbefirmen (zumeist von Gewerbetreibenden)
Wir ziehen demnächst weg
Von dem geschätzten Wert der angetroffenen Bürger kann darauf geschlossen werden, dass ca. 3.800 bis 4.750 Bürger von Zossen direkt an den beiden Bundesstraßen wohnen, bzw. einige davon dort arbeiten.
In Ihrem Schreiben wird ausgeführt, dass das Land Brandenburg für verkehrswichtige Vorhaben Brandenburgischer Bundesstraßen, für die bereits Baurecht vorliegt oder die sich im Planfeststellungsverfahren (PFV) befinden, 750 Mio. EUR erforderlich sind und diese Mittel im Haushaltsplan des Bundes für 2015 bisher nicht enthalten sind. Daraus und wegen dem unverantwortlichen Desinteresse der Stadtverwaltung und der Mehrheit der Zossener Kreistagsabgeordneten, wird offensichtlich geschlossen, dass die OU der B 96 für Zossen und Groß Machnow entfallen kann.
Die knappen Finanzmittel für dringend erforderliche OU und die Unterhaltung der bestehenden Straßen sollten entsprechend der Höhe des Verkehrsaufkommens und der Anzahl der betroffenen Bürger und Reparaturen entsprechend den Erfordernissen und deren Straßenzustand erfolgen.
Als aktiver PKW-Fahrer erlebe ich jedoch häufig, dass die Finanzmittel für völlig unnötige oder noch nicht dringend erforderliche Arbeiten eingesetzt werden.
Als Beispiel benenne ich die unnötige Erneuerung der Bitumendecke auf der B 96 zwischen Groß Machnow Richtung Zossen, bis zu der Einmündung der Straße nach Telz, die erst im Sommer 2014 den Verkehr einen halben Monat stark behinderte und wofür die knappen Gelder unnötig verausgabt wurden.
Weiterhin wurden auf den Anschlussstellen (AS) der B 101 zur A 10 und auf der A10 zwischen den AS Genshagen und Rangsdorf die Beläge in den vergangenen Jahren unnötigerweise oder viel zu früh erneuert. Bei der Abnahme der Straßen sollte eine bessere Qualitätskontrolle erfolgen, damit nicht so schnell Nachbesserungen erforderlich werden.
Es entsteht für den aktiven Verkehrsteilnehmer der Eindruck, dass infolge der Einteilung und Kostenverteilung in/für Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalstraßen viele unnötige oder nicht dringend erforderliche Arbeiten durchgeführt werden, nur damit für das jeweilige Ressort die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht werden anstatt diese für dringendere und wichtigere Straßenbauvorhaben anderer Ressorts einzusetzen.
Viele der im BVWP von 2003 als „laufende und fest disponierte Vorhaben“ ausgewiesen sind, dürften heute sicherlich fertig gestellt sein und können aus dem Plan gestrichen werden um dessen Übersichtlichkeit zu erhöhen.
Danach sollten die verbleibenden OU überprüft werden, ob die vorgenommene Prioritätseinstufung objektiv, entsprechend den vorhandenen Belastungen und der Anzahl der betroffenen Bürger, erfolgte oder diese nach unsachlichen Lobbyzusagen oder Petitionen von so genannten „Volksvertretern“ Aufnahme und/oder eine ungerechtfertigt hohe Priorität erhalten haben.
Wie bereits ausgeführt, ist es für die betroffenen Bürger frustrierend, wenn solche Volksvertreter wie z.B. die überwiegende Mehrheit der Zossener Kreistagsabgeordneten, einer Petition an den Brandenburger Landtag für eine zweite Ortsumfahrung für Trebbin, jetzt für die B 246, bei einem prognostizierten Verkehrsaufkommen von 5.000 Fahrzeugen pro Tag, zustimmen, sich jedoch in keiner Weise um eine Verminderung des, am 08.05.08 gezählten, Verkehrsaufkommens von 17.453 Fahrzeugen pro Tag am Platz Am Kietz kümmern. Bereits damals wurde die für 2010 von der Planfeststellungsbehörde benannte Prognose von 11.000 Fahrzeugen von /nach westlicher Richtung (B 96 und B 246) mit 14.199 Fahrzeugen um 29%, von/nach Ost (B 246) und von /nach Süd(B 96) mit 15.000 prognostizierten Fahrzeugen mit 9.669 und 11.038 insgesamt 20.707 Fahrzeugen um 38% überschritten. Der heutige tägliche Verkehr am Platz Am Kietz überschreitet diese Werte sicherlich wiederum und wird nach Eröffnung des BER noch wesentlich weiter steigen. Die im BVWP enthaltenen OU, in den beiden Prioritätsstufen Vordringlicher Bedarf und Weiterer Bedarf, sollten von einer kompetenten und unabhängigen Institution (auf der Grundlage objektiver Zählungen und Messungen des Verkehrsaufkommens und der Schadstoffbelastung, sowie der Anzahl der betroffenen Bürger), überprüft und neu eingeordnet werden. Es ist bedauerlich, dass der BVWP noch den Stand von 2003 beinhaltet und nicht überarbeitet wurde. In unserem Telefonat haben Sie auch erklärt, dass es bisher keine Prognosen für die Zunahme des Verkehrs auf der B 96 und B 246 nach Eröffnung des BER Flughafens gibt. Die Eröffnung des Flughafens erhöht den Fracht-, Gewerbe- und Personenverkehr auf der B 96 wesentlich, aber sicher auch auf der B 246. Wie der Presse zu entnehmen ist, erhält der Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) 2015, als einziger Kreis in Brandenburg, keine Schlüsselzuweisungen vom Land, da die Gemeinde Schönefeld so hohe Gewerbesteuern einnimmt. Dies ist hauptsächlich durch den Ausbau neuer Gewerbegebiete für den Flughafen und den geringen Gewerbesteuersatz begründet. In Rangsdorf (bzw. Groß Machnow) soll, nach einem MAZ-Artikel vom 16.05.14, das Gewerbegebiet um 40 ha erweitert werden, wobei das Logistikunternehmen Fiege 30.000 bis 40.000 qm für 4 neue Lagerhallen beansprucht. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Zossen, der bereits am 29.01.14 von den Stadtverordneten verabschiedet wurde, wird in Dabendorf ein neues Gewerbegebiet mit einer Größe von 61ha ausgewiesen. Andere Städte und Gemeinden im Umkreis vom Flughafen vergrößern sicherlich auch ihre Gewerbegebiete. Dies führt mit Sicherheit zu einem wesentlich erhöhten Gewerbeverkehr zu diesen Gewerbegebieten. Hinzu kommt der Zubringerverkehr der Fluggäste und der Flugfracht zum Flughafen. Daher halte ich die qualifizierte Erarbeitung von Straßenverkehrsprognosen für die Flughafenregion für wichtig und zweckmäßig.
Das Debakel um die Eröffnung des BER-Flughafens bestätigt nur die völlig fehlende oder mangelnde Kontrolle der Gesellschafter des Bauvorhabens, dem Bund, dem Land Brandenburg und Berlin.
Die Anwohner der B 96 in Zossen und auch in Groß Machnow an der B 96 haben nach Eröffnung des Flughafens und der Erweiterung der Gewerbegebiete um den Flughafen, neben der Schadstoff- und Lärmbelastung durch den steigenden Flugverkehr, auch noch die steigenden Belastungen durch den zunehmenden Straßenverkehr hinzunehmen. Für sie ist es völlig unverständlich und unverantwortlich, dass keine Erhöhung der Prioritätsstufe dieser OU erfolgen soll, sondern aus finanziellen Erwägungen und dem Desinteresse der Stadtverwaltung Zossen und der Mehrheit der Kreistagsabgeordneten, seitens des MIL noch ein Entfall aus dem BVWP in Erwägung gezogen wird. Offensichtlich haben die Gesundheit und die Lebensqualität der betroffenen Anwohner bei den verwaltungstechnischen Entscheidungen in Zossen und im Land Brandenburg einen Stellenwert der gegen Null geht. Das Immissionsschutzgesetz benennt den Menschen als erstes und vorrangiges Schutzobjekt vor der übrigen Umwelt.
Sollte die OU der B 96 2015 aus dem BVWP entfallen, würde dies meines Erachtens ein ähnliches Debakel für den künftigen Straßenverkehr in der südlichen Flughafenregion darstellen wie die Eröffnung des Flugverkehrs am BER.
Weiterhin sollte bei Eröffnung des Flughafens die Aufnahme einer weiteren OU für die B 246 für den Kernbereich von Zossen und auch den Ortsteil Nächst Neuendorf erfolgen. Hierzu füge ich mein Schreiben vom 07.05.14 (Anlage 5) zur Information bei.
Im Schreiben des Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) vom 15.01.09 wurde mir hinsichtlich entlastender Maßnahmen folgendes mitgeteilt: „Mit der 2. Phase der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie, in der Straßen mit Verkehrsbelegungen von über 8.000 Fahrzeugen pro Tag im Jahr 2013 zu erfassen sind, wird für Zossen eine Lärmkartierung durchgeführt werden, auf deren Grundlage die Stadt dann einen Lärmaktionsplan zu erstellen hat.“
Ich bitte um Auskunft ob diese Lärmkartierung und der Lärmaktionsplan erstellt wurden und um die Bekanntgabe der Ergebnisse. Meines Wissens wurde in letzter Zeit auch die stationäre Messstelle zur Überwachung der Luftqualität in der Goethestraße in Königs Wusterhausen außer Betrieb genommen. Warum ist dies erfolgt und von welcher noch bestehenden stationären Messung erfolgen in Zukunft die Hochrechnungen der Schadstoffbelastung der Luft für die Flughafenregion? Nach meinen Unterlagen sind die nächsten Messstationen dann erst in Potsdam, Rüdersdorf und im Spreewald.
Die Verkehrszählung am 08.05.08 ergab bereits damals bei den 3 Zu-/Abfahrten Am Kietz in Richtung Westen 14.199, Richtung Süden 11.038 und Richtung Osten 9.669 KFZ mit 7,96/7,63%; 8,43/7,96% und 6,36/7,38% Schwerlastverkehr (> 3,5t). Es wurden an allen 3 Zu-/Abgängen zum Platz der Grenzwert von 8.000 Fahrzeugen pro Tag, entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie, bereits 2008 um 77,5%, 38% und 20,9% überschritten.
Nach der Eröffnung des BER muss der zunehmende Straßenverkehr auf der B 96 von den Einmündungen der B 246 in Richtung Flughafen sicherlich vierspurig erfolgen. Bei der derzeitigen Einmündung, Am Kietz und an dem Bahnübergang beim Bahnhof Zossen, ist dies keinesfalls realisierbar. Deshalb sollte diese Einmündung möglichst in den Raum von Groß Machnow an die neue OU der B 96 für Groß Machnow und Zossen erfolgen. Von diesem Kreuzungspunkt der beiden Bundesstraßen kann dann an den bisher erfolgten vierspurigen Ausbau bis zum Gewerbegebiet am Südringcenter angeschlossen werden. Dieser Vorschlag wurde bereits in meiner Stellungnahme, vom 17.12.13 (bereits zugesandte Anlage 3), zum Entwurf des FNP für Zossen erwähnt und wird in meinem Schreiben vom 07.05.14 (Anlage 5) nochmals konkretisiert. Die vielfach vorgebrachten Einwendungen zu einer großen Ortsumfahrung der B 96 wegen angeblicher ökologischer Beeinträchtigung der Natur müssen als weitgehend unkorrekt zurückgewiesen werden. Wie bereits in der Anlage 3 und 4 ausgeführt wurde, sind im Entwurf des FNP der Stadt riesige Gebiete im ehemaligen Militärgebiet als Konzentrationsflächen für Windenergieerzeugung ausgewiesen. Diese Flächen wurden dann in einer ersten Überarbeitung des Planes auf 364 ha verringert. Weiterhin wurden bereits große Flächen zur Solarenergienutzung bebaut und ein Sportschießplatz befindet sich im Bau, so dass eine qualifizierte Planung der großen OU keine oder nur eine geringe Beeinträchtigung der Ökologie verursacht. Diese qualifizierte Planung der Streckenführung wird jedoch durch den voreilig, seitens der Stadtverwaltung und der Stadtverordneten, beschlossenen FNP vereitelt, da dort keinerlei Flächen für diese OU ausgewiesen wurden und eine optimale Streckenführung durch eine vorherige Windparkbebauung nicht mehr gewährleistet werden kann. Gleichfalls fehlen jegliche Flächen für dringend erforderliche Radwege zwischen den einzelnen Ortsteilen von Zossen und zu den Nachbargemeinden an viel befahrenen Straßen.
Meines Wissens nach geben Behörden derzeit Ihre Stellungnahmen zum FNP für Zossen ab. Ich bitte deshalb, entsprechend Ihren Möglichkeiten, um Unterstützung, damit noch Flächenbedarf für qualifizierte OU und zweckmäßige Radwege in den FNP aufgenommen werden. Weiterhin sollten die Schließung des derzeitigen Bahnüberganges der B 246 in Bahnhofsnähe und der Neubau einer Brückenquerung der Bahnstrecke und eines Kreisverkehrs im Bereich von Kaufland und dem Autohauses Markwardt, mit der Anbindung an die jetzige B 96 unterbunden werden. Es werden dadurch große bisher freie Flächen verbaut. Die Brücke am Kaufland ist auch länger auszuführen, als eine Brücke oder ein Tunnel an der jetzigen Bahnquerung, da die 4 Gleise, wegen des Gleisanschlusses der Firma Erdtrans weiter auseinander liegen. Eine Rückbebauung des Straßenabschnittes der jetzigen B 246 zum heutigen Bahnübergang ist auch nicht möglich, da mit Sperrung der Straßenquerung der Bahn am Nottekanal die Anwohner und Gewerbetreibenden (Draisinenbahn und Schrotthandel) der Straße An den Wulzen nicht mehr erreichbar sind. Zudem ist im FNP ein neuer Parkplatz an dieser Straße, für die Fahrgäste der DB und der Draisinenbahn vorgesehen. Alle Fahrzeuge der B 96 und B 246 die aus Wünsdorf oder Mittenwalde in Richtung Nächst Neuendorf oder umgekehrt fahren, müssen längere Fahrzeiten und Kosten (1bis 2km Umweg) in Kauf nehmen. Dies gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr der Linienbusse aus/nach Potsdam und Ludwigsfelde die über Nächst Neuendorf fahren. Meines Erachtens ist ein Kreisverkehr für die Anbindung von Kunden des Kauflandes und des Autohauses völlig überflüssig.
Die Problematik der bisherigen Einbindung des Verkehrs der B 246 von/über Nächst Neuendorf an die B 96 wird mit einem Kreisverkehr, mit zusätzlichem Kundenverkehr der beiden Geschäfte keinesfalls gelöst, sondern durch die Konzentration verschiedener Verkehrsströme nur noch verschlechtert, wie dies durch Schließung der Einbahnstraße Am Kietz West mit Realisierung der Marktplatzumfahrung 2002 für diesen Platz praktiziert wurde.
Des Weiteren stellt die im FNP ausgewiesene Nordumfahrung von Dabendorf, ohne eine zusätzliche innerörtliche Bahnquerung, eine Zumutung und Bestrafung für alle Zossener Bürger, hauptsächlich für die Schüler, Lehrer , Sportler und Gäste des neuen Dabendorfer Schul- und Sportstandortes dar.. Damit würde eine völlig verantwortungslose Teilung von Dabendorf für die nächsten Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte besiegelt.
Die bisher sinnlose Nordumfahrung kann jedoch bei Aufnahme der hier aufgezeigten OU für die B 246 in den BVWP und der künftigen Entwicklung des (zumindest überdimensionierten) Gewerbegebietes sinnvoll sein, wobei jedoch unbedingt eine weitere innerörtliche Straßenquerung der Bahn in Dabendorf erfolgen muss.
Anlagen: 4 und 5 und Unterschriftslisten 7 bis 11
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Teichmann
Verteiler: Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Landesbetrieb Straßenwesen,
Interessierte Bürger und Bürgerinitiativen der Flughafenregion, Stadtverwaltung von Zossen und alle Fraktionen der Stadtverordneten von Zossen.
Veröffentlichungen oder Teilveröffentlichungen im Internet oder in der Presse werden eingeschlossen