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Finanzausschuss 26. August 2021



Bis auf den Zusammenstoß zwischen Frau Schreiber und Frau Schwarzweller und mehrere spitze Bemerkungen der Bürgermeisterin im Verlauf der Unterhaltungen blieb das Klima im Finanzausschuss gesittet.


Überraschend war, dass zwar über die Hundesteuer und die Definition eines Kampfhundes ein wenig gestritten wurde, aber die Gegner der Beschlüsse zur Haushaltssicherung und zum Haushalt stimmten ohne ein weiteres Wort zu deren Inhalten mit Nein oder mit Enthaltung.


Herr Krolik gab den Bericht der Verwaltung zur Finanzlage der Stadt, zur Nachtragshaushaltssatzung und zur Haushaltssicherung. Er zeigte Diagramme und Kurven, die die Ausschussmitglieder offenbar gut sehen konnten, aber die im Gästebereich nur noch schwer einsehbar waren. Der generelle Tenor war, dass sich die Stadtfinanzen dank der gesenkten Kommunalumlage auf 37,5% und Coronazahlungen gut entwickelt hätten. Allerdings hätten einige der geplanten Investitionen auf spätere Jahre verschoben werden müssen. Er benannte jedoch die Objekte, um die es sich dabei handelte, nicht. Dafür nannte er die Objekte, die noch begonnen oder durchgeführt werden sollen, obwohl es dafür erst noch Verpflichtungsermächtigungen durch die SVV geben müsse:


1. Sanierung, Umbau eines ehemaligen Bürogebäudes in einen Schulhort der Goethe-Grundschule

2. Straßenausbau "Zum Königsgraben" in Dabendorf

3. Kauf eines Drehleiterfahrzeug[s]*

4. Umgestaltung Bahnhofsumfeld Wünsdorf.


Vorlagen für die Verpflichtungsermächtigungen wurden dem Ausschuss nicht vorgelegt. Aber vielleicht müssen diese ja auch nicht in den Ausschüssen besprochen werden. Die Antwort auf diese Frage gibt es sicher am 30. August in der Sondersitzung des SVV. (P.S. Nein, die Sondersitzung am 30. August behandelt nicht die beiden Beschlussvorlagen der Kämmerei, wie ich vermutet hatte. Sie behandelt zwei Beschlussvorlagen des Ordnungsamtes zu straßenverkehrsrechtlichen Zuständigkeiten der Stadt Zossen.)


Ein genauerer Blick in die Nachtragshaushaltssatzung 2021 zeigt, dass nur in einem Fall (4) explizit das Jahr 2021 für einen kleinen Teil der geplanten Investitionen (Planung) genannt wird. Die Projekte 2 bis 4 sollen erst 2022 beendet oder gar erst durchgeführt werden. Projekt 1 soll erst 2023 beendet werden. Warum diese Erläuterungen statt Ausführungen zu den tatsächlich für 2021 geplanten Maßnahmen in einer Nachtragshaushaltssatzung 2021 enthalten sind, entzieht sich meiner Kenntnis.


Einwohnerfragestunde:


In der Einwohnerfragestunde meldeten sich vier Zossener*innen zu Wort. Ein Herr vielleicht aus Dabendorf, Frau Schreiber, ich und ein Herr, dessen Namen ich nicht hören konnte. Ich hatte den Namen des ersten Herrn als Heners verstanden. Das war, wie Herr Heners mich jetzt informierte, falsch. Ich entschuldige mich bei ihm.


Der erste Herr fragte die Bürgermeisterin nach der geplanten Nutzung und Sanierung des Sportplatzes, da dieser nicht in den Unterlagen zur Nachtragshaushaltssatzung oder zur Haushaltssicherung erwähnt sei, und erbat eine Auskunft, ob es Anfragen zur auswärtigen Nutzung der Sportanlagen gebe.


Die Bürgermeisterin beschied ihn zunächst, dass sie zur ersten Frage ja schon am Dienstag im Bericht der Verwaltung Ausführungen gemacht hätte, wiederholte diese aber in zusammengefasster Form noch einmal. Sie bestätigte, dass es noch weiterer Arbeiten am Sportplatz bedürfe. Zur zweiten Frage erklärte die Bürgermeisterin, dass es keine derartigen Anfragen gebe. Die Frage sagte ihr offenkundig nicht zu, denn sie betonte, dass sie derartiges bereits im letzten Jahr erklärt hätte. Anschließend sprach sie zu Themen, nach denen sie nicht gefragt worden war. Sie betonte, wie positiv ihr erstes Gespräch mit dem MSV gewesen sei, wie großzügig die Stadt den MSV bislang behandelt habe, dass sie noch immer auf die Übersendung von Rechnungen warte und dass der MSV doch bitte seinen Verpflichtungen nachkommen möge. Zum Schluss gab sie ihrer Hoffnung Ausdruck, dass die Stadt und der MSV auch weiterhin gut zusammenarbeiten mögen.


Frau Schreiber hatte wieder ein ganzes Paket von Themenkomplexen, zu denen sie mehrere Fragen stellen wollte. Sie begann mit der Frage nach den auswärtigen Angeboten für den Sportplatz in Dabendorf und erinnerte an den Schlagabtausch mit der Bürgermeisterin im vergangenen Jahr. In diesem hätte Frau Schwarzweller zunächst ebenfalls dementiert, aber dann zugegeben, dass es eine Anfrage des Berliner Adlervereins (oder so ähnlich) gegeben hätte.


Die Bürgermeisterin unterbrach Frau Schreiber in scharfem Ton und verbat sich jedwede Unterstellungen. Herr Kühnapfel regulierte das Wortgefecht und verwies die Bürgermeisterin de facto auf die Geschäftsordnung. Daraufhin erhielt Frau Schreiber erneut das Wort mit der Ermahnung durch den Ausschussvorsitzenden, Fragen zu stellen.


Obwohl die Exbürgermeisterin dieser Aufforderung zustimmte, gelang es ihr nur bedingt sie einzuhalten. Ihr zweiter Themenkomplex betraf den Tag der Offenen Tür an der Geschwister-Scholl-Schule am 14. August. Sie wollte wissen, wer der Veranstalter des Tages gewesen sei, wer für die Abendveranstaltung verantwortlich gezeichnet hätte, wer das Programm organisiert hätte und wie hoch das Budget gewesen sei. Als Hintergrund ihrer Fragen verwies sie auf ausgegebene Essenmarken, für die kein Essen mehr zur Verfügung gestanden hätte und auf das Fehlen eines Kulturprogramms.


Die Bürgermeisterin lehnte es ab, diese Fragen zu beantworten.


Frau Schreibers dritter Themenkomplex bezog sich auf die Aussagen von Herrn Krolik zum Jahresabschluss 2019, dessen Endergebnis er auf - 300000 Euro bezifferte. Sie fragte nach, ob das in der Tat das endgültige Resultat sei. Als er bejahte, fragte sie, was denn aus den 19 Mill. Euro Schulden geworden sei, die ihr 2020 als Resultat ihrer schlechten Amtsführung vorgeworfen worden seien.


Die Bürgermeisterin kommentierte, Frau Schreiber könne ihre Fragen ja schriftlich stellen.


Herr Krolik erklärte das Ergebnis mit zusätzlich eingenommenen 4,3 Mill. Euro und unterstrich, nichts von angeblich 19 Mill. Euro Schulden zu wissen. Nun ist er zwar in der Tat erst seit Beginn 2021 Kämmerer, aber ein Blick in die Unterlagen von 2020 und die damaligen heftigen Auseinandersetzungen sollte doch wohl zu seinen Aufgaben gehören.


Frau Schreiber verkündete erbost, dass doch klar sei, dass sie als Bürgerin keine schriftlichen Anfragen stellen dürfe, sagte aber nicht, wo das festgeschrieben sei. Ich habe es nicht in der Geschäftsordnung gelesen, aber vielleicht gibt es ja diesbezügliche Auslegungen der Kommunalverfassung. Frau Schreiber verlangte deshalb, ihre Fragen zu Protokoll zu nehmen. Ich war bisher davon ausgegangen, dass das ohnehin alle Fragen, egal von wem sie gestellt wurden, betrifft. Anscheinend irre ich mich da. Oder vielleicht auch nicht. Eine Aufklärung wäre hier ganz hilfreich.


Ich stellte zwei Fragen an den Kämmerer und eine Frage an die Bürgermeisterin.


Fragen an den Kämmerer:


1. In der Anlage 96/21 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 steht auf S. 6 der folgende Satz:


"Das Bauvorhaben "Ausbau Kita Bummi Zossen" wird auf das Jahr 2020 verschoben."


Ansonsten gibt es in keiner der von der Kämmerei eingereichten Beschlussvorlagen zur Nachtragshaushaltssatzung 2021 und zur Haushaltsicherung 2021-2024 einen Hinweis auf die im SVV-Beschluss 86/20 vereinbarte Sanierung der Kita Bummi. Bedeutet das, dass 2021 keine Arbeiten zur Sanierung vorgenommen worden sind? Wann soll die Kita saniert werden? Warum wurde der Beschluss 86/20 verschoben?


2. In den genannten Beschlussvorlagen der Kämmerei gibt es nur einen Hinweis auf die Reparatur eines einzigen Gehweges, nämlch den Gehweg entlang der B 96 in Wünsdorf (96/21, Anlage, S. 6). Sind weitere Sanierungen und Reparaturen von Gehwegen geplant? Wenn ja, welche Gehwege sind vorgesehen? Die Bürgermeisterin hat im Februar gesagt, dass sie einen Förderantrag für die Erweiterung oder den Neubau von Gehwegen in Zossener Ortsteilen an die Landesregierung stellen wird. Ist das geschehen? Was wissen Sie, Herr Krolik, zum gegenwärtigen Stand?


Frage an die Bürgermeisterin:


1. Anfang 2021 wurde beschlossen, einen Fördermittelantrag für einen Klimaschutzbeauftragten zu stellen. Ist das geschehen? Was ist der heutige Stand?


Die Bürgermeisterin entschied, alle drei Fragen selbst zu beantworten. Der Kämmerer fügte später am Abend eine wesentliche Information zur Kita Bummi hinzu.


Zur Kita Bummi erläuterte Frau Schwarzweller, dass zuerst der Hort gebaut werden müsse, da dort die Kinder aus der Kita Bummi während der Sanierung untergebracht werden sollen. Es sei auch 2021 an der Umsetzung des Beschlusses 86/20 durch die Erbringung von Planungsleistungen gearbeitet worden. Kita Bummi solle 2022 saniert werden.


Zu den Gehwegen informierte sie erneut über die Schulwegsicherung auf der Mittenwalder Straße zwischen Friedhof und Goethe-Grundschule. Sie fügte hinzu, dass man in der Verwaltung beschlossen hätte, weitere Gehwege in Zossen zu reparieren. Die Erweiterung und den Neubau von Gehwegen wolle man im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Radwegekonzeption in Angriff nehmen.


Der Antrag auf Fördergeld für einen Klimaschutzbeauftragten sei gestellt und bewilligt worden. Allerdings sei die Bitte um vorfristigen Maßnahmebeginn abgelehnt worden, weshalb der Klimaschutzbeauftragte frühestens im November seine Arbeit beginnen könne. Die Ausschreibung der Stelle sei erfolgt.


Herr Kühnapfel gewährte mir eine Nachfrage. Ich bat den Kämmerer, den Text zur Kita Bummi in der Anlage zum Beschluss 96/21 zu korrigieren. Herr Krolik sagte die Korrektur zu.


Eine spätere, erneute Lektüre der Beschlussvorlagen der Kämmerei offenbarte ein weiteres Problem. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 enthält für den geplanten Hortbau keine expliziten Informationen zu Investitionen in diesem Jahr, sondern spricht nur über Investitionen für 2022 und 2023 (96/21, Anlage, S. 15). Wenn, wie die Bürgermeisterin ausführte, die Kita Bummi erst nach dem Bau des Hortes saniert werden kann, da die Kinder in diesem Hort untergebracht werden sollen, bedeutet das, dass die Sanierung nicht in das nächste Jahr, sondern bis 2024 verschoben werden soll?


Herr Krolik verlautbarte später am Abend, dass die Änderungen in den Investitionsvorhaben der Stadt von der Kommunalaufsicht angewiesen worden seien, da sich Zossen in der Haushaltsicherung befände.


Den Namen des vierten Einwohners, der eine Frage an Herrn Krolik stellte, habe ich nicht hören können. Er wollte wissen, was heute zu den früheren Vorwürfen zu den Rücklagen im Jahr 2018 und deren Rechtsverletzungen zu sagen sei.


Herr Krolik antwortete sinngemäß, dass es sich dabei um unterschiedliche Sichtweisen auf Verfahrensfragen gehandelt habe, er aber von Rechtsverletzungen nichts wisse.


Fragen und Anmerkungen von Ausschussmitgliedern:


In der Frage- und Anmerkungsrunde der Ausschussmitglieder fragten Herr Wollgramm nach dem Stand der Auslastung der Küche/n in der Geschwister-Scholl-Schule, Herr Manthey zu seinen noch nicht beantworteten Fragen zu Punkt 8 im Protokoll zur letzten Ausschusssitzung und Herr Leisten zu den noch nicht beantworteten Fragen von Frau Schreiber zum Tag der Offenen Tür.


Frau Schwarzweller informierte Herrn Wollgramm über eine Umfrage zum Mittagessen an der Schule, die gerade liefe.


Sie beschied Herrn Manthey, dass die Frist zur Beantwortung seiner Fragen noch nicht abgelaufen sei und er sich folglich gedulden möge. Herr Manthey forderte daraufhin im Protokoll zu verzeichnen, dass seine Fragen noch immer nicht beantwortet seien. Die Bürgermeisterin wiederholte daraufhin in einem schärferen Ton ihre Mitteilung, dass die Frist zur Beantwortung der Fragen noch nicht abgelaufen sei.


Auf die Frage von Herrn Leisten erklärte Frau Schwarzweller zu meiner Überraschung, dass sie es zwar ablehne, Frau Schreibers Fragen zu beantworten, aber die Fragen von Herrn Leisten gern beantworten wolle, da es sich hier um eine andere Kommunikationsebene handele. Vielleicht sollte also Frau Schreiber in Zukunft ihre Fragen vor den Ausschüssen an die SVV-Mitglieder von Plan B, AfD oder anderen Fraktionen übergeben. Das spart Zeit, entschärft die Atmosphäre und erhöht den Auskunftswert der bürgermeisterlichen Antworten.


Frau Schwarzweller informierte nun den Ausschuss, dass die Kooperation mit der ZWG nicht funktioniert hätte und deshalb die Stadtverwaltung für einen Teil des Tages und die ZWG für den anderen Teil zuständig gewesen seien. Sie stellte fest, dass der Direktor der Geschwister-Scholl-Schule seinen Pflichten nicht nachgekommen sei und die Schüler*innen nicht zur Party eingeladen hätte. Sie gab sich aber auch einen Teil der Verantwortung für die Art und Weise des Verlaufs der Veranstaltungen. Das Budget bezifferte sie auf 11000,00 Euro.


Beschlussvorlagen:


Im weiteren Verlauf des Abends wurden nun die Beschlussvorlagen 81, 93, 94, 95, 96 und 102/21 abgestimmt. 97/21 wurde von der Bürgermeisterin zurückgezogen. Zu den Vorlagen 93 und 97/21 wurde diskutiert und zu 96/21 wurde noch eine Frage gestellt.


Die Frage zu 96/21 betraf die Erhöhungen im Stellenplan. Herr Manthey wollte wissen, um welche ca. 13 zusätzliche Stellen es sich handele. Die Antwort hiess, es handele sich zumeist um Kitastellen. Ich war überrascht, dass Herr Manthey nicht genauer nachfragte. Aber vielleicht war er ja nicht wirklich an einer konkreten Antwort interessiert.


Zu 93/21 teilte der Kämmerer mit, dass er bei der Kommunalaufsicht nachgefragt hätte, ob die positiven Effekte, die eingetreten seien, durch die SVV bestätigt werden müssten. Die Kommunalaufsicht bestand darauf. Folglich hätte er die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 erarbeitet. In diesem Zusammenhang informierte Herr Krolik, dass die Kommunalaufsicht nur den Bau des Horts, den Kauf des Drehleiterfahrzeugs, den Umbau der Straße Am Königsgraben und die Arbeiten am Wünsdorfer Bahnhof genehmigt, alle anderen Investitionen aber, insbesondere auch Kita Bummi, abgelehnt habe.


Herr Manthey wollte wissen, ob es zu diesem Gespräch eine schriftliche Mitteilung der Kommunalaufsicht gebe oder doch wenigstens ein Protokoll. Herr Krolik erwiderte, dass es sich um ein inoffizielles Gespräch gehandelt habe, das eigentlich nicht stattgefunden hätte. Die Kommunalaufsicht hätte aber klar abgelehnt, die bisherigen Unterlagen zu bestätigen. Also hätte man sie überarbeitet.


Die Diskussion zu 97/21 betraf die von der Verwaltung geplante weitere Erhöhung der Hundesteuer und die Definition des Begriffs "gefährlicher Hund".** Die Bürgermeisterin begründete ihren Vorschlag, für den ersten Hund ab sofort 35 Euro, den zweiten Hund 40, den dritten Hund 50 und "gefährliche" Hunde 500 Euro pro Jahr Hundesteuer erheben zu wollen, mit den Kosten für die Instandhaltung sowie die Reinigung der Gehwege. Der erwartete Geldzufluss würde 28000 Euro pro Jahr betragen.


Herr von Lützow fragte, wie denn die Zahlung der Hundesteuer kontrolliert werden solle.


Die Bürgermeisterin verwies auf Registrierungen und Hundehaftpflicht.


Herr Wollgramm wandte gegen die neuen Steuererhöhungen ein, dass sie für ältere Menschen unsozial seien, da diese Hunde oft als einzigen Bezug gegen Einsamkeit hätten. Gleichfalls seien Hunde für Kinder ein wichtiges Haustier. Er schlug vor, die Steuer für den ersten Hund auf 25 Euro wie in Mittenwalde zu senken.


Herr Kühnapfel identifizierte den Vorschlag als einen Änderungsantrag und fragte Frau Schwarzweller, ob sie bereit wäre, die Beschlussvorlage der Verwaltung zu überarbeiten, wenn eine Mehrheit im Ausschuss für eine Senkung plädieren würde.


Die Bürgermeisterin erwiderte mit einem emphatischen Nein!


Daraufhin konterte Herr Leisten mit der erneuten Ermahnung, man müsste an die einkommensschwachen Menschen in Zossen denken, für die die von Frau Schwarzweller errechneten 1 Euro pro Monat Steuererhöhung (genau genommen sind es natürlich 1,25 Euro bei 15 Euro pro Jahr) keineswegs eine Lappalie seien.


Überraschender Weise lenkte die Bürgermeisterin nun ein und zog die Beschlussvorlage zurück. Da ältere Menschen aber durchaus auch zwei oder drei Hunde besitzen, beschränkt sich die geplante Steuererhöhung natürlich keinesfalls auf 1,25 Euro pro Monat.


Herr Manthey verspottete schließlich die Definitionen "gefährlicher Hunde" in der Beschlussvorlage und meinte, dass, wenn sein Hund in seinem Garten eine Katze jagen würde, er nach Punkt 3 ebenfalls als gefährlicher Hund eingestuft werden könne. Er empfahl eine Überarbeitung der Definitionen.


Frau Schwarzweller verkündete süffisant, dass sie ihm in diesem Fall ausnahmsweise sogar zustimmen würde.


Fazit:


Der Ton von Frau Schreiber scheint auf die Bürgermeisterin abzufärben. Das sollte nicht passieren. Die Beschlussvorlagen der Verwaltung sollten vor Veröffentlichung Korrektur gelesen werden, um die immer wieder auftretenden Fehler zu minimieren. Wichtige Informationen wie die über Eingriffe der Kommunalverwaltung in die Investitionspläne der Stadt oder Fehler der Verwaltung sollten transparent im Bericht der Verwaltung dargestellt werden.


* Die Genitivendung fehlt in dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021.


**https://www.zossen.de/fileadmin/user_upload/Sitzungsdienst/Beschlussvorlagen_2021/BV-Nr.097-21.pdf




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