Neben dem gestrigen Kurzbericht zu Frau Schreibers irrtümlichen Anklagen zur Begründung für ihre Entlastung zum Jahresabschluss 2018 will ich jetzt über einige weitere Ereignisse berichten.
Wie gewohnt, kamen alle mir bekannten Anhänger*innen von Frau Schreiber – sie natürlich eingeschlossen – ohne Mund-Nasen-Masken als Gäste zum Ausschuss. Ich finde dieses Verhalten und das Ausbleiben von Reaktionen der Ausschussvorsitzenden langsam skandalös. Wenn jemand sich nicht an die Regeln halten will und kein Rezept für eine Befreiung vom Maskentragen hat, soll sie oder er doch zuhause bleiben. Ich fordere deshalb die für Ausschüsse und SVVen Verantwortlichen höflich, aber bestimmt auf, ab sofort für die Einhaltung der Coronavorschriften Sorge zu tragen. Wenn ich hier, auf dem gut durchlüfteten Bahnhof Südkreuz, eine medizinische Maske pflichtgemäß tragen muss (das trifft auch auf die Bushaltestellen und Bahnhöfe in Zossen zu), sollte das doch erst recht für geschlossene Räume gelten.
Frau Letkow hat mich aufgefordert, meine Äußerung, Herr Wosch sei infolge einer COVID-19 Infektion gestorben, zu entfernen, da sie falsch sei. Ich tue es hiermit, da ich darauf vertraue, dass ihre Information zutrifft.
Ich hoffe sehr, dass es keine weiteren Opfer dieses gefährlichen Virus in Zossen geben wird. Können wir uns nicht endlich und gerade auch als Ausdruck unserer Anteilnahme mit den bisherigen Opfern und ihren Familien alle an die Schutzvorschriften halten und unseren Teil zur Eindämmung der Pandemie beitragen?
Die Gespräche des gestrigen Finanzausschusses kreisten vor allem um zwei Themen: Finanzen und der neue Gesellschaftervertrag für die ZWG.
Zu ersterem trug Herr Pfleiderer vor. Wer schon einmal bei seinen Vorträgen zugegen war, weiss, dass er kein begnadeter Redner ist. Obwohl ich (wie alle, die 2020 an den entsprechenden Veranstaltungen teilgenommen haben) ja im Prinzip die zentralen Probleme der Haushaltführung bis Ende 2019 schon mehrfach zur Kenntnis genommen hatte, fiel es mir schwer, alle wichtigen Punkte des Vortrages des Wirtschaftsprüfers in ihrer Bedeutung zu erfassen. Ich werde mich deshalb erneut um Auskünfte bemühen. Der eine unüberhörbare Punkt des Vortrages war die Veränderung des Endergebnisses der Jahresabschlusses von 2018, wie von der früheren Kämmerin erstellt und der ehemaligen Bürgermeisterin bestätigt, von etwas mehr als 5 Millionen Euro plus auf mehr als 12 Millionen Euro minus. Der Grund für diese Änderung war derselbe, wie 2020: die fehlenden Rückstellungen für die Kreisumlage in Frau Hollsteins Jahresabschluss. Im Unterschied zu 2020 jedoch gibt es in diesem Jahr anscheinend Vorgaben der Landesregierung, die die Einarbeitung dieser Rückstellungen zwingend erforderlich machten, obwohl es über deren Höhe Meinungsverschiedenheiten zwischen Herrn Pfleiderers Firma und dem zuständigen Ministerium gegeben hat. Frau Schreiber fragte in ihrem zehnminütigen Rederecht nach, ob Herr Pfleiderer in der Tat ausgeführt hätte, dass diese Rückstellungen nicht eingestellt werden mussten. Hier zeigte sich dann Herrn Pfleiderers Kompetenz und Verlässlichkeit. Er antwortete Frau Schreiber, dass das eben nicht der Fall sei und wiederholte seine gerade zusammengefasste Erklärung. Da Frau Schreiber als Volljuristin und erfahrene Verwaltungsbeamtin also Schwierigkeiten hatte, den Sachverhalt korrekt zu erfassen, möge es mir als Mittelalterhistorikerin bitte vergeben sein, sollte auch ich hier Aspekte der Darlegungen Herrn Pfleiderers nicht völlig korrekt wiedergegeben haben.
Der finanztechnische Unterschied in der Behandlung der Rückstellungen für die Kreisumlage hatte jedoch keinen Einfluss auf die Entlastung von Frau Schreiber, wie ich gestern schon berichtet habe.
Vor der Diskussion des neuen Gesellschaftervertrages für die Zentrale Wohnungsbaugesellschaft (ZWG) stellte Frau Schwarzweller die Unterschiede zum vorhergehenden Vertrag vor. Zwei Punkte regten die Verordneten zum Nachfragen und zu Kritik an. Herr Kühnapfel rechnete die Kosten für den vorgesehenen zweiten Geschäftsführer vor und empfahl, dessen intendierte Kontrollaufgaben im Finanzbereich dem ebenfalls neu als Mitglied des Aufsichtsrates vorgesehenen Kämmerer zu übertragen und die dadurch frei werdende Position durch einen vierten Stadtverordneten zu besetzen. Dieser Vorschlag wurde sowohl von der Bürgermeisterin als auch dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Hummer gut geheissen.
Der zweite, überraschendere Punkt der die personelle Besetzung des Aufsichtsrates betreffenden Differenzen zwischen dem noch gültigen und dem vorgelegten neuen Vertrag betraf die Vorschrift des alten Vertrages zum stellvertretenden Bürgermeister. Dieser war nämlich laut Vertrag Mitglied des Aufsichtsrates, war aber, wie Frau Schwarzweller knapp berichtete, nie zu dessen Sitzungen eigeladen worden. Ein erstaunter Ausschussvorsitzenden erkannte sofort die Brisanz dieser Entdeckung. Er fragte, ob sie nicht nach sich zöge, dass nun alle Beschlüsse der ZWG einer Prüfung unterzogen werden müssten und auf wie viele Jahre zurück sich diese Überprüfung erstrecken müsste. Er schlussfolgerte offenkundig auch sofort, dass diese Notwendigkeit der Stadt finanziell und politisch schwer im Magen liegen dürfte und empfahl deshalb, die Kirche im Dorf zu lassen, d.h. sich auf einige wenige Jahre oder sogar auch nur Stichproben zu beschränken. Herr Hummer, etwas bedrückt und blass, ging als Gast des Ausschusses mit Rederecht zum Rednerpult und erklärte, nichts von der Mitgliedschaft des stellvertretenden Bürgermeisters gewusst zu haben, da ihn niemand darüber informiert hätte, und ebensowenig den noch gültigen Gesellschaftervertrag je gelesen zu haben.
Die Ausschussmitglieder schienen sprachlos zu sein. Jedenfalls herrschte Stille im Saal nach dieser Erklärung. Ich hätte an ihrer Stelle doch gern ganz einfach fragen wollen: Also, lieber Herr Hummer, Sie sind jetzt seit mehreren Jahren Aufsichtsratsvorsitzender und haben nicht ein einziges Mal im Gesellschaftervertrag nachgelesen, welches Ihre Aufgaben, sprich Ihre Pflichten und Rechte in dieser Position sind? Erstaunlich!
Aber das darf ich ja als Gast von Ausschusssitzungen nicht. Also tue ich es jetzt und hier: Also, lieber Herr Hummer, woher haben Sie dann Ihre Pflichten und Rechte als Aufsichtsratsvorsitzender gekannt, wenn Sie nie den Gesellschaftervertrag gelesen haben? Und wie stellt es sich nun mit dem von Ihnen auf einer der früheren SVVs geforderten Vertrauen in Sie und alle Aufsichtsratsmitglieder dar, wenn Sie nicht einmal das grundlegende Dokument der Gesellschaft kennen, die Sie alle kontrollieren sollen? Bitte klären Sie mich auf.