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Faktencheck 20.12.2020

Aktualisiert: 21. Dez. 2020



Die vielen Streitigkeiten, Zusammenstöße und Unwilligkeiten zum Kompromiss, die immer wieder zu Presseerklärungen, Flyern und Videos von Plan B und AfD sowie Artikeln von Frau Abromeit in der MAZ und weniger derartig gereizten, länglichen Ergüssen von anderen Fraktionen der SVV führen, und die Tatsache, dass ich irgendwann auch noch arbeiten und mich um andere, zumeist erfreulichere Dinge kümmern muss, haben mir wenig Zeit gelassen, verschiedenen Behauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt nachzugehen. Einiges konnte ich inzwischen abarbeiten, aber nicht alles. Mitunter ist die Feststellung der Richtigkeit von Behauptungen relativ einfach, mitunter aber eben nicht, entweder weil ich kein Verwaltungsbüro oder keine Rechtsanwaltskanzlei zur Beratung zur Verfügung habe oder auch, weil es nicht immer so klar ist, was besser, zuverlässiger oder wahrscheinlicher ist. Deswegen müssen auch immer wieder Behauptungen als Meinungen stehen bleiben und können nicht als Fakten deklariert werden.


Hier nun einiges, was in den letzten Wochen geäußert worden ist, sich aber nach Prüfung als falsch, unvollständig oder übertrieben herausgestellt hat:


1. Herr Christ schrieb im letzten grünen Flyer von Plan B in Bezug auf die Umbuchungen, die im Jahresabschluss 2018 vorgenommen worden sind: "Dort werden periodenfremde Rückstellungen gebildet für 2017, obwohl der Jahresabschluss 2017 bereits von dem selben (so) Wirtschaftsprüfer geprüft wurde, ..." Ich habe diese Aussage überprüfen lassen. Die Antwort der zuständigen Stelle heißt: "Es wurden keine Umbuchungen aus 2017 aufgenommen. Es wurden Rückstellungen aus dem Vorjahr umgebucht auf ein anderes Konto für Rückstellungen und 2 Personenkonten wurden wertberichtigt, weil man damit rechnet, dass die Stadt dieses Geld nicht mehr bekommt."


Es handelt sich hier also offenkundig um ein Missverständnis auf Seiten von Herrn Christ. Die besagten Rückstellungen wurden bereits 2017 gebildet und 2018 auf ein anderes Konto für Rückstellungen umgebucht. Ob das ein Fehler oder gar illegal ist, vermag ich selbstverständlich nicht zu beurteilen. Ich gehe jedoch auch weiterhin davon aus, dass Herr Pfleiderer und seine Kanzlei korrekt arbeiten.


2. Herr Christ schreibt in demselben Papier, dass "(d)ie Prüfung des Jahresabschluss (so) 2018 ... März dieses Jahres" gewesen sei. Das ist nur teilweise korrekt. Sie war zu diesem Zeitpunkt nach Aussagen der Bürgermeisterin im Finanzausschuss noch nicht vollständig beendet.


3. Frau Küchenmeister hat wiederholt in Ausschüssen, der SVV, im Gespräch mit ihrem Rechtsanwalt, in Videos und bei anderen Gelegenheiten verkündet, dass der Beschluss 95/20/01 besage, der zu bestellende unabhängige Wirtschaftsprüfer solle den Haushalt 2019 aufstellen. Das ist falsch. Der Haushalt 2019 wurde 2019 von der Stadt aufgestellt und verabschiedet. Der Beschluss 95/20/01 betrifft den Jahresabschluss 2019.


4. Plan B fragt in seiner letzten Presseerklärung, "warum allerdings, um die Teilnahme der Bürger durchzusetzen, immer ein besorgter Bürger erforderlich ist, der sich im Vorfeld der Sitzung an die Kommunalaufsicht wendet, damit die dann die Teilnahmemöglichkeiten anordnet". Soweit ich es sehen kann, hat sich bisher nur einmal ein "besorgter" Bürger wegen einer geplanten SVV, nämlich der vom 16.12.2020, an die Kommunalaufsicht gewandt. Dabei ging es, nach der Auskunft der Kommunalaufsicht in der MAZ vom 19./20.12.2020, keineswegs um die "Teilnahme live" von Bürger*innen, sondern um das Stattfinden der SVV, weil ihm nicht begründet worden ist, warum der Finanzausschuss in der Woche zuvor nicht stattgefunden hat. Auch wenn ich mehrfach Entscheidungen der Kommunalaufsicht nicht verstehe oder mag, gehe ich nicht davon aus, dass sie in einer Presseerklärung lügt. Plan B dagegen hat uns schon oft manipulieren wollen. Die Kommunalaufsicht hatte in dieser Presseerklärung auch mitgeteilt, dass aus dem Schreiben des wohl nicht so sehr "besorgten", als mehr verärgerten Bürgers nicht hervorginge, welcher politischen Gruppe er zugehörig sei. Das ist sicher korrekt. Aber da die Namen der sachkundigen Bürger*innen in den einzelnen Ausschüssen veröffentlicht worden sind und mir im Fall des Finanzausschusses ihre Zugehörigkeiten aufgrund von Veröffentlichungen im Netz bekannt sind, darf ich die Behauptung von Plan B, dass es sich hierbei um einen der ihren gehandelt hat, bestätigen.


5. Angeblich hatte sich zuvor ein "besorgter" Bürger gegen das Stattfinden von zwei Informationsabenden der Bürgermeisterin sowie der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter an die Kommunalaufsicht gewandt, weil damit angeblich die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Ich habe schon von meiner persönlichen Erfahrung als Bürgerin mit der Kommunalaufsicht berichtet. Sie hatte mir, und wie ich inzwischen erfahren habe, auch anderen Bürgern mitgeteilt, dass sie Bürger*innen keine Auskünfte erteilt oder sie berät, sondern nur Abgeordneten und Bürgermeister*innen. Die Floskel vom "besorgten Bürger" ist also genau das – eine Floskel. Hinzu kommt, dass mir eine frühere Abgeordnete inzwischen mitgeteilt hat, dass Frau Schreiber in ihrer Amtszeit mehrfach Informationsabende ohne jedwede Bürgerbeteiligung durchgeführt hat. Das haben die Plan B-Abgeordneten offenkundig aus ihrer Erinnerung verdrängt.


6. Plan-B behauptet in seiner Presseerklärung außerdem, sie hätten durch ihren Boykott der SVV das "Durchpeitschen" von "unausgegorenen, rechtlich falschen und für die Stadt schädlichen" Beschlüssen verhindern wollen. In der vorhergehenden Presseerklärung hatten sie angekündigt, diese Beschlussvorlagen intensiv auf der SVV diskutieren zu wollen. Sie haben also ihre Meinung von einem Tag zum anderen um 180° geändert. Von "Durchpeitschen" kann ich ein Liedchen singen. Das was es nämlich, was Frau Schreiber in der SVV im September 2019 mit dem Beschluss zum Bau des Horstfelder Parkplatzes getan hat – mit alleiniger Beratung im Bauausschuss, aber ohne Finanzplan und somit ohne Beratung im Finanzausschuss. Weder sie noch die Abgeordneten von Plan B hat das damals gestört. Es hat sie auch nicht bewogen, sich seitdem öffentlich für dieses beratungslose, für Zossen schädliche Verhalten bei den Bürger*innen Zosssens und insbesondere bei den Einwohner*innen von Horstfelde zu entschuldigen. Aber dass die Plan-B Abgeordneten (wie im übrigen in anderem Zusammenhang auch AfD-Abgeordnete) immer mal, wie eben genau jetzt, vergessen, dass sie Beschlussvorlagen in die Ausschüsse zurückverweisen sowie in Vorbereitung der SVV Änderungsanträge zu Beschlussvorlagen einbringen können, also das Instrument des Boykotts keinesfalls ihr einziges Mittel ist, um angeblich, ihrer Meinung nach oder tatsächlich falsche oder sonst wie unzureichende Vorlagen zu korrigieren, beeinflussen oder verhindern, ist eben keine "Wahrheit", sondern manipulierende Propaganda und Irreführung der Bürger*innen der Stadt.


7. Frau Abromeit schreibt am 17.12. viele Dinge in der MAZ. Mehrere von ihnen sind falsch. Eines hat bereits die Kommunalaufsicht mit ihrer Presseerklärung korrigiert: überraschenderweise müssen keine Beratungen in Ausschüssen stattfinden, bevor die SVV über Beschlüsse sprechen und sie abstimmen kann. Diese Frage ist in den Paragraphen 39 und 43 der Kommunalverfassung geregelt.* § 39 definiert Beschlüsse und diesbezügliche Verfahrensfragen. Von Ausschüssen ist hier keine Rede. § 43 definiert Ausschüsse und zwar ständige als auch zeitweilige. Letzteres ist wichtig, da immer wieder behauptet wird, dass ein Stadtparlament keine Arbeitsgruppen oder ähnliches bilden kann. Ein zeitweiliger Ausschuss sollte also nicht Arbeitsgruppe genannt werden, kann aber genau ihrem Zweck, der Beratung über ein spezifisches Thema in beschränkter Zeitdauer, dienen. In diesem Paragraphen ist auch von Beschlüssen die Rede. Aber sie können nur als Empfehlungen für die SVV beraten und abgestimmt werden, d.h., sie müssen nicht beraten und gefasst werden. Gewohnheit setzt eben kein Recht in unserem System.


8. Frau Abromeit behauptet, dass Herr Preuss neben Herrn Jerchel die Rechtsanwältin Frau Weber von der Kanzlei Dombert in der Angelegenheit des Vergleichs zur Kommunalumlage 2015 um Rat gefragt hätte und dass es sich bei dem Vergleich um die Jahre 2015 und 2016 handele. Beides ist falsch.


9. Schließlich behauptet Frau Abromeit, Zossen wolle die gesamten 28 Millionen der Kommunalvorlage von 2015 statt des Vergleiches. Da hat sie wohl noch mehr als ich unter den schlechten akkustischen Bedingungen in der Dabendorfer Turnhalle gelitten. Keineswegs ist diese Position eine einheitliche Meinung der Abgeordneten, der Verwaltung oder aller Einwohner*innen Zossens. Die Bürgermeisterin hat klar gesagt, dass sie erwägt, weiter zu verhandeln, aber die 28 Millionen als unrealistisches Ziel betrachtet. Herr Preuss hat dieses Ziel als nicht erreichbar bezeichnet, da der Kreis ihm keinesfalls zustimmen würde. Rechtsanwältin Weber hat diesen Betrag ebenfalls in dieser Weise in ihrer Antwort auf die Deklarationen von Frau Schreiber bewertet. Frau Abromeit reduziert hier also ganz klar Zossen auf Frau Schreiber, ihre Anhänger*innen und jene Einwohner*innen Zossens, die möglicherweise bislang nur unzureichend über die juristischen Möglichkeiten der Verhandlungen und des vom Gericht beschlossenen Vergleich informiert sind. Ich hätte sehr gern die schriftliche Fassung des Vortrages von Rechtsanwältin Weber auf hallo-zossen.de veröffentlicht. Aber leider wollte sie aufgrund des ewigen, lang andauernden Hin-und-Hers auf der ausgefallenen SVV am 16.12.2020 nicht noch die wenigen Minuten anhängen, um mit mir zu reden. Ich werde mich bemühen, ihn im Nachhinein zu erhalten, kann aber keinen Erfolg versprechen.


* Ich habe die Kommunalverfassung auf hallo-zossen.de so oft veröffentlicht, dass ich mir das jetzt spare.

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