top of page

Eine anstrengende Woche

Aktualisiert: 30. Jan. 2021

Die letzte Woche war in vielerlei Hinsicht anstrengend – für mich, die Stadtverordneten, die Bürgermeisterin, die Zossener*innen und viele andere Menschen in diesem Land.


Ich möchte mich zunächst bei meinen Leser*innen für mein Schweigen zu den Ausschüssen entschuldigen. Ich konnte nur am Ausschuss für Recht, Sicherheit und Ordnung (RSO) teilnehmen, da ich an den anderen Tagen entweder dienstliche Verpflichtungen hatte oder an Veranstaltungen unserer Senior*innenprojektgruppe im Rahmen unseres startsocial Beratungsstipendiums teilzunehmen hatte. Ich hatte gehofft, Information zu den anderen Ausschüssen durch Nachfrage erhalten zu können. Aber das war nicht der Fall. Also habe ich meinen Kommentar zum RSO bis zur SVV am 27. und 28. Januar verschoben um dazu dann insgesamt berichten zu können.


Zum anderen hatte ich zwei Arzttermine wahrzunehmen, da es mir gesundheitlich seit einiger Zeit nicht sehr gut geht. Die Ergebnisse waren nicht übermässig beunruhigend, aber mir wurde empfohlen ruhiger und gesünder zu leben um mich auf meine im Frühsommer anstehende Operation vorzubereiten und meine Hypertonie und daraus folgenden Herz- und Lungenprobleme einzuschränken. Ich werde deshalb in Zukunft weniger aktiv in Zossen sein können und vermutlich auch meine Berichte auf dieser Webseite reduzieren müssen.


Des weiteren hat der Berg meiner unerledigten Arbeitsaufgaben in den letzten Wochen rapide zugenommen, so dass ich mich in den nächsten Wochen und Monaten wieder stärker auf meine dienstlichen Verpflichtungen konzentrieren muss.


Ich bitte deshalb um Entschuldigung, wenn ich weniger Kraft in Faktenchecks und andere Blogaktivitäten stecken kann als im letzten Jahr.


Doch nun zu den Ereignissen im RSO und der SVV.


Das zentrale Thema dieser Woche war die Frage: sollen die Stadtverordneten dem gerichtlich empfohlenen Vergleich zum Verfahren in Sachen Kreisumlage 2015 zustimmen oder nicht?


Herr J. A. schrieb gestern auf der Facebookseite Wir für (in) Zossen sinngemäß, dass die Mehrheit der Verordneten den Vergleich abgelehnt hätte und die Verlierer der Abstimmung als auch die Bürger das zu akzeptieren hätten. Er schrieb ausserdem und nun zitiere ich: "Es macht keinen Sinn darüber ewig hier zu schreiben, Beschluss ist Beschluss." Herr H. B. antwortete darauf in recht grobem Ton, dass man das selbstverständlich tue, dass es aber – ebenfalls nur sinngemäß – darum ginge zu verstehen, dass dieser Beschluss schlecht für Zossens Gegenwart und Zukunft sei. Seine Antwort macht deutlich, dass er meint, Zossen hätte auf Geld verzichtet, weil es auf seinem Recht bestehen wolle.


Ich bin mit beiden Aussagen nicht einverstanden oder anders gesagt: für mich charakterisieren beide Aussagen die Grundproblematik dieser Woche und der vorgestrigen Abstimmung. Es gab viel zu viele Gemütsaufwallungen und viel zu wenig sachliches Bemühen, die offenkundig komplizierteren Aspekte der Klage Zossens und ihrer Konsequenzen verstehen zu wollen.


Herr Professor Dombert hat vermutlich mit seiner Geschichten erzählenden Form der Erläuterung der Sachlage seinen Beitrag zu der Konfusion geleistet. Das war zumindest ganz klar mein Eindruck bei seinem Bericht im RSO. Sein Vortrag in der SVV war da schon durchaus klarer. Nur da war es de facto schon zu spät. Die Emotionen hatten sich verhärtet, die Meinungen ganz klar herauskristallisiert. Die Mehrheit rief nach Geld, nämlich der gesamten Kreisumlage für 2015 und 2016, beziffert auf die magische Zahl von 28 Millionen. Es war dieser Mehrheit ziemlich egal, dass diese Zahl nicht wirklich korrekt, sondern um etwas mehr als 1 Million zu niedrig ist. Zum zweiten ging es ihr um eine Bestrafung des Landkreises für angeblich immer währende Benachteiligung und Schröpfung Zossens. Die Minderheit versuchte Herrn Domberts rechtsanwaltlicher Empfehlung zur Annahme des Vergleiches zu folgen und stellte fest, dass Zossen nie die gesamte Kreisumlage zurückerhalten würde und der Ausgang der Weiterführung der Klage für 2015 und die Aufnahme neuer Klagen für 2016 und gegebenenfalls auch für die Folgejahre ungewiss und darüber hinaus teuer sei.


Diese Bedenken wurden vom Tisch gewischt. Man folgte lieber der ursprünglichen Klägerin Frau Schreiber, die bereits am 16. 12. 2020 die Losung von der Rückeroberung der 28 Millionen aufs Tapet gehoben hatte, obwohl sie natürlich als Volljuristin und Klägerin sehr wohl wusste, dass die Höhe der Kreisumlage nicht der Gegenstand ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdams war und ist. Herr Dombert wurde nicht müde, sie und alle anderen jeweils anwesenden Menschen daran zu erinnern, dass der Gegenstand der Klage Verfahrensfragen waren und sind. Das bedeutet, es geht bei der Klage gegen die Kreisumlage 2015 (und nichts anderes ist bisher verhandelt worden) um die Frage, ob der Landkreis die gleichrangigen Interessen Zossens bei der ihm durch Gesetz auferlegten Erhebung der Kreisumlage 2015 berücksichtigt hat oder nicht oder nur unzureichend. Deshalb hat Professor Dombert am 27.1.21 in der SVV unterstrichen, dass er im Vergleich die Aufnahme der Verpflichtung für Landkreis, Zossen und alle anderen Gemeinden des Kreises zu einem abzuschliessenden öffentlich-rechtlichen Vertrag über die zukünftige Zusammenarbeit bei der Festlegung der Kreisumlage gefordert hat. Der Richter dagegen hätte vorgeschlagen, die gleichrangige Behandlung der Gemeinden im Jahr 2015 ins Kalkül zu ziehen und hätte wegen eines anderen, bereits abgeschlossenen Falls einer weiteren Brandenburger Gemeinde empfohlen, für 2015 und auch für das noch nicht verhandelte Jahr 2016 einen Kompensationsausgleich anzunehmen. Das sind die berühmten etwas mehr als 3 Millionen Euro, die bei Annahme des Vergleichs an Zossen gezahlt werden sollten und die Differenz von 4% zwischen der von der Gemeinde in der Uckermark gezahlten Kreisumlage von 43% und des Zossener Betrages von 47% ausgleichen sollten.


Obwohl Herr Dombert diese Tatsachen mehrfach mitgeteilt und kommentiert hat, haben sie in den Diskussionen der Verordneten nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Noch nebensächlicher war für die Verordneten die Sache mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag. Nur Herr Just fragte Herrn Dombert, ob es bereits einen Vertragsentwurf gäbe. Herr Dombert verneinte das und wiederholte seine zweite zentrale Botschaft nun in der Tat zum sogenannten x-ten Mal: es geht bei dieser Angelegenheit um eine politische Entscheidung der Verordneten über die zukünftige Zusammenarbeit mit und im Kreis. Deshalb müsse ein solcher Vertrag eben auch zwischen den politischen Akteuren ausgehandelt werden. Aber eine Einladung an einen Vertreter des Kreises oder auch nur eines Mitglieds des Kreistages zu diesem politischen Thema ist nicht erfolgt, obwohl nach den mir verfügbaren Informationen dort nicht nur ausgebuffte Bösewichte zu Gange sind, sondern bereits Verhandlungen zwischen zumindest einer anderen Gemeinde (Niedergörsdorf) und dem Kreis zur Bewältigung der Kreisumlagenkrise laufen.


Die Mehrheit der Verordneten sah das jedoch anders und glaubt, dass nur ein Gerichtsurteil Rechtssicherheit schaffen könne. Die Warnung des Rechtsanwaltes, dass kein Urteil die konkreten Ausführungsbestimmungen einer Verfügung zur Konfliktlösung ersetzen kann, wurde entweder nicht verstanden oder wollte nicht gehört werden. Auch die finanziellen Konsequenzen des abzustimmenden Beschlusses wurden am 27.01. nicht abgewogen. Für jede einzelne, jetzt aufzunehmende Klage sind 90.000 Euro als Bezahlung des die Stadt vertretenden Anwalts vorgesehen. Das betrifft auf jeden Fall die Klage zu 2016, vermutlich auch die Fortführung der Klage für 2015 und gegebenenfalls die aufzunehmenden Klagen für die Folgejahre. Zossen könnte da also schnell bei knapp einer halben Million Euro Anwaltskosten landen. Aber woher nehmen in einer Stadt in der Haushaltssicherung, wenn nicht stehlen?


So weit die mir mündlich verfügbaren Informationen zu den Aspekten der Zossener Klage zur Kreisumlage 2015 und dem richterlich vorgeschlagenen Vergleich. Ich werde mich noch um schriftliche Informationen und deren Auswertung bemühen und darüber demnächst im Faktencheck schreiben.


Anmerkungen zu Argumentationen und Forderungen im RSO und in der SVV


Nun noch ein par Anmerkungen zu einigen Argumentationssträngen vor dem Beschluss, Vorfällen auf der SVV am 27.01. und Kommentaren nach der Abstimmung in der SVV am Abend des 27.01.21.


1. Im RSO trugen alle AfD-Vertreter*innen mit nachhaltigem Pathos eine einzige Begründung für ihre Ablehnung des Vergleiches vor: die Höhe des zu erwartenden Geldbetrages von 28 oder sogar 29 plus Millionen nach einer vermuteten Klagedauer von etwa 4 Jahren und dessen Verwendung für Kindergärten und Schulen. Die Frage, ob dieser Betrag eine realistische Annahme sei und tatsächlich bei der Stadt verbleiben würde, wurde gezielt ausgeblendet, obwohl andere Verordnete als auch Herr Dombert sich dazu geäussert hatten. In der SVV war dieses Argument für die Fraktion nicht mehr von Belang. Da ging es dann in erster Linie um die unfairen Handlungsweisen der Kreisverwaltung und die Notwendigkeit, durch ein Gerichtsurteil dieser Umgangsweise des Kreises mit den Gemeinden einen endgültigen Riegel vorzuschieben. Überraschender Weise stand dann Frau Küchenmeister erneut auf und teilte Herrn Dombert mit, dass sie auch Richterin sei und deshalb wisse, dass man bei einem Vergleich keineswegs den Gerichtssaal verlassen müsse, wie er es getan hätte, um mit der Gegenseite zu reden. Sie wollte wissen, worüber er als Anwalt der Stadt mit Frau Wehlan als Landrätin und Herrn Ferdinand als Kreiskämmerer gesprochen habe. Quasi als Nachsatz versicherte sie ihm, sie wolle ihn keinesfalls "in die Bredouille" bringen.


Ich weiss nicht, wie es anderen Gästen der SVV in dieser denkwürdigen Minute ergangen ist. Ich jedenfalls zuckte zusammen: was, Frau Küchenmeister ist nicht nur Bankkauffrau und Finanzexpertin; sie ist nun auch noch Richterin? Frau Küchenmeisters Vorwurf, Herr Dombert hätte unprofessionell gehandelt, war dagegen schlecht zu überhören. Ihr vorbeugendes Zurückrudern konnte diesen Eindruck nicht abmildern. Ganz im Gegenteil, es klang eher nach feiner Ironie.


Herr Dombert war unverkennbar verärgert. Er erkundigte sich, ob Frau Küchenmeister Berufsrichterin sei. Diese überhörte vornehm die an sie gerichtete Frage. Also blaffte der Rechtsanwalt sie an, dass sie ihn keineswegs "in Bredouille" zu bringen vermöge. Er verkündete, dass es sich beim Verlassen des Saales und dem folgenden Rückzug in die wärmeren Gefilde des Flures um das Durchführen von Coronamassnahmen, nämlich das Öffnen von Fenstern und das Durchlüften des Gerichtssaales, gehandelt habe. Dass er in seiner Verärgerung die Zeitabstände zwischen den Durchlüftungsaktionen übermäßig verkürzt haben könnte (persönliche Information von einem anderen Gast der SVV), sei ihm nachgesehen, zumindest von mir. :-)


2. Herr Hummer trug sowohl im RSO als auch in der SVV mit empörter Stimme sinngemäß vor, dass es sich bei den auch von ihm erwarteten 28 Millionen um 1 Million pro Verordneten handele. Jeder Verordnete hätte deshalb die Pflicht daran zu denken, dass ein Arbeiter in seinem ganzen Leben nur 1 Million Euro verdienen würde und sie nicht so sorglos mit deren Leistungen oder Verdiensten umspringen sollten. Ich war baff. Was hatte der angebliche Durchschnittsverdienst der Mitglieder einer sozialen Gruppe mit der Frage der Klage zu Verfahrensfehlern der Kreisverwaltung zu tun? Es war mir weder klar, ob Herr Hummer hiermit zum Ausdruck bringen wollte, dass am Ende der Klage nun die zu dieser Gruppe gehörigen Zossener*innen für ihren von ihm möglicherweise für zu gering gehaltenen Verdienst entschädigt werden sollten und er seine Kolleg*innen auffordern wollte, sich energisch für soziale Gerechtigkeit einzusetzen. Noch habe ich bis heute verstanden, ob es sich bei seiner Statistik um das Brutto- oder Nettogehalt handelt und welche Quelle er dafür benutzt hat. Erfahrungsgemäß herrscht eine erhebliche Bandbreite im Verdienst von Mitgliedern der Kategorie "Arbeiter". Sei es, wie es sei. Eins jedoch war bereits im RSO klar: es war eine emotionale Aufforderung an die Verordneten, auf keinen Fall dem Vergleich zuzustimmen. Psychologisch verstehe ich durchaus, dass man meint, bei einer so wichtigen Entscheidung mit allen Mitteln kämpfen zu dürfen. Sachdienlich dagegen finde ich es nicht.


3. Vor der Fortsetzung der SVV am 28.01.21 gestattete Herr Kühnapfel als SVV-Vorsitzender aus gegebenem Anlass mehrere Erklärungen und Fragen.


Als erster ging der SPD-Verordnete René Just zum Mikrofon und informierte in ruhiger Form die Anwesenden darüber, dass Herr Tim Grebe alle jene Verordneten, die am vorigen Abend gegen den Beschluss zur Ablehnung des Vergleichs gestimmt oder sich der Stimme enthalten haben, "Volksverräter" genannt hätte. Jedem im Saal war anzunehmender Weise die politische Brisanz einer solchen Beschimpfung sofort klar. Herr Just empfahl Herrn Grebe zur nächsten SVV-Sitzung zu kommen und sich öffentlich zu entschuldigen. Ich bin mir allerdings nicht wirklich sicher, ob die Geschäftsordnung der SVV solche Akte als zulässig vorsieht. Aber das müssen die Mitglieder der SVV unter sich klären.


Herr Kühnapfel riet, gegen Herrn Grebe Anzeige zu erstatten.


Als zweiter stand Herr Käthe (VUB) auf und monierte das Durcheinander am 27.01. bei der Behandlung des abzustimmenden Beschlusses zum Vergleich. Mehrere Verfahrensfragen waren verletzt oder zumindest nachlässig behandelt worden: der Text der ursprünglichen Beschlussvorlage der Verwaltung wurde in einer hastigen Aktion ohne Abstimmung durch einen Text der AfD (soweit ich das in der SVV verstanden habe, aber möglicherweise auch ein gemeinsamer Text von AfD und Plan B laut Äußerungen auf Facebook; !Kritk der Bürgermeisterin: die Diskussion begann vom Änderungsantrag der AfD; am Ende stand ein modifizierter Text, den die Verwaltung einbrachte.) ersetzt und durch mehrere Änderungen modifiziert; die von Herrn Manthey (ich entschuldige mich, falls ich hier einem Erinnerungsfehler anheim falle) geforderte Unterbrechung zur Beratung der Fraktionsvorsitzenden über den nun unklaren Wortlaut der abzustimmenden Beschlussvorlage fand nicht in dieser Form, sondern unter Teilnahme weiterer Verordneter sowie von Bürger*innen statt – ein ziemlich klarer Formfehler –, sodass sich die Bürgermeisterin veranlasst sah klärend einzugreifen – möglicherweise ebenfalls ein Verfahrensfehler; erst nach dringlicher Aufforderung gab es eine an die Wand projizierte, für alle mit ausgezeichneter Sicht nachlesbare Textfassung (ich konnte den Text von meinem entfernten Sitz keineswegs lesen). Herr Käthe forderte eine Versicherung, dass derartige Fehler in Zukunft ausgeschlossen würden. Er bekam sie aber nicht. Herr Kühnapfel drückte seine Meinung klar aus, wonach am vorigen Abend doch alles ganz ordentlich verlaufen sei. Auf Herrn Käthes Bitte, einen Vertreter des nur digital zugeschalteten Stellvertreters des SVV-Vorsitzenden an seine Seite zu bitten um weiteren Ordnungswidrigkeiten vorzubeugen, lud Herr Kühnapfel ihn ein, diese Aufgabe doch selbst zu übernehmen. Das wiederum wollte Herr Käthe nicht, dem es erkennbar um korrekte Vorgehensweisen, nicht um locker flockige Lösungen auf Zuruf ging. Allerdings ging es am 28.01. wesentlich ruhiger in der SVV zu, sodass Herr Kühnapfel die Veranstaltung allein sicher führen konnte.


Die dritte Erklärung kam von Frau Leisten (AfD). Sie bestätigte für sich selbst – und wenn ich mich richtig erinnere, für ihre gesamte Fraktion; ich entschuldige mich, dass mein Protokoll keine wortwörtliche Mitschrift ist und sein kann –, dass Herrn Grebes Angriff gegen das Stimmverhalten von Stadtverordneten als "Volksverräter" völlig unakzeptabel sei. Sie forderte in gleichem Atemzug Herrn Just auf, seinen Parteikollegen Herrn Boche zur nächsten SVV einzuladen, damit er sich bei der AfD Zossen entschuldige, ihre Mitglieder Faschisten genannt zu haben. Nun sind gewiss nicht alle Mitglieder der AfD Zossen Faschisten. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Aber um mein Wissen geht es hier gar nicht. Es geht darum, dass Frau Leisten nicht einen anderen Verordneten verpflichten kann, ihre Arbeit zu machen. Sie hat bestimmt dasselbe Recht wie Herr Just, einen Zossener Bürger zu einer SVV einzuladen und ihn wegen einer von ihr abgelehnten Beschuldigung zur Rede zu stellen und eine Entschuldigung zu fordern. Aber Frau Leisten kann und sollte vielleicht die Angelegenheit gerichtlich klären lassen. Immerhin handelt es sich hier um einen schweren politischen Vorwurf.


Fazit:


Emotionen sind verständlich, aber nicht sachdienlich. Insbesondere schwerwiegende, weitreichende Konsequenzen habende Beschlüsse sollten sachlich und kompetent ausgelotet und abgewogen werden. Beschimpfungen helfen niemandem und heizen die Stimmung nur weiter an. All das wissen wir ja in Zossen zur Genüge. Also, Herr Grebe: überlegen Sie sich gründlich, ob Sie nicht dem Wunsch von Herrn Just Genüge tun und sich öffentlich bei ihm und allen anderen, von Ihnen bösartig verleumdeten Stadtverordneten entschuldigen wollen. Herr Boche: überlegen Sie sich, ob Sie Ihren Vorwurf an die AfD Zossen belegen können und das in einer Weise, dass es wie bei Herrn Höcke auch vor Gericht Bestand hat. Wenn nicht, überlegen Sie sich, ob Sie der indirekt ausgedrückten Forderung von Frau Leisten folgen und sich bei ihr und der AfD Zossen öffentlich entschuldigen wollen. An alle Stadtverordneten: bitte bemühen Sie sich in Zukunft um die Einhaltung von Verfahrensfragen nicht nur dann, wenn es Ihnen in Ihr politisches Kalkül passt, sondern in allen Fällen. Ersetzen Sie Ihre emotionalen Vorträge durch Sachbeiträge. Das hilft Ihnen und uns allen besser zu abgewogenen, im Interesse der Stadt liegenden Entscheidungen zu kommen. Vielleicht erbitte ich hier zu viel. Kann sein. Aber versuchen Sie es doch bitte!








241 Ansichten

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

wünsche ich allen Leser*nnen meiner Zeilen! Ich werde in der Tat zum Ende des Jahres das Schreiben einstellen. Ich habe nur noch 25% Lesefähigkeit auf beiden Augen und muss mich deshalb auf meine noch

bottom of page