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Die Rattenfänger von Zossen


Nachdem Plan B und AfD in der SVV die Abstimmungen zum Haushalt (27. August 2020) und zum Einwohnerantrag (9. September 2020) verloren hatten, machten sie ihrem Ärger in einer Vielzahl von Formen (Video, Leserbrief, Texte auf ihren Webseiten, Beschimpfungen auf Facebookseiten u. ä.) Luft. Sie tun also so, als ob für sie die Entscheidungen völlig überraschend gekommen wären, als ob sie nicht gewusst hätten, dass die Abgeordneten, die am 1. Juli 2020 für den Doppelhaushalt 2020-21 gestimmt hatten, nun nicht mehr dafür sein würden, der Stadt endlich die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen, um ihre verschiedenen Aufgaben und insbesondere ihre freiwilligen Aufgaben erfüllen zu können. Sie singen immer wieder das Lied, den Bürger*innen und ihren Vereinen zur Seite zu stehen und ihre Interessen zu vertreten. Nichts, was Bürgermeisterin Schwarzweller zu den Finanzen der Stadt, den Zahlungen des Landes wegen COVID-19 oder Bescheiden vom Finanzamt mitteilt, kann sie bewegen, von ihren Behauptungen, sie könnten einen ausgeglichenen Haushalt zustande bringen, abzurücken und einen, den Interessen der Stadt und ihren Einwohner*innen dienenden Kompromiss auszuarbeiten.


Wer es sich also bisher noch nicht zugestehen will, sollte spätestens jetzt darüber nachdenken, was uns diese fortgesetzten Versuche, den Haushalt zu blockieren, bringen: die Haushaltslosigkeit Zossens! Das bedeutet die Fortschreibung der vorläufigen Haushaltsführung und damit die Verhinderung der Zahlung der für die Vereine und andere freiwillige Aufgaben vorgesehenen Gelder und die Verzögerung dringend notwendiger Investitionen in den Bereichen von KITAs, Horts, Schulen und der Bibliothek sowie die Blockade von Neueinstellungen dringend benötigten Personals. Es geht also um sehr viel mehr, als um die im Einwohnerantrag aufgeführten und im Haushalt beschlossenen Steuererhöhungen, um die nicht im Haushalt vorgesehenen Gebührenerhöhungen und um den bislang nicht einmal mit einem einzigen Verkauf städtischen Eigentums belegbaren Ausverkauf der Stadt. Es geht um den von Frau Schreiber angekündigten, aber Frau Schwarzweller zur Last gelegten Ruin der Stadt! Plan B und AfD wollen also keinesfalls die Stadt retten, sie tun vielmehr alles, sie zugrunde zu richten.


Vorbereitung eines Bürgerbegehrens

Der neueste Schritt in dieser als Drama inszenierten Schmierenkomödie ist das Verlangen, den Einwohnerantrag in ein Bürgerbegehren zu verwandeln. Dazu hat Frau Schreiber am 10. September 2020 ein längliches Schreiben an Frau Schwarzweller als Bürgermeisterin und den Wahlleiter Zossens gesandt, in dem sie völlig überflüssiger Weise so ganz nebenbei mit ihren fragmentarischen Lateinkenntnissen prahlt. Inzwischen ist dieser Text durch ein Schreiben identischen Wortlauts an Frau Wehlan ersetzt worden (https://www.plan-b-tf.de/haushalt-stadt-zossen/). Der Hintergrund für diese Sinneswandlung dürfte sein, dass § 15, Absatz 1 der Kommunalverfassung vorschreibt, dass über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens die Kommunalaufsicht entscheidet. Allerdings schreibt § 17 desselben Gesetzes vor, auf den sich Frau Schreiber ebenfalls beruft, dass "die Gemeinde verpflichtet (ist), ihren Einwohnern bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren und Bürgerbegehren in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft Hilfe zu leisten, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist" und dass "(s)oweit Anträge beim Landkreis oder bei Landesbehörden einzureichen sind, [...] die Gemeinde die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die zuständige Behörde weiterzuleiten (hat). Die Einreichung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei der zuständigen Behörde, soweit Bundesrecht nicht entgegensteht". Der Brief an Frau Wehlan steht somit im Gegensatz zu den Verfügungen dieses Paragraphen. Aber solche Kleinigkeiten haben Frau Schreiber ja noch nie gekümmert. Alles, was der Propaganda dient, ist aus ihrer Sicht zulässig – Unhöflichkeiten, Halbwahrheiten, Gesetzesverdrehungen und Lügen. Selbst die mit den kürzesten Beinen sind hoch willkommen. Dafür kann ich mit meinen persönlichen Erfahrungen mit der Dame Zeugnis ablegen.


Halbwahrheiten und Lügen

Frau Schreiber ist dabei keineswegs die einzige Person von Plan B, die sich dieser Methoden bedient. Herr Manthey hat am 19. August 2020 in seiner Funktion als Kreistagsabgeordneter eine Anfrage an die Landrätin zum Impressum von hallo-zossen.de gerichtet. In der letzten Augustwoche hat Plan B diese Anfrage mit den Antworten der Landrätin auf seiner Webseite veröffentlicht (https://www.plan-b-tf.de/aktuelles/anfragen/). Inzwischen wird die Anfrage mit der Erläuterung gerechtfertigt, dass sie sich auf das ursprüngliche Impressum von hallo-zossen.de bezöge.


Damit wird klar gestellt, dass Herr Manthey mehr als eine Woche, nachdem das Problem nicht mehr existierte, eine als schwerwiegend ausgewiesene Kritik daran an die Landrätin gerichtet hat. Aber das Datum der Kopie des Impressums ist sowohl in der Anfrage als auch auf der Webseite gelöscht! Dadurch scheint es noch immer so, als habe Herr Manthey seine Fragen an die Landrätin zu einem Zeitpunkt gestellt, als das Problem mit dem Impressum aktuell war. Die umgehende Korrektur meines Fehlers wird unterschlagen. Auf politischen Profit spekulierend wird ungerührt gelogen. Wiederholt! Die Fürsorge für Demokratie und andere Werte ist nur vorgetäuscht. Es geht keinesfalls um die Wahrnehmung von Bürgerinteressen. Die Anfrage war ein typischer Fall von überflüssiger Beschäftigung der Verwaltung des Landkreises.

Gesetzesverdrehungen


Was fordert Frau Schreiber nun in ihrem gedoppelten Brief an die Bürgermeisterin und die Landrätin?

Als Volljuristin will sie Hilfe bei der Formulierung der Frage/n des Bürgerbegehrens und Rechtshilfe bezüglich der Zulässigkeit der Fragen! Das ist ihr erstes und wichtigstes Anliegen, mit dem sie ihren Brief an die beiden Verwaltungsbeamtinnen eröffnet. Sie beruft sich dabei ausschließlich auf § 17 der Kommunalverfassung. Aus diesem Paragraphen habe ich oben schon zitiert. Hier sollen nun alle relevanten Punkte noch einmal zusammengefasst werden:

1. es ist die Gemeinde, die bei Verwaltungsverfahren oder Bürgerbegehren verpflichtet ist, ihren Bürger*innen Hilfe zu leisten, auch wenn es sich um Akte handeln sollte, die von einer höheren Instanz durchgeführt werden müssen;

2. die Hilfe beschränkt sich ausdrücklich auf die Einleitung des Verfahrens oder des Begehrens;

3. die Hilfeleistung soll in den Grenzen der Verwaltungskraft gewährt werden;

4. die Gemeinde hat Anträge u. ä., die von anderen Behörden hergestellt werden, zur Verfügung zu stellen und in den öffentlichen Sprechzeiten Einsicht in "Recht, Satzungen und sonstige ortsrechtliche Vorschriften" zu gewähren und gegen Bezahlung Abschriften anzufertigen;

5. die Gemeinde hat Anträge, die sich an höhere Instanzen richten, entgegenzunehmen und unverzüglich weiterzuleiten (https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf#17).

Fazit

Frau Wehlan ist nicht Ansprechpartnerin für die Klärung etwaiger Fragen zum Bürgerbegehren. Frau Schwarzweller ist es. Die Kommunalverfassung sagt nicht, dass sie und ihre Behörde Frau Schreiber oder sonst irgendjemandem inhaltlich bei der Ausarbeitung ihres Textes für das Bürgerbegehren behilflich sein müssen. Die Gemeinde wird nicht einmal gebeten, eine derartige inhaltliche Hilfe in Erwägung zu ziehen. Sie wird ausschließlich verpflichtet, durch Verwaltungsakte behilflich zu sein.

Die inhaltliche Pflicht, das Bürgerbegehren zu erarbeiten, liegt bei den begehrenden Bürger*innen, also Frau Schreiber und ihren Mitautor*innen.

Das weiß Frau Schreiber natürlich. Schließlich kann sie lesen. Außerdem ist sie Volljuristin, wie sie nicht müde wird, immer wieder zu betonen.

Was soll also ihr Schreiben, auf dessen weitere Punkte ich hier verzichte, um meine Kolumne nicht übermäßig in die Länge zu ziehen?

Ich glaube, Frau Schreiber beabsichtigt, zwei Ergebnisse zu erreichen:

– erneut den staatlichen Stellen und ihren Amtsinhaberinnen den Schwarzen Peter zuzuschieben und sie als undemokratische Verletzer der Kommunalverfassung zu verleumden;

– Frau Wehlan zu verführen, de facto bereits im Vorfeld des Bürgerbegehrens dessen Genehmigung zu garantieren.


Letzteres träte ein, sollte die Landrätin der Aufforderung von Frau Schreiber entsprechen und in der Tat die Frage/n des Bürgerbegehrens anstelle von Frau Schreiber formulieren.

Warum denke ich das?

Das Verfahren Nummer 1 ist das ständig angewandte Alltagsverhalten von Plan B und AfD in den Ausschüssen, der SVV und ihren Veröffentlichungen.

Da die Landrätin Dienstherrin der Kommunalaufsicht ist, wird diese als zuständige Behörde für Bürgerbegehren nicht gegen die Zulässigkeit desselben entscheiden (können), sollte Frau Wehlan in ihrer Antwort an Frau Schreiber den Inhalt und die Form des Bürgerbegehrens definiert haben.

Hut ab, Frau Schreiber, für Ihre schier unerschöpfliche Fähigkeit, immer neue Tricks zum Hütchenspielen aus dem Ärmel zu ziehen!

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