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Das Flyer-Ei von Plan B: 3. und letzter Akt

Als ich den Kurzbeitrag von Herrn R. Lewinsohn im Flyer las, hatte ich das bereits erwähnte, einstündige Interview mit dem unabhängigen Wirtschaftsprüfer Herrn Pfleiderer geführt. Dadurch hatte ich mehr über seine Arbeit und die sogenannten Umbuchungen, d.h. Fehlerkorrekturen, in dem von besagter Kämmerin Frau Hollstein erarbeiteten Jahresabschluss 2018 erfahren. Ich wusste deshalb, dass weder eine Kämmerin noch eine Bürgermeisterin einen Jahresabschluss durch irgendwelche Tricks verschlechtern kann. Nur der Wirtschaftsprüfer oder das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Teltow-Fläming sind zu Fehlerkorrekturen berechtigt.


Nebelkerzen im Flyer


In seinem Beitrag zum grünen Flyer-Ei behauptet Herr Lewinsohn dreierlei:

1. der Jahresabschluss 2018 sei durch einen Trick verschlechtert worden;

2. er hätte mit Vertretern (so, im Plural) des Fachverbandes der Kämmerer (mündlich oder schriftlich) gesprochen

und

3. diese hätten ihm mitgeteilt, dass eine solche Trickserei rechtswidrig sei.


Herr Pfleiderer nennt den ersten Punkt in seinem Interview eine Nebelkerze. Es geht hierbei um die Frage, ob im Jahr 2018 Rückstellungen für die erst im Jahr 2020 fälligen Zahlungen (im Amtsdeutsch Transferleistungen genannt) auf die Gewerbesteuereinnahmen an den Landkreis gebildet hätten werden müssen oder nicht. Er sagt, ein vorsichtiger Kaufmann würde die Groschen für eine solche erst später fällig werdende Zahlung dann zurücklegen, also ansparen, wenn die diesbezüglichen Gelder eingenommen werden. Ein verantwortungsbewusster Kaufmann würde eben nicht darauf hoffen, dass zum fälligen Termin der Zahlungen an den Landkreis genügend neue Einnahmen vorhanden sein würden, um diesen Verpflichtungen nachkommen zu können. Genau das haben aber weder die geschätzte Kämmerin Frau Hollstein noch ihre Dienstvorgesetzte Frau Schreiber getan. Sie haben sich also im Fall der Kreisumlage – so werden diese erst später fällig werdenden Zahlungen an den Landkreis genannt – nicht wie ein vorsichtiger, verantwortungsbewusster Kaufmann verhalten, sondern gepokert.

Nun gibt es aber noch eine weitere, erst zwei Jahre nach Eingang der Gewerbesteuern fällig werdende Zahlungsverpflichtung für jede Kommune. Diese geht an das Land (nicht den Landkreis) und wird Finanzausgleichsumlage (FAG) genannt. Für diese FAG haben Frau Hollstein und Frau Schreiber Rückstellungen gebildet. Sie haben sich also in diesem Fall wie ein vorsichtiger, verantwortungsbewusster Kaufmann verhalten. Gut für sie.

Aber gleichzeitig bedeutet das, dass sie keine einheitliche Finanzpolitik gestaltet haben. In einem Fall haben sie vorgesorgt, in dem anderen nicht. Die Konsequenz dieser einmal Hü- und einmal Hott-Politik ist nun, dass die verabsäumten Rückstellungen für die Kreisumlage von etwa 20 Millionen Euro negativ, d. h. als Verlust zu verbuchen sind, wenn man einen einheitlichen Ansatz anstrebt. So jedenfalls verstehe ich die Erläuterungen von Herrn Pfleiderer.


Haben Vertreter des Fachverbands der Kämmerer die Zossener Debatten zum Jahresabschluss bewertet?

Den 2. und 3. Punkt der Geschichte, die Herr Lewinsohn erzählt, habe ich mit einer Anfrage beim Fachverband der Kämmerer und einem Telefongespräch mit seiner Vorsitzenden nachgeprüft.

Sehr geehrter Damen und Herren,

ich bitte Sie höflichst um eine für die Stadt Zossen wichtige Auskunft. Welche Änderungen eines Jahreshaushaltes durch einen vom RPA [Rechnungsprüfungsamt] bestallten Wirtschaftsprüfer sind rechtswidrig?

Herr R. Lewinsohn behauptet öffentlich und schriftlich, dass Fachvertreter Ihres Vereins ihn informiert hätten, dass "den Haushalt mittels eines Tricks schlechter darzustellen ... auch rechtswidrig ist".

Mit freundlichen Grüßen, Sonja Brentjes

Hier ist die schriftliche Antwort zu dieser Anfrage:

Sehr geehrte Frau Brentjes,

der Fachverband der Kämmerer im Land Brandenburg e.V. ist ein eingetragener Berufsverband mit einer entsprechenden Satzung.

Politische Tätigkeiten und/oder politische Äußerungen verbieten sich aus der Satzung heraus bzw. aus der Tätigkeit des Kämmerers. Der Verband wird von der Vorsitzenden vertreten. Die von Ihnen aufgeführte Äußerung ist nicht vom Fachverband der Kämmerer. 

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Kerstenski

Vorsitzende des Fachverbandes

_______________________________________________

Im Telefongespräch sagte mir Frau Kerstenski, dass möglicherweise ein Mitglied des Fachverbandes eine private Meinung kundgetan hätte. Eine solche private Meinung dürfe aber keinesfalls als eine Information im Namen des Fachverbandes dargestellt werden. Ich fragte, ob es möglich sei, dass Frau Hollstein eine solche private Auskunft hätte geben können. Als Antwort erfuhr ich: Frau Hollstein ist seit ihrem Ausscheiden aus ihrem Amt als Kämmerin Zossens nicht mehr Mitglied des Fachverbandes, da dieser eben ein Berufsverband sei.

Fazit: Herr Lewinsohn zündelt also nicht nur mit Nebelkerzen, sondern nimmt es auch mit der Wahrheit nicht sonderlich genau.

Ähnliches lässt sich über andere Beiträge auf dem Flyer von Plan B sagen, weshalb ich ihn das Flyer-Ei getauft habe. Aber Schluss mit diesen Geschichten über die Unzuverlässigkeiten der Agitator*innen von Plan B. In meiner nächsten Kolumne werde ich mich zu den drei Forderungen auf der Unterschriftenliste von Plan B und ihren Konsequenzen für die Stadt äußern. Diese Forderungen fassen die Geschichten aus dem Flyer-Ei zusammen und verdienen so eine ernsthafte Betrachtung.

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