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Bundesnotbremse gilt in Brandenburg

Die sogenannte Bundesnotbremse gemäß § 28 b Infektionsschutzgesetz ist am heutigen 23. April 2021 in Kraft getreten. Da die 7-Tages-Inzidenz an den drei unmittelbar vor dem 23. April 2021 liegenden Tagen in Teltow-Fläming über dem Wert von 100 lag, gelten ab dem morgigen Samstag, 24. April 2021, die Maßnahmen nach § 28b Absatz 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes (Regelungen der „Bundesnotbremse“) .

Weitergehende landesweite Regelungen aus der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gelten jedoch weiterhin (§ 28b Absatz 5 des Infektionsschutzgesetzes).

Link: Infektionsschutzgesetz

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