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Wie schadet man Zossen am besten?

Zum ersten Mal muss ich mich bei der Quellensuche für eine Kommentierung eines politischen Vorfalls in Zossen geschlagen geben. Am 11. Dezember berichtete Frau Abromeit in der MAZ, dass "das Lager der Ex-Bürgermeisterin" es geschafft hätte, Bürgermeisterin Schwarzweller zu zwingen, "zwei Informationsabende zu drängenden Themen" abzusagen.


Wieso war das gelungen?


Nach dem Bericht der MAZ hat die Kommunalaufsicht der Meinung von Abgeordneten von Plan B und AfD stattgegeben, dass die geplanten Beratungen der Bürgermeisterin mit allen Ausschussvorsitzenden und ihren Stellvertretern das Öffentlichkeitsprinzip der Kommunalverfassung verletzten. Die Behörde sah "für den Ausschluss der Öffentlichkeit in diesem Fall keinen ersichtlichen Grund". Die verschärften Coronaregeln der Landesregierung und deren Auslegung durch die Deutsche Bahn, die es abgelehnt hat, ihre Mitarbeiter zu der ursprünglich geplanten Sondersitzung der SVV am 9. Dezember zu senden, waren der Kommunalaufsicht ganz offenkundig völlig egal. Dass sich durch diesen "rechtlichen Hinweis" die Arbeit der Verwaltung zur Klärung bestehender Probleme mit der DB bei der Bahnquerung in Dabendorf verzögern würde, hat sie ebenfalls nicht interessiert. Pragmatische Politik unter Bedingungen der Pandemie im Interesse der Stadt und ihrer Bevölkerung ist anscheinend für alle Beteiligten an diesem Kleinstdrama weniger wert als vermeintliche Paragraphenreiterei. Ich meine: das ist eine wichtige Lehre für die Zukunft. Fortschritte können in der Stadt nicht mit ihren selbsternannten Rettern erreicht werden.


Aber wo findet sich nun der Paragraph in der Kommunalverfassung, der hier zum Schaden der Stadt geritten worden ist?


Selbst wenn man mehr als sorgfältig danach sucht – es gibt ihn in der vorgegeben Form nicht. Das Öffentlichkeitsprinzip wird in § 36, Satz 2 für die Sitzung der Gemeindevertretung ausgesprochen:


(2) Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.*


Nun handelte es sich bei der für den 9. Dezember 2020 geplanten Sitzung der SVV um eine Sondersitzung. Ihr einziger Inhalt bestand in der Aussprache mit Vertretern der Deutschen Bahn. Diese jedoch hatte ihre Beteiligung abgesagt. Damit war der Termin hinfällig und es gab schlicht keine Sitzung der Gemeindevertretung mehr, auf die § 36.2 anzuwenden gewesen wäre. Eine Aussprache der Bürgermeisterin mit allen Ausschussvorsitzenden, ihren Stellvertretern und Gästen dagegen wird von diesem Paragraphen nicht berührt, denn sie unterliegt nicht dem Regelwerk der Kommunalverfassung.


Warum?


Sie wird in ihr schlicht nicht erwähnt, weder positiv noch negativ. Warum dann hat die Aufsichtsbehörde so entschieden als ob ein solches Treffen in diesem Gesetzeswerk mit Genehmigungen oder Verboten belegt sei? Das weiss ich natürlich nicht. Da die Kommunalaufsicht sich nicht verpflichtet fühlt, Bürgern Auskunft zu geben, d.h. in ihrer eigenen Arbeit das Öffentlichkeitsprinzip nicht anwendet, kann ich das auch nicht herausfinden.


Wie wäre es dann mit einer Spekulation? Soll ich so etwas in der Tat wagen oder riskiere ich damit eine weitere Bedrohung meiner Meinungsfreiheit durch eine/n Abgeordnete/n und ihren oder seinen Rechtsanwalt oder -anwältin? Sei es drum. Meinungsfreiheit verteidigt man nicht durch Schweigen. Vielleicht hat also die Kommunalaufsichtsbehörde gegen das Stattfinden eines in der Kommunalverfassung nicht vorhandenen Informationsabends entschieden, weil sie der immer wieder eintreffenden Rechtsbeschwerden durch Abgeordnete von Plan B oder AfD leid ist und einfach ihre Ruhe haben will? Die politischen Querelen in Zossen sind ihr anscheinend egal und der tatsächliche Schutz demokratischer Verhältnisse ebenfalls. Aber wir sollten den Mitarbeiter*innen der Kommunalaufsicht nicht zu gram sein. Die Hauptschuld an dem erneuten Sturm im Wasserglas trifft den oder die Abgeordnete/n von Plan B oder AfD (wer auch immer sich beschwert hat, um die Informationsabende zu verhindern).


Die Verlautbarungen von Plan B sind, wie so oft, Halbwahrheiten oder gezielte Unverschämtheit. Es ging bei der Entscheidung der Deutschen Bahn, nicht an der beantragten Sondersitzung teilzunehmen, nicht um angeblich nicht vorhandene Zeit, sondern um die Befolgung der verschärften Coronaregeln. Der Bürgermeisterin "konspirative" Absichten bei einer Veranstaltung zu unterstellen, zu der alle Ausschussvorsitzenden und ihre Stellvertreter, also alle Fraktionen der SVV eingeladen waren, ist schlicht lächerlich. Ich schenke es mir dieses Mal, die Erklärung dieses Wortes oder seines semantischen Feldes aus dem Duden oder von Wikipedia zu kopieren. Selbst Plan B-Abgeordnete sollten in ihrem Leben schon genügend Krimis oder Politthriller gelesen oder gesehen haben, um seine Bedeutung zu kennen.


Fazit:


Was können wir also von Abgeordneten von Plan B oder AfD im nächsten Jahr erwarten?

Vermutlich eine Fortsetzung ihrer unentwegten, häßlichen und von Zeit zu Zeit auch kleinkarierten Störmanöver, aber nur wenig Sinnvolles und Produktives für Zossen und seine Einwohner*innen. "Retten" werden sie Zossen damit nicht. Lassen Sie uns gemeinsam darum bemühen, dass sie es nicht zugrunderichten!


* https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf#36

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