Hier präsentiere ich Teile aus dem Entwurf des Bebauungsplans, die mir für das Verständnis der Sachlage wichtig erscheinen. Gelegentliche Deutschfehler habe ich stillschweigend korrigiert. Wer den ganzen Text lesen möchte, sollte ins Rathaus gehen und ihn dort in der Auslage gegenüber dem Bürgerbüro lesen.
Stadt Zossen, OT Horstfelde, Bebauungsplan "Waldparkplatz"
I. Planungsgegenstand
1. Ziele, Anlass und Erforderlichkeit
Die SVV vom 12.03.2020 hat die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB beschlossen (Beschluss-Nr. 024/20).*
Ziel: die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung und Nutzung von ca. 360 Parkplätzen für Erholungssuchende am Gebiet der Badestelle des Kiessees im OT Horstfelde zu schaffen
Anlass: Auf Grund des erheblichen Parkplatzmangels für den Wasserskipark in Horstfelde ist der Bau eines Parkplatzes südlich des Sees dringend erforderlich.
Das Plangebiet umfasst Flächen, die planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen sind. Die Zulässigkeit von Vorhaben wäre gegenwärtig auf der Grundlage des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Aufgrund dessen, dass ein Parkplatz im Außenbereich kein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 darstellt, ist eine Errichtung einer solchen Anlage in der Regel nicht möglich.
Um auch hier planungsrechtlich das Gebiet entwickeln zu können, soll hier ein Bebauungsplanverfahren nach § 2 BauGB durchgeführt werden. Dadurch kann eine Beurteilung nach § 30 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) erfolgen.
...
Um auch den Anschluss des geplanten Parkplatzes zur Bundesstraße 246 "Schünower Straße" darzustellen und während des Verfahrens zu berücksichtigen, wird eine Teilfläche der Bundesstraße mit dem Flurstück 241q, Flur 1, Gemarkung Horstfelde mit in die Planung aufgenommen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Gesamtfläche von ca. 12.265 m2 (1,22 ha).
Dabei ist es erforderlich einen Umweltbericht durchzuführen. Nach § 2 Abs 4 BauGB werden für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
Gleichzeitig ist es erforderlich die Darstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) zu ändern. Hierzu wird im Parallelverfahren zur Aufstellung der "3. Änderung des FNP" die betroffene Fläche mit geändert.
...
2. Beschreibung des Plangebietes
2.4. Erschließung
Das Plangebiet umfasst Flächen, die planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen sind. Die Zulässigkeit von Vorhaben wäre gegenwärtig auf der Grundlage des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) zu beurteilen. Aufgrund, dass ein Parkplatz im Außenbereich kein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 darstellt, ist eine Errichtung einer solchen Anlage in der Regel nicht möglich.
...
Die Haupterschließung des Plangebietes erfolgt über die Schünower Landstraße (B246).
... der Landesbetrieb Straßenwesen (hat) mit (seiner) Stellungnahme vom 16. 07. 2020 auf folgendes verwiesen:
"Mit der Herstellung eines Parkplatzes auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Badestelle am Kiessee im OT Horstfelde sind die Belange der Fußgänger zu beachten. Sie sind auf einem gesonderten Weg zu führen. Es ist eine gesicherte Querungsmöglichkeit über die B 246 zu schaffen.
Bei der Planung einer stark befahrenen Zufahrt (lt. FNP Herstellung und Nutzung von bis zu 500 Parkplätzen) ist nach den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) für die Anbindung eine Linksabbiegerspur notwendig."
In der nachfolgenden Planungsebene sind daher enge Abstimmungen mit dem Landesbetrieb zu führen.
...
Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung
....
Das Plangebiet selbst ist trink- und schmutzwassertechnisch nicht erschlossen.
Eine weitergehende trink- bzw. schmutzwassertechnische Erschließung der geplanten Verkehrsfläche, Parkplatz, ist augenscheinlich nicht erforderlich. Anderenfalls gelten bezüglich einer erforderlichen Erschließung sowie der erforderlichen Anpassungen bzw. Erweiterungen der vorhandenen zentralen öffentlichen Anlagen der Trinkwasserver- und Schmutzwasserentsorgung die Vorgaben des KMS.
Für den Geltungsbereich sind kurz- und mittelfristig seitens des KMS keine trink- und schmutzwasser-technischen Maßnahmen ... geplant.
Elektroenergieversorgung
... Für die Maßnahme gilt, dass der Schwerlastverkehr auch nach der Baumaßnahme uneingeschränkt möglich sein muss. Der Straßenquerschnitt muss unverändert beibehalten werden. Das gilt auch für eventuelle Bepflanzungen (...).
Telekommunikation
trifft nicht zu
3. Planerische Ausgangssituation und weitere rechtliche Rahmenbedingungen
... Der Bebauungsplan wird daher benötigt, um Baurecht für den geplanten Parkplatz zu schaffen und die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes nach § 30 BauGB zu beurteilen.
3.1. Landes- und Regionalplanung
...
... Insgesamt ist ein Widerspruch zu den Grundsätzen und den Zielen der Raumordnung der Gemeinsamen Landesplanung nicht zu erkennen.
Regionalplan "Havelland-Fläming 2020"
...
Eine Beurteilung kann nach aktuellem Kenntnisstand noch nicht erfolgen.
3.2. Flächennutzungsplan
...
Der Bebauungsplan kann aktuell, gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB, nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
In der SVV vom 13. März 2019 ... wurde auch das Gebiet des Bebauungsplanes (Geltungsbereich) von der Fläche für Wald in eine Verkehrsfläche geändert.
Im Zeitraum vom 02.06.2020 bis 16.07.2020 erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und vom 04.06.2020 bis 16.07.2020 wurde in Form einer Auslegung die Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zur 3. Änderung des FNP der Stadt Zossen frühzeitig beteiligt.
Dabei wurden auch wesentliche Belange, Anregungen und Hinweise während der frühzeitigen Beteiligung zur Änderungsfläche Lfd.-Nr. 12 abgegeben.
Die wesentlichen Stellungnahmen werden jeweils in den nachfolgenden Kapiteln berücksichtigt und behandelt.
3.3. Landschaftsplan
Zum Flächennutzungsplan der Stadt Zossen wurde ein Landschaftsplan erstellt. ...
Der Landschaftsplan stellt im Entwicklungskonzept das Plangebiet wie folgend dar:
- Schutzgut Wasser: Erhöhung des Laubholzanteils in Nadelholzforsten zur Sicherung einer hohen Grundwasserneubildung durch Umbau in Laub- und Mischholzforsten.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes "Waldparkplatz Hostfelde" sind für den Ausgleich des Naturhaushaltes Baumpflanzungen vorgesehen, ... Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit (Verkehrssicherheit an der B 246 und Waldbrandvorbeugung im Zusammenhang mit der Erholungsfunktion) dieses Parkplatzes kann dem Entwicklungskonzept des Landschaftsplanes teilweise Rechnung getragen werden. ... Nichtsdestotrotz bedarf es der Anpassung bzw. einer Fortschreibung des Landschaftsplanes.
Mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes wird auch die Fortschreibung des Landschaftsplanes durchgeführt. Aussagen können an dieser Stelle jedoch noch nicht getroffen werden.
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass der zukünftige Eingriff als ausgleichbar zu bewerten ist.
3.4. Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht
Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht sind von dem Vorhaben nicht betroffen.
Auch FFH-Gebiete sind von dem Vorhaben nicht betroffen. ...
Auswirkungen des Bebauungsvorhabens auf das (benachbarte) FHH-Gebiet:
Das FFH-Gebiet ist mit ca. 1,2 km zu weit vom Bebauungsplan entfernt, als dass in irgendeiner Form Beeinträchtigungen dieses FHH-Gebietes durch das Vorhaben möglich wären.
3.5. Trinkwasserschutz
trifft nicht zu
3.6. Überschwemmungsgebiete
trifft nicht zu
3.7. Denkmalschutz
trifft nicht zu
3.8. Bergbaurecht
Der Planbereich überlagert die Grenze der Bewilligung für das Feld Horstfelde-Ost (Feldesnummer: 22-1228).
...
Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) hat ... für die hier in Rede stehende Planfläche eine Stellungnahme abgegeben (16. Juli 2020).
Dabei wurden von der zuständigen Behörde erhebliche Einwände bzw. Bedenken geäußert.
...
Das LBGR hat die Tagebaubetreiberin mit in das Verfahren einbezogen und um Stellungnahme gebeten. Nach der Auskunft der Betreiberin ... handelt es sich um lebensgefährliche Bereiche. Ungebetene Badegäste stellen derzeit ein erhebliches Sicherheitsrisiko auf dem Tagebaugelände dar. Durch die Errichtung des Parkplatzes in unmittelbarem Umfeld des Tagebaus (nach derzeitigem Stand gegenüber der Tagebauzufahrt) ist davon auszugehen, dass unbefugte Personen versuchen werden, sich Zugang zum Betriebsgelände zu verschaffen. Durch geeignete Maßnahmen ... ist sicher zu stellen, dass ein erhöhtes unbefugtes Betreten der Betriebsfläche verhindert wird.
Somit sind die Planungen eng mit der Bergbau-Unternehmerin abzustimmen.
Der Planungsbereich liegt ferner teilweise innerhalb des Vorranggebietes ... zur Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe ... Innerhalb dieser hat die Rohstoffnutzung gemäß Regionalplan Vorrang vor konkurrierenden Nutzungsinteressen. ...
3.9. Immissionsschutz
trifft nicht zu
3.10. Altlasten
trifft nicht zu
3.11 Flächen für Wald
Der Landesbetrieb Oberförsterei Wünsdorf Untere Forstbehörde hat ... eine Stellungnahme abgegeben (9. Juli 2020).
...
Zustimmung ... als Einzelfallentscheidung ... wegen erheblichen öffentlichen Interesses ...
3.12. benachbarte Baupläne
trifft nicht zu
3.13 Artenschutz
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes "Waldparkplatz Horstfelde" werden/wurden folgende Artengruppen untersucht:
– Brutvögel
– Reptilien.
Das Untersuchungsgebiet wurde ... (fünf Mal) ... bezüglich seiner Brutvögel begutachtet. Im Ergebnis der Untersuchung wurden 14 Brutvogelarten festgestellt, wovon 4 Spezies ihr Nest bevorzugt am Boden bzw. bodennah errichten.
...
Im UG (Untersuchungsgebiet) kommen ... keine landesweit gefährdeten Vögel ... vor.
Ungeachtet dessen sei jedoch auf das Vorkommen der Heidelerche ... aufmerksam gemacht. Dieser Bodenbrüter wird in der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union ... als Vogelart angeführt, für die das jeweilige Mitgliedsland der Europäischen Union eine besondere Verantwortung trägt.
Die für die Errichtung des Waldparkplatzes geplante Fläche ... ist frei von Brutvögeln. Des Weiteren werden erhebliche anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen für die im angrenzenden Kiefernwald brütende Vögel ausgeschlossen.
Andererseits liegt es nahe, dass am Boden brütende Spezies ... ihren örtlichen Lebensraum infolge betriebsbedingter Beunruhigungen verlieren werden. In diesem Fall wird ihr Ausweichen in für sie geeignete Bereiche innerhalb der Photovoltaikanlage vermutet.
Vor letzterer sollte der geplante Waldparkplatz deshalb mit Hilfe einer blickdichten Hecke aus standortheimischen Sträuchern beschirmt werden.
...
Zusätzlich werden innerhalb der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung "öffentliche Parkfläche" 45 Bäume gesetzt, welche sich ebenfalls positiv auf den Lebensraum der Brutvögel auswirken werden.
Reptilien, hier Zauneidechsen
Die Untersuchung ... wird im weiteren Verfahren ergänzt.
II. Planinhalte und Planfestsetzung
4. Planinhalt
4.1 Intention der Planung
Ziel ist die Herstellung und Nutzung von ca. 350 Parkplätzen.
...
Darüber hinaus besteht hier ein ernst zu nehmendes und erhöhtes öffentliches Interesse, denn durch den geplanten Parkplatz können die Verkehrssicherheit an der B246 und die Waldbrandvorbeugung im Zusammenhang mit der Erholungsfunktion vor Ort verbessert werden.
...
4.2 Grundsätzliche Überlegungen
...
Die naturschutzfachlichen Belange der Vermeidung, Minimierung und Kompensation voraussichtlicher Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes ... sind ebenfalls zu berücksichtigen.
... mit dem Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden ... Aus diesem Grund sollte der Erhalt der Wasseraufnahmefähigkeit durch Verwendung von versickerungsfähigen Belägen in Betracht gezogen werden.
...
5. Wesentlicher Planinhalt (Festsetzungsumfang)
5.1 Verkehrsfläche
Die Einteilung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche, der Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung "öffentliche Parkfläche" und "Fußweg" sind nicht Gegenstand der Festsetzung.
...
5.2. öffentliche Grünfläche
... es sind 280 Sträucher anzupflanzen ...
....
5.3 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Eine Befestigung der Parkbuchten und der Zufahrten ... ist nur in luft- und wasserdurchlässigem Aufbau ... zulässig. ...
5.4 Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Pflanzen
...
5.5. Flächen für Ausgrabungen und für die Gewinnung von Bodenschätzen
...
5.6 Textliche Hinweise
...
5.7 Flächenbilanz
...
III. Umweltbericht
...
Der Umweltbericht wird im weiteren Verfahren erarbeitet.
IV. Auswirkungen des Bebauungsplanes
Der Bericht dazu wird zu den Punkten Soziales, Stadtplanung, Umwelt, Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur dem Entwurf des Bebauungsplanes hinzugefügt.
V. Verfahren
Dieser Teil enthält Angaben zu den einzelnen Schritten wie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Auslegung, Behördenbeteiligung und weiteres.
VI. Rechtsgrundlagen/Quellenverzeichnis
Hier werden die benutzten Gesetzeswerke und weitere Literatur angegeben.
VII. Anhang
Abbildungen und Untersuchungsergebnisse