Einschränkungen zum Jahreswechsel
Eine Allgemeinverfügung des Landkreises verbietet wie auch bereits zum Jahreswechsel 2020/2021 Menschenansammlungen und das Zünden von Feuerwerkskörpern an einigen Orten in den Städten und Gemeinden.
Damit soll der Verbreitung des Corona-Virus entgegengewirkt werden. Zudem soll das nicht unerhebliche Verletzungsrisiko, das bei dem Abbrennen von Pyrotechnik besteht, gemindert werden. Ziel ist es, die Einsatz- und Hilfskräfte, insbesondere den Rettungsdienst, zu entlasten und für COVID-19-Patient*innen benötigte Kapazitäten des Gesundheitsdienstes vor allem im intensiv-medizinischen Bereich freizuhalten.
Für den Zeitraum vom 31. Dezember 2021 bis einschließlich 1. Januar 2022 ist auf folgenden öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im Landkreis Teltow-Fläming eine Ansammlung von Personen und die Verwendung von Pyrotechnik untersagt:
Stadt Jüterbog:
Marktplatz
Stadt Luckenwalde:
Am Nuthefließ 2 (Parkhaus, Außenbereich Kreishaus)
Elsthal (Fischtreppe, Tausendjährige Linde)
Haag (Nuthepark)
Stadtpark, einschließlich Festwiese
Teichwiesenweg (BMX-Trail)
Ludwigsfelde:
Aktivpark inkl. Skaterpark/Fläche unter der Brücke
August-Bebel-Sportplatz
Märkische Straße (Spiel- und Sportpark)
Gemeinde Rangsdorf:
Am Strand (Strandbad Rangsdorf)
Stadt Trebbin:
Marktplatz Trebbin
Löwendorfer Aussichtsturm (Waldstraße)
Stadt Zossen:
Marktplatz
Veröffentlichung im Amtsblatt 42/2021 (Kurzlink zur Internetseite des Landkreises): https://bit.ly/33BqxOz
Infiziert, enge Kontakt- oder Verdachtsperson? Corona-Virus: Pflicht zur Selbstisolation neu geregelt
Der Landkreis Teltow-Fläming hat die Allgemeinverfügung zur häuslichen Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, von Verdachtspersonen und engen Kontaktpersonen neu gefasst.
Die Verfügung regelt nicht nur, wann man sich – auch ohne Quarantänebescheid – in häusliche Absonderung begeben muss, wie lang sie dauert und ob und wie man sich "freitesten" kann.
Neu ist, dass jetzt auch enge Kontaktpersonen von der Verpflichtung zur Selbstisolation erfasst sind. Damit reagiert der Landkreis auf die weiterhin bedrohliche Infektionslage in Teltow-Fläming.
Veröffentlichung im Amtsblatt 43/2021 (Kurzlink zur Internetseite des Landkreises): https://bit.ly/3yPmxp7