Wer in den letzten Wochen und Monaten meine Webseite besucht hat, konnte sehen, dass ich mich hauptsächlich in zwei Formen in und für Zossen und Ortsteile einsetze:
(1) praktische Projekte mit und für Zossener Einwohner*innen, die
a. Menschen in der Coronakrise helfen und Freude bringen sollen,
b. den Senior*innen in Zossen schöne Stunden bereiten und Möglichkeiten zu Gesprächen über die Dinge eröffnen sollten, die ihnen in unserer Stadt und ihren Ortsteilen fehlen oder Probleme bereiten und um Wege zu finden, hier schrittweise zu Verbesserungen zu gelangen und
c. im Rahmen des Wettbewerbs des Vereins Demokratie und Menschlichkeit "Für ein l(i)ebenswertes Zossen" Menschen in Zossen und Ortsteilen finanziell und konzeptionell bei den von ihnen gewünschten ehrenamtlichen Aktivitäten zu unterstützen;
(2) das politische Geschehen in den städtischen Gremien kritisch zu begleiten und zu kommentieren.
Die erste Form macht mir deutlich mehr Vergnügen als die zweite.
Warum?
Bei ihr kommen vernünftige, schöne, sinnvolle Ergebnisse heraus, die Menschen nützen und Freude bringen. Bei der zweiten geht es zu oft um die Prüfung von Behauptungen von Abgeordneten von Plan B und AfD sowie der ehemaligen Bürgermeisterin, die viel Aufwand erfordern, um verläßliche Ergebnisse zu erbringen und oft durch die Fehlerhaftigkeit bis hin zu offenkundigen Lügen enttäuschen. Das wird inzwischen ziemlich langweilig.
Grüne Flyerirreführungen
Schauen wir uns einige (Seiten 1-3) dieser argumentativen Sünden der Plan Bler auf dem gestern in meinem Briefkasten eingeworfenen grünen Flyer an. Mit dem blauen Flyer, der beigefügt worden ist und designermäßig ebenso wenig ansprechend und professionell ist wie das schon bekannte, einem unreifen Apfel ähnelnde grüne Format, beschäftige ich mich in der nächsten Woche. Zu viel Langeweile an einem Tag bereitet mir Magenschmerzen.
Seite 1: Verkürzte Darstellungen gesetzlicher Vorschriften
Die Sünde beginnt schon auf der ersten Seite. Da wird uns suggeriert, dass, wenn wir das von Plan B initiierte Bürgerbegehren unterschreiben würden, wir dann selbst entscheiden würden und die Abgeordneten und die Verwaltung unsere Entscheidung/en umsetzen müssten, ob sie es wollen oder nicht. Das ist falsch. Falls sich in der Tat 10% der wahlberechtigten Bürger*innen unserer Stadt und Ortsteile verführen liessen, das Bürgerbegehren zu unterschreiben, dann würden wir zur Urne gehen und darüber abstimmen müssen, ob wir die verschiedenen Steuern aussetzen wollen und einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer beauftragt haben möchten, um die Jahresabschlussprüfung von 2019 durchzuführen. Wenn sich die von der Kommunalverfassung vorgeschriebenen Zahlen Zossener Bürger*innen dafür entscheiden würden, dann müssten in der Tat die drei vorgesehenen Steuern (Gewerbesteuerhebesatz, Hundesteuer, Grundstückssteuer B) eingefroren werden, bis die Prüfung des Jahresabschlusses 2019 abgeschlossen ist. Das bedeutet, den Haushalt 2020-2021 zu kippen, der am 27.August 2020 von der SVV beschlossen und am 5. Oktober. 2020 von der Kommunalaufsicht des Landkreises Teltow-Fläming bestätigt worden ist.
Dann begänne das Theaterspiel um den Haushalt im Jahr 2021 erneut. Die Stadt wäre lahmgelegt. Das ist es, was Plan B erreichen möchte. Aber wollen wir das? Ich hoffe nicht.
Seite 2: Plan B hat Schwierigkeiten abzuschreiben
Auf Seite 2 ist der am unteren Rand fett gedruckte Satz, wonach "(b)ei Zustimmung durch die Mehrheit der Bürger ... die Entscheidung für zwei Jahre (gilt)" nahezu korrekt aus der Kommunalverfassung abgeschrieben, aber eben nur nahezu. Die Kommunalverfassung verlangt neben der mehrheitlichen Zustimmung der Bürger*innen beim Urnengang noch eine Quotenbeteiligung von mindestens 25% der wahlberechtigten Bürger*innen an der Entscheidung zu der oder den Frage/n des Bürgerbegehrens (§15.4).
Zum zweiten kann eine durch einen Bürgerentscheid getroffene Entscheidung innerhalb der genannten Gültigkeitsfrist von zwei Jahren durch einen erneuten Bürgerentscheid aufgehoben werden. Aber der eigentliche Punkt ist: will Plan B die Jahresabschlussprüfung für 2019 ganze 2 Jahre ausdehnen, um diese Frist ausschöpfen zu können? Wollen sie plötzlich nicht mehr schnell zu einer Klärung ihrer Einwände gegen den Haushalt 2020-2021 kommen? Soll Zossen bis Ende 2023 keinen Haushalt haben dürfen, mit allen Folgen, die das haben würde?!
Zum dritten schreibt die Kommunalverfassung vor, dass "(d)er Bürgerentscheid entfällt, wenn die Gemeindevertretung oder der Hauptausschuss die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt" (§15.2). Nun definiert aber auf Seite 4 der es mit der Wahrheit selten genau nehmende Herr Lewinsohn als angeblichen Kern des Begehrens seiner Wählervereinigung, "dass die Stadtverordneten sich die Zahlen von 2019" ansehen.
Das ist schlicht falsch.
Die Forderung im Einwohnerantrag, die auch für das Bürgerbegehren laut Frau Schreiber's veröffentlichten Schreiben vorgesehen ist, lautet, dass ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss 2019 vorlegt, bevor die im Haushalt 2020-2021 geplanten Steuererhöhungen in Kraft treten dürfen. Keiner der Abgeordneten ist Wirtschaftsprüfer und unabhängig qua Wahlamt erst recht nicht.
Viel wichtiger ist aber, dass die Bürgermeisterin diese Forderung von Plan B als Beschlussvorlage am 6. 10. 2020 im Hauptausschuss zur empfehlenden Abstimmung vorgelegt hat und die Abgeordneten von Plan B, insonderheit Herr Manthey, und der AfD, speziell Frau Küchenmeister, sich gegen das Stattfinden dieser Abstimmung mit Händen und Füßen gewehrt haben.
Erst hatten sie diesen Punkt zu ihrem zentralen politischen Anliegen erklärt, nun war es keinesfalls mehr so eilig, in der Tat eine solche Prüfung zu beschließen.
Wie ich aber bereits in meinem Bericht am 6.10. 2020 zu den überraschenden Wendungen, die in diesem Ausschuss vorgefallen sind, mitgeteilt habe, haben sich alle Ausschussmitglieder mit der Bürgermeisterin darauf verständigt, dass die Berufung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers und die Anfertigung des Jahresabschlusses 2019 am 28. Oktober 2020 durch die SVV abgestimmt werden soll.
Falls die Abgeordneten von Plan B und AfD dagegen stimmen sollten, würden sie gegen ihre eigene politische Zielstellung stimmen. Warum sollten wir als Bürger*innen dann dafür stimmen?!
Falls sie mit den Abgeordneten der anderen Fraktionen und der Bürgermeisterin für diesen Beschluss stimmen sollten, tritt §15.2, wie oben zitiert, in Kraft und der Bürgerentscheid wird nichtig.
Haben die Herren Manthey, Lewinsohn und Christ, die für den grünen Flyer verantwortlich zeichnen, diese einfachen Fakten nicht verstanden oder kümmert es sie einfach nicht, dass sie uns schon wieder einmal über den Tisch ziehen wollen?
Seite 3: Herrn Mantheys Probleme mit Metaphern, Vergleichen und Fakten
a. Roulettemetapher
Auf Seite 3 beklagt Herr Manthey, dass "(d)as seit September 2019 politische Roulette ... 1 Jahr später nun Ausmaße (erreichte), welche so nicht denkbar gewesen wären und ihren ruinösen Lauf nehmen".
Mal abgesehen davon, dass er hier den Konjunktiv und den Imperfekt falsch benutzt, außerdem im ersten Teil des Satzes ein Adjektiv fehlt und – es tut mir wirklich leid, Herr Abgeordneter – Ausmaße bestenfalls zu- oder abnehmen, aber keinen Lauf, egal ob ruinös oder anderweitig, nehmen können, vergleicht Herr Manthey die politischen Prozesse in unserer Stadt mit einem Glücksspiel und die gewählten Abgeordneten und ihre Gremien mit einer Spielbank – eine durchaus amüsante Enthüllung, wes Geistes Kind der Herr ist. Roulette ist eine Art Glücksspiel, wie jeder halbwegs gebildete Fernsehzuschauer und Internetnutzer wissen dürfte, in dem man auf Zahlen bzw. bestimmte Eigenschaften von Zahlen setzt, die durch den zufälligen Lauf einer Kugel auf einem Spieltisch bestimmt werden.
Was will der möglicherweise weder Fernsehen noch Internet konsumierende Abgeordnete uns hiermit wohl sagen wollen? Trifft er seine politischen Entscheidungen etwa willkürlich, ohne jedwede seriöse Vorbereitung? Welche Überraschung! In den Ausschüssen jedenfalls behauptet er stets das Gegenteil.
Oder möchte er andere als seine Ansätze und Ansichten, wie sie in den Ausschüssen und der SVV vorgetragen und abgestimmt werden, als Zufallstreffer ohne Sinn und Verstand abwerten?
Das würde dann auch alle Mitarbeiter*innen der Verwaltung, den unabhängigen Wirtschaftsprüfer Herrn Pfleiderer, den Rechtsanwalt Professor Dr. Dombert und weitere sachkundige Experten, die immer wieder, von der Bürgermeisterin eingeladen, ihre Expertise den Abgeordneten und den anwesenden Einwohner*innen zu Gehör bringen, betreffen.
Meinen Sie nicht, Herr Manthey, dass Sie hier zu weit gehen und sich völlig im Ton vergreifen?
Aber gleichzeitig bestätigt diese Wort- und Symbolwahl eine der von mir am meisten bedauerten Erkenntnisse, die mir meine regelmäßigen Besuche der Sitzungen der SVV und der Ausschüsse aufgenötigt haben: es ist nicht nur die ehemalige Bürgermeisterin, die die Wahlniederlage nicht verwinden kann und sich um die Belange unserer Stadt einen feuchten Kehricht schert. Auch viele der Abgeordneten von Plan B und AfD besitzen weder Format noch Ehre und Anstand. Sie bringen ihre politischen Anliegen mit Argumenten, Anfragen, Rügen, Beschwerden oder auch öffentlichen politischen Aktionen, wie zum Beispiel diesem Flyer, vor, die nur selten einer sachlichen Überprüfung standhalten. Noch weniger versuchen sie, sie durch Sacharbeit umzusetzen.
b. Angebliche Fakten
Die von Herrn Manthey nach seiner schiefgegangenen Roulettemetapher aufgezählten Fakten sind ein weiterer Beleg für seine Unehrenhaftigkeit, denn sie sind alles andere als Fakten.
(1) Anfang Oktober lag der Haushalt seit mehr als einem Monat vor. Die Kommunalaufsicht hat ihn Anfang Oktober bestätigt, d.h. in Kraft gesetzt. Das wußte Herr Manthey selbstverständlich, da er bei der Mitteilung dieser Tatsache im Hauptausschuss am 6. Oktober durch die Bürgermeisterin zugegen war.
(2) Dasselbe betrifft die Behauptung, dass es keine neuen Planungen für KITAs gebe. Nicht nur wurden verschiedene Beschlussvorlagen für mehrere KITAs und Horts seit Monaten in den Ausschüssen beraten und abgestimmt, Herr Manthey hat bei einigen dieser Abstimmungen sogar dafür gestimmt.
(3) Am 3. Oktober 2020 hat der Verein "Vereinen" sein Corona-Bedingungen angepasstes Fest der Vereine digital und mit Besucher*innen in der Sporthalle Dabendorf durchgeführt.
Herrn Mantheys Behauptung, die Stadt hätte keine Feste veranstaltet, ist damit zwar formal richtig, aber eben eine weitere Form, unterhalb der Gürtellinie Schläge auszuteilen. Im Boxring wäre er für ein solches Verhalten längst disqualifiziert worden. In Zossens Politik dagegen gibt er sich als Biedermann und Retter der Stadt. Fabelhaft.
Er unterschlägt einfach Frau Schreibers Auflösung des Festkommittees im Herbst 2019, die COVID-19 Krise seit März 2020 und das beeindruckende Engagement vieler Vereine unserer Stadt und ihrer Ortsteile sowie der Mitglieder des Vereins "Vereinen", die in die von Frau Schreiber geschlagene Bresche gesprungen sind, um die Festkultur Zossens den schwierigen Bedingungen entsprechend doch aufrecht zu erhalten.
Ich empfinde es als eine besondere Rücksichtslosigkeit von Herrn Manthey, den Einsatz der vielen Teilnehmer*innen an den Veranstaltungen in Dabendorf und in Kallinchen, wo der Heimatverein ein vergleichbares Engagement gezeigt hat, dermaßen herabzuwürdigen.
(4) Nachdem unsere Senior*innenprojektgruppe "Mobilität und Kultur im Quartier" den Sommer lang durch fast alle unserer Ortsteile gezogen ist und mit dortigen Einwohner*innen gesprochen hat, weiss ich nur zu gut, dass Investitionen in Rad- und Gehwege seit mehr als einem Jahrzehnt zu den Stiefkindern städtischer Politik gehören.
Jetzt Krokodilstränen über mangelnde Investitionen in diesem Bereich seit Mitte Dezember 2019 zu vergießen, ist aus meiner Sicht nahezu das Letzte, was der langjährige Abgeordnete Manthey überhaupt schreiben konnte, um sich als Retter Zossens anzubieten. Es ist eine Beleidigung aller unserer älteren Menschen, die sich tagtäglich mit diesen Langzeitfolgen der Politik von Frau Schreiber und Plan B plagen müssen.
c. Einwohnerantrag
Die Unterschriftensammlung für den Einwohnerantrag, deren Ergebnisse mit Rosstäuschertricks erzielt worden sind, erreichte 1299 gültige Unterschriften. Der Rest war ungültig. Es handelt sich hierbei um etwa 8.4% der wahlberechtigten Bürger*innen Zossens, genug für den Einwohnerantrag, aber eben keine fast 10%, wie Herr Lewinsohn auf Seite 4 behauptet.
"Mal eben", wie Herr Manthey vorgibt, haben aber die Abgeordneten, die ihm nicht gefallen, den Einwohnerantrag nicht abgelehnt. Ich will hier nicht die Formel vom Gewissen, dem Abgeordnete folgen sollen, bemühen. Sie hat einfach zu wenig mit politischer Wirklichkeit zu tun.
Die Abgeordneten, die den Einwohnerantrag abgelehnt haben, haben dieses in Übereinstimmung mit ihren früheren Entscheidungen in Ausschüssen und der SVV getan. Das betrifft insbesondere die SVVs vom 1. Juli und 27. August 2020, als sie für den Haushalt 2020-2021 gestimmt haben. Eine Zustimmung zum Einwohnerantrag hätte ihre Entscheidungen zum Haushalt außer Kraft gesetzt. Dazu hatten sie keinerlei Veranlassung.
Ein Einwohnerantrag ist eben nicht gültig, wenn mehr als 5% der Bürger*innen ihn unterschrieben haben, sondern erst, wenn die Gemeindevertretung ihm zugestimmt hat. So will es das Gesetz. Da hilft es auch nicht, wie von Herrn Manthey getan, Herrn Preuss für seine sachlichen Ausführungen zur Notwendigkeit, den beschlossenen Haushalt gegen die Wünsche von Plan B und AfD zu verteidigen, zu verunglimpfen und seine Worte zu verdrehen.
Schlussbemerkungen und Wünsche
Die restlichen drei Seiten schenke ich mir für heute. Ich habe einfach wichtigere Dinge zu tun, als den Herren von Plan B noch mehr elementaren Nachhilfeunterricht im Lesen, Schreiben, Rechnen und Argumentieren zu geben. Ich kümmere mich lieber um unsere ehrenamtlichen Projekte, Anliegen der Coronagruppe und meine Forschungsaufgaben.
Meine Wünsche an die ihre Zeit und ihr Geld vergeudenden Plan B Abgeordneten lauten: Hören Sie bitte auf, mich zu langweilen. Unternehmen Sie lieber bis Ende 2020 wenigstens eine Sache, die unseren Menschen tatsächlich nützt und ihnen Freude bringt.
Sie könnten sich zum Beispiel an der in Planung befindlichen Aktion der Coronagruppe für die Menschen in den Senior*innenheimen beteiligen oder mit unserer Senior*innenprojektgruppe über bessere Möglichkeiten für Mobilität im Quartier diskutieren, so wie es in der letzten Woche der Bürgermeister von Trebbin sehr freundlich und produktiv getan hat.