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Angelprüfung

Aktualisiert: 10. Sept. 2021

Die nächste Anglerprüfung der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Teltow-Fläming findet am Montag, dem 11. Oktober 2021, um 17.30 Uhr im Kreishaus in Luckenwalde statt. Die Teilnehmer haben zwei Stunden Zeit, um die Prüfungsfragen zu beantworten.

Voraussetzung für den Fischereischein

Die erfolgreich bestandene Anglerprüfung ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines Fischereischeines. Dieser wird für das Angeln von Raubfischen benötigt. Friedfische dürfen im Land Brandenburg ohne Fischereischein geangelt werden. Man benötigt den Fischereischein auch, wenn man in anderen Bundesländern die Angel auswerfen möchte.


Antrag, Kosten, Ansprechpartner


Für die Teilnahme an der Anglerprüfung ist vorab ein formgebundener Antrag bei der unteren Fischereibehörde zu stellen. Die Anträge sind bei der Unteren Fischereibehörde erhältlich oder unter dem Link Dienstleistungen | Landkreis Teltow-Fläming (teltow-flaeming.de) auf der Homepage des Landkreises zu finden.


Die Gebühr für die Anglerprüfung beträgt 25 Euro.

Die Fischereibehörde erreichen Sie unter der Telefonnummer: 03371-608 2114 oder über E-Mail ordnungsamt@teltow-flaeming.de

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