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Allgemeinverfügung zur Quarantäne verlängert

Weiterhin gilt: Mit Coronavirus Infizierte und Verdachtspersonen begeben sich selbständig in die häusliche Absonderung


Datum: 30.11.2021


Der Landkreis Teltow-Fläming hat die "Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, und von Verdachtspersonen" vom 14.10.2021 erneut verlängert.


Die 2. Änderung der Allgemeinverfügung gilt ab morgen, 1. Dezember 2021. Sie ist im Amtsblatt 38/2021 veröffentlicht.


Die Allgemeinverfügung regelt, wer sich nach einem positiven Test auf das Sars-Cov-2-Virus eigenständig, ohne besondere Anordnung des Gesundheitsamts, in Quarantäne begeben muss. Auch die verpflichtende Meldung an das Gesundheitsamt ist darin festgeschrieben.

Amtsblatt 38/2021: 2. Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, und von Verdachtspersonen (30.11.2021)

Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, und von Verdachtspersonen (14.10.2021)

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