Weiterhin gilt: Mit Coronavirus Infizierte und Verdachtspersonen begeben sich selbständig in die häusliche Absonderung
Datum: 30.11.2021
Der Landkreis Teltow-Fläming hat die "Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, und von Verdachtspersonen" vom 14.10.2021 erneut verlängert.
Die 2. Änderung der Allgemeinverfügung gilt ab morgen, 1. Dezember 2021. Sie ist im Amtsblatt 38/2021 veröffentlicht.
Die Allgemeinverfügung regelt, wer sich nach einem positiven Test auf das Sars-Cov-2-Virus eigenständig, ohne besondere Anordnung des Gesundheitsamts, in Quarantäne begeben muss. Auch die verpflichtende Meldung an das Gesundheitsamt ist darin festgeschrieben.
Amtsblatt 38/2021: 2. Änderung der Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, und von Verdachtspersonen (30.11.2021)
Allgemeinverfügung des Landkreises Teltow-Fläming über die häusliche Absonderung und Beobachtung von Personen, die mit dem neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert sind, und von Verdachtspersonen (14.10.2021)