Wenn wir in Brandenburg die charakteristischen Alleen erhalten wollen, dann müssen wir jetzt massiv mit der Nachpflanzung/Neupflanzung beginnen.
Das ist in den letzten Jahren nicht geschehen. Die Neupflanzungen bzw. Nachpflanzungen blieben weit hinter den Fällungen zurück. Dadurch schrumpft der Alleenbestand in Brandenburg.
Mit der Alleenkonzeption des Landes Brandenburg von 2007 begann die Abkehr von 1:1 Nachpflanzungen, stattdessen war die jährliche Neuanlage von rund 30 km Alleen (5.000 Bäume) in ganzen Abschnitten vorgesehen.
Tatsächlich wurde dieses Ziel bislang in keinem Jahr erreicht. Allein in den letzten sechs Jahren wurden 98,9 km weniger Alleeabschnitte (16.483 Bäume) gepflanzt als in der Alleenkonzeption vorgesehen waren.
- Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Alleebaumfällungen muss von den Trägern der Straßenbaulast auf die Unteren Naturschutzbehörden übertragen werden.
- Dem Schutz der Alleen muss rechtlich ein noch stärkeres Gewicht gegeben werden, damit sie bei Abwägungsprozessen nicht regelmäßig dem Ausbaustandard oder der Verkehrssicherheit unterliegen.
- Lückenbepflanzungen müssen realisiert werden statt auf die Neupflanzung ganzer Alleeabschnitte zu warten. Denn dann müssen die Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume, Ausgabe 2006 (ESAB 2006) berücksichtigt werden, die eine Entfernung zwischen Alleebaum und Fahrbahnkante von 4,5 m vorsieht. Die Flächen stehen nicht zur Verfügung.
- Alleebäume stehen zudem unter Stress. Daher ist eine weitere Reduzierung des Streusalzeinsatzes anzustreben.
- Pflegemaßnahmen müssen die Stärkung der Vitalität der Bäume zum Ziel haben. - Bei der beabsichtigten Fällung von Alleebäumen müssen regelmäßig Baumgutachter beteiligt werden.
- Bei Bau- und bei Mahdarbeiten muss der Schutz der Alleebäume gewährleistet sein.
Carsten Preuss
https://www.moz.de/.../baeume-maerkischer-bestand-an...