Das Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung Teltow-Fläming informiert:
Unternehmen, die von Januar bis März 2022 von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen stark betroffen sind, erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Möglichkeit der Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung können Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss erhalten. Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022. Im Rahmen der Überbrückungshilfe IV wurden branchenspezifische Sonderregelungen für folgende Bereiche angepasst:
Reisebranche
Veranstaltungs- und Kulturbranche
Unternehmen der Pyrotechnikindustrie
Private Betreiber von Weihnachtsmärkten, Schausteller und Marktkaufleute
Hersteller, Groß- und Einzelhandel und professionelle Verwenderinnen und Verwender
Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 28. Februar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.
Mit der Neustarthilfe 2022 werden Soloselbständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Förderzeitraum Januar bis März 2022 unterstützt.
Antragsberechtigt sind Selbständige, die vor dem 1. Oktober 2021 (vorher: 1. November 2020) selbständig waren. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro. Für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften ist die Förderung in Höhe von maximal 18.000 Euro möglich.
Den Antrag können Soloselbstständige zunächst nur selbst unter https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/ (unter Nutzung des ELSTER Zertifikats) stellen.
Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften sind hingegen verpflichtet, den Antrag über eine prüfende Dritte oder einen prüfenden Dritten zu stellen. Die Möglichkeit der Antragstellung über prüfende Dritte folgt in wenigen Wochen auf der Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Die Antragsfrist für Erstanträge endet ebenfalls am 30. April 2022.
Übersicht zu Antragsfristen und Förderzeiträumen:

Überbrückungshilfe III Plus
Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021
Frist für Erstanträge bis März 2022 verlängert
Überbrückungshilfe IV
Förderzeitraum Januar bis März 2022
Frist für Erstanträge bis 30. April 2022
Neustarthilfe Plus
Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021
Frist für Erstanträge bis März 2022 verlängert
Neustarthilfe 2022
Förderzeitraum Januar bis März 2022
Frist für Erstanträge bis 30. April 2022
Antragstellung bei Schließungen auf Grund von Unwirtschaftlichkeit:
Antragsverfahren über die Überbrückungshilfe IV
Förderzeitraum vorläufig befristet vom 1. bis 28.02.2022
Frist für Erstanträge endet am 30. April 2022
(Stand 27.01.2022)
Quellen:
BMWK - Informationen und Unterstützung für Unternehmen (bmwi.de)
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Überbrückungshilfe Unternehmen - FAQ (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)